Betreff
Neuwahl des Vorstandes gemäß §§ 17 und 21 der Satzung des Schwalmverbandes
Vorlage
0425/2016
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt auch für die nächste Amtszeit Herrn Landrat Stephan Pusch als Vorstandsmitglied des Schwalmverbandes und als seine Vertretung Frau Allgemeine Vertreterin Liesel Machat zu benennen. 


Die fünfjährige Amtszeit des in der 54. Verbandsversammlung am 09.09.2011 gewählten Vorstandes und Vorstehers sowie deren Vertreter endet am 31.12.2016.

 

In seiner Sitzung am 31.05.2011 hatte der Kreistag beschlossen, für die folgende Amtszeit vom 15.09.2011 bis 31.12.2016 Landrat Pusch als Vorstandsmitglied des Schwalmverbandes und als seinen Vertreter Kreisdirektor Deckers, mit Beschluss vom 27.09.2012 und mit Wirkung vom 01.10.2012 geändert in Frau Dezernentin Machat, zu benennen.

 

Gemäß § 17 Abs. 1 und § 21 Abs. 1 der Satzung des Schwalmverbandes werden in der nächsten Verbandsversammlung am 29.11.2016 der Vorstand und der Vorsteher sowie deren Stellvertreter neu gewählt.

 

Entsprechend § 16 der Satzung setzt sich der Vorstand aus 14 Mitgliedern zusammen, und zwar aus

-         je einem Vertreter der Mitgliedsstädte und Mitgliedsgemeinden,

-         je einem Vertreter der Mitgliedskreise Heinsberg und Viersen,

-         drei Vertretern der Erschwerer, Gewässereigentümer und Anlieger,

-         drei von der Landwirtschaftskammer Rheinland vorgeschlagenen, im Verbandsgebiet ansässigen Vertretern und Grundstückseigentümern.

 

Die Verbandsversammlung wählt die Vorstandsmitglieder und ihre Stellvertreter auf Grund der Vorschläge der in § 16 Abs. 1 aufgeführten Mitgliedergruppen und Körperschaften mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt fünf Jahre.

 

Mit Schreiben vom 09.08.2016 bittet der Schwalmverband den Kreis Heinsberg, einen Vorschlag für die Benennung als ordentliches Vorstandsmitglied sowie seiner Stellvertretung bis zum 28.10.2016 einzureichen.