Betreff
Durchführung des Landesprogramms "KulturRucksack NRW" im Jahr 2017
Vorlage
0472/2016
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Heinsberg beteiligt sich unter dem Vorbehalt einer Förderung durch das Land im Jahr 2017 am Landesprogramm „KulturRucksack NRW“. Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit den kreisangehörigen Kommunen Kulturprojekte zu realisieren.


Seit dem Jahr 2013 beteiligt sich der Kreis Heinsberg auf der Grundlage des Beschlusses des Kreisausschusses vom 13.12.2012 am Landesprogramm „KulturRucksack NRW“. Dieses vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MFKJKS) aufgelegte Landesprogramm soll jungen Menschen im Alter von 10 bis 14 Jahren zugutekommen. Das Land stellt den Kommunen, die sich an diesem Programm beteiligen, jährlich einen Betrag in Höhe von 4,40 € pro Kind/Jugendlichen in der genannten Altersgruppe zur Verfügung. Das MFKJKS erwartet, dass die Kreise/kreisfreien Städte ebenfalls das Landesprogramm „KulturRucksack NRW“ durch einen angemessenen Eigenanteil unterstützen. Dies kann u. a. durch die Bereitstellung von zusätzlichen Projektmitteln oder Personalanteilen für z. B. die Kulturrucksack-Beauftragte/den Kulturrucksack-Beauftragten geschehen. Für das Jahr 2016 wurden dem Kreis Heinsberg pauschale Landesmittel in Höhe von 57.063,60 € im Rahmen des Förderprogramms „KulturRucksack NRW“ zur Verfügung gestellt; zusätzlich standen im Haushalt Kreismittel zur Umsetzung dieses Landesprogramms in Höhe von 15.700,- € bereit. Aufgrund der angemeldeten Projekte werden in diesem Jahr voraussichtlich ca. 580 Kinder und Jugendliche an dem Landesprogramm teilnehmen. Es wurden seitens des Kreises insgesamt 38 kreative Projekte aus verschiedenen Bereichen, z. B. Zirkus, Literatur, Malerei oder Theater mit einem Gesamtfinanzvolumen  in Höhe von ca. 62.200 € bewilligt. Da das Landesprogramm sehr gut angenommen wird und geeignet ist, Kinder und Jugendliche für die Kultur zu begeistern, schlägt die Verwaltung vor, das Projekt vorbehaltlich einer Zuwendung entsprechender Mittel durch das Land auch im Jahr 2017 fortzuführen. Finanzmittel in Höhe von 71.000,- € (voraussichtliche Landesförderung in Höhe von 57.000,00    - 80 % - und Anteil des Kreises in Höhe von 14.000,00  € - 20 % -) sind im Entwurf des Haushalts 2017 eingeplant.