Betreff
Gebührenkalkulation zur Änderung der Gebührensatzung des Kreises Heinsberg für die Abfallentsorgung ab 2017
Vorlage
0418/2016
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr nimmt die Gebührenkalkulation für die Abfallentsorgung im Kreis Heinsberg ab dem Jahr 2017 zustimmend zur Kenntnis.

 


Für die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ gelten im Haushaltsjahr 2016 die Gebühren der Satzung vom 20.04.2005 in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom 19.12.2014. Diese Gebühren betragen derzeit für Haus- und Sperrmüll, der über die kommunale Sammlung angeliefert wird, und für Abfälle gewerblicher Herkunft einheitlich  103,00 €/t.

Für die Anlieferung von Kleinmengen aus privaten Haushaltungen bis 2 m³ (Kleinanlieferer) werden Gebühren zwischen  2,00 € und  24,00 € erhoben. Daneben wird eine Grundgebühr gegenüber den kreisangehörigen Kommunen zur Abdeckung der fixen, mengenunabhängigen Vorhaltekosten von 6,30 €/Einwohner und eine Gebühr zur Finanzierung der Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle aus privaten Haushaltungen, Schulen und Kleingewerbe von 0,75 €/Einwohner erhoben.

 

Die Kosten für den Abfallumschlag in der Umschlaganlage in Gangelt-Hahnbusch sowie Transport und Entsorgung in den Müllverbrennungsanlagen Weisweiler und Asdonkshof stellen auch weiterhin die mit Abstand größten Einzelpositionen bei den Ausgaben des Abfallwirtschaftsbetriebes des Kreises Heinsberg dar.

Bereits zum 01.04.2013 konnten der Transport und die Entsorgung von Rest- und Sperrmüll nach einer europaweiten Ausschreibung neu vergeben werden. Aufgrund der in diesem Ausschreibungsverfahren erzielten Ergebnisse konnten die Abfallgebühren ab dem 01.01.2014 reduziert werden.

 

Der Finanzbedarf im Jahre 2017 wird wie in den vergangenen Jahren von den Kosten der Betriebsführung der Standorte Hahnbusch und Rothenbach einschließlich der Entsorgung der Abfälle maßgeblich beeinflusst. Diese Kosten stehen in Abhängigkeit von der Entwicklung der Preisindizes für Lohn, Geräte, Energie, Betriebsgebäude, Investitionsgüter und Verbraucherpreise. Vor diesem Hintergrund ist folgendes Ergebnis festzustellen:

 

Die Grundgebühr, die sich nach den Einwohnerzahlen und der Anzahl der nicht meldepflichtigen Personen in den Kommunen richtet, ist grundsätzlich den allgemeinen Kostensteigerungen (allgemeine Preissteigerung, geringere Abfallmengen) anzupassen. Eine Erhöhung der Grundgebühr von 6,30 € auf 6,68 € je Einwohner ist hiernach erforderlich. Es wird insoweit  von der Verwaltung vorgeschlagen, die Grundgebühr ab dem Jahr 2017 auf 6,68 € je Einwohner zu erhöhen.

 

Durch die ab dem 01.10.2010 in Betrieb genommene Schadstoffumschlaganlage auf dem Gelände der Umschlaganlage Gangelt-Hahnbusch konnte in den vergangenen Jahren eine Gebührenreduzierung auf zuletzt 0,75 € je Einwohner erfolgen. Durch eine vorteilhafte Auftragsvergabe zum 01.10.2016 besteht keine Notwendigkeit, die Sonderabfallgebühr zu verändern. Die Verwaltung schlägt vor, die Sonderabfallgebühr unverändert bei 0,75 € je Einwohner zu belassen.

 

Die Gewichtsgebühr berücksichtigt alle nicht abgedeckten Kosten (z. B. Personalaufwendungen, Abschreibungen, u. ä.). Diese Gebühr wird nach den erwarteten Anliefermengen kalkuliert und beträgt derzeit 103,00 €/t. Die Gewichtsgebühr konnte nur durch die Auflösung von Überschüssen gehalten werden. Für 2017 und voraussichtlich für die Folgejahre ergibt sich aufgrund der nicht mehr verfügbaren Überschüsse und Mittel der Betriebsrisikenrückstellung sowie der notwendigen Zuführungsbeträge in die Deponierückstellung ein Gebührenbedarf von 119,00 €/t. Die Verwaltung schlägt für die Gewichtsgebühr vor, diese auf 119,00 €/t zu erhöhen.

 

Die pauschalen Gebühren für die Anlieferung von kleinen Abfallmengen (Kleinanliefergebühren) sind als Zuschuss kalkuliert und sollten nicht zuletzt einen Anreiz zur Vermeidung illegaler Abfallablagerungen schaffen. Die vor zwei Jahren abgesenkte Gebühr hat zu einer deutlichen Mengenzunahme geführt. Ursache hierfür ist insbesondere, dass Handwerksbetriebe und kleinere Gewerbebetriebe diese Kleinanlieferungsmöglichkeit ebenfalls gerne in Anspruch nehmen.

 

Um ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen diesen Gebühren und der Leistungsgebühr zu erhalten, sollten Stufen und Höhe der Gebühren neu festgesetzt werden:

 

 

Mengenstaffel

Gebühr (bisher)

Gebühr (neu)

kleiner 0,1 m³

2,00 €

2,00 €

kleiner 0,5 m³

6,00 €

8,00 €

kleiner 1,0 m³

12,00 €

16,00 €

kleiner 1,5 m³

18,00 €

24,00 €

kleiner 2,0 m³

24,00 €

32,00 €

 

 

Der Vermerk zur Gebührenkalkulation für die Abfallentsorgung ab 2017 mit detaillierten Angaben ist der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr als Anlage beigefügt.