Der Verwaltung ist daran gelegen, den für die Auftragsvergaben im
Bereich des Hochbaus zuständigen Bauausschuss frühzeitig an der zeitlichen
Planung anstehender Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen zu beteiligen.
a) Mittelansätze für Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen
Seitens des Amtes für Gebäudewirtschaft wurde als Grundlage für die
nächstjährige Haushaltsplanung die als Anlage beigefügte Übersicht der für das
Jahr 2017 vorgesehenen Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen erstellt.
Der Bauausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
b) Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen an kreiseigenen Gebäuden 2018 –
2020
Als Grundlage der mittelfristigen Finanzplanung ist dem Haushalt
jeweils eine Übersicht der in den Folgejahren vorgesehenen Bau- und
Instandsetzungsmaßnahmen beizufügen. Die Übersicht für die Jahre 2018 – 2020,
die zu gegebener Zeit fortzuschreiben und in den jeweiligen Haushaltsjahren
durch detaillierte Kostenübersichten zu ergänzen sein wird, ist als Anlage
beigefügt.
Der Bauausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.