Beschlussvorschlag:
Es wird ein Zuschuss für das Schuljahr 2016/17 von 6.189,44 € bewilligt.
In Kooperation mit dem Caritasverband für
die Region Heinsberg und der Peter-Jordan-Schule hat die Stadt Hückelhoven im
Rahmen der Schulsozialarbeit bei den
„Sternenreitern“, (ein Hof für heilpädagogisches Reiten in Ratheim) ein Projekt
installiert für folgende SchülerInnen:
- die nicht in einer sozialen Gruppe integriert werden können,
- die sozialauffälliges/delinquentes Verhalten zeigen oder abzugleiten drohen,
- ihre eigene Entwicklung und/oder die ihrer Mitschüler/innen erheblich stören oder gefährden,
- die Schule verweigern bzw. bereits in frühen Jahren Verweigerungshaltung für jegliches schulisches Lernen aufbauen,
- psychische Auffälligkeiten zeigen oder
- andere curriculare Angebote benötigen.
Für diese Kinder soll der „Reiterhof“
künftig Unterrichtsort sein. Das Lernen wird hier in vielfältiger Weise
geschehen. Durch Einsatz von Lehrkräften, Schulsozialarbeit und therapeutischem
Reiten soll sich die Situation der Schüler und Schülerinnen so verbessern, dass
sie sich stabilisieren und nach Möglichkeit wieder den Schulbesuch regulär
aufnehmen können und ihre Bildungsziele erreichen.
In diesem Projekt sollen auch Kinder aus dem Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Erkelenz und des Kreisjugendamtes betreut werden.
Die anfallenden Personal- und Personalsachkosten sollen zwischen den genannten öffentlichen Jugendhilfeträgern aufgeteilt werden. Als Verteilschlüssel wird die Quote der Schüler aus den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen, jeweils Stand 15.10. (Stichtag der amtlichen Schulstatistik) eines Jahres, für das darauffolgende Jahr festgesetzt werden.
Die Gesamtkosten sind der Anlage zu
entnehmen. Der Kreisanteil für das Schuljahr 2016/17 beträgt 6.189,44 €.
Die Fortführung des Projekts ist abhängig
von der Bereitstellung von Landesmitteln im Rahmen des Landesprogramms
Sozialarbeit an Schulen, das bis zum 31.12.2017 befristet ist.
Von daher schlägt die Verwaltung vor, für
das Schuljahr 2016/17 einen Zuschuss von 6.189,44 € zu gewähren. Über eine
weitere Kostenbeteiligung sollte erst nach Entscheidung des Landes über die
Fortführung des Landesprogramms entschieden werden.