Betreff
Verpflichtung eines neuen Ausschussmitgliedes
Vorlage
0455/2016
Art
Berichtspunkt
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG – KJHG) gehört dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied eine Vertretung der evangelischen Kirche an.
Das Ausschussmitglied Georg Nebel ist aus dem Dienst des Kirchenkreises Jülich ausgeschieden. Mit Schreiben vom 12. Juli 2016 benennt der Kirchenkreis Jülich Dirk Riechert zum Nachfolger von Georg Nebel.
Das neue Ausschussmitglied ist zu verpflichten (§§ 46 Abs. 3 i. V. m. § 41 KrO NRW).
Finanzielle Auswirkungen: |
nein |
Leitbildrelevanz: |
3.1 Familie und Jugend |
Inklusionsrelevanz: |
nein |