Betreff
Verpflichtung eines neuen Ausschussmitgliedes
Vorlage
0455/2016
Art
Berichtspunkt

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG – KJHG) gehört dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied eine Vertretung der evangelischen Kirche an.

 

Das Ausschussmitglied Georg Nebel ist aus dem Dienst des Kirchenkreises Jülich ausgeschieden. Mit Schreiben vom 12. Juli 2016 benennt der Kirchenkreis Jülich Dirk Riechert zum Nachfolger von Georg Nebel.

 

Das neue Ausschussmitglied ist zu verpflichten (§§ 46 Abs. 3 i. V. m. § 41 KrO NRW).


 

Finanzielle Auswirkungen:

nein

 

Leitbildrelevanz:

3.1 Familie und Jugend

 

Inklusionsrelevanz:

nein