Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber der Steuerungsgruppe des geplanten
Metropolregion Rheinland e.V. eine Stellungnahme mit den Inhalten gemäß den
Ziffern 1 bis 6 abzugeben.
Seit einigen Jahren wird auf Ebene der Städte Köln und Düsseldorf, zunehmend aber auch auf regionaler Ebene, die Idee der Gründung einer sog. Metropolregion Rheinland diskutiert. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Verankerung des Themas „Metropolregionen“ im aktuellen LEP-Entwurf (Ziffer 5-2) haben sich die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf sowie die Industrie- und Handelskammern dieser Thematik seit dem Frühjahr 2015 verstärkt angenommen. In mehreren informellen Sitzungen kommunaler und regionaler Institutionen aus beiden Regierungsbezirken wurden durch eine sog. Steuerungsgruppe zwecks Konkretisierung des „Formatierungsprozesses“ einer solchen Metropolregion Unterlagen erarbeitet, aktualisiert und den Kreisen, kreisfreien Städten und Kammern im Rheinland sowie dem LVR zur Verfügung gestellt.
Diese Unterlagen (Liste der Akteure, Satzungsentwurf, Entwurf eines Arbeitsprogrammes, Kostenschätzung, Datenatlas, Zeitplan) sind den Erläuterungen als Anlage beigefügt.
Eine erste diesbezügliche Abstimmung konnte kreisintern im Rahmen einer interfraktionellen Besprechung am 27.09.2016 erfolgen; eine weitere Erörterung fand in der Sitzung der Koordinierungsplattform für Regionalangelegenheiten am 17.11.2016 statt.
Zusammenfassend sollen die folgenden wesentlichen Aspekte nochmals herausgestellt werden:
Die Idee einer Metropolregion Rheinland basiert auf der Erkenntnis, dass sich die Herausforderungen der Zukunft besser in enger regionaler Kooperation bewältigen lassen. Ein entsprechender institutioneller Zusammenschluss in diesem Sinne hat das Ziel der
- Verbesserung
der Wettbewerbs- und Handlungsfähigkeit auf regionaler, landes- und
bundesweiter und ggfs. europäischer Ebene,
- besseren
und sich steigernden Akquise von Fördergeldern durch Land, Bund und EU,
- konzentrierteren
Bündelung von Interessen gegenüber Land, Bund und EU, insbesondere bei
überregionalen Planungen (z. B. Bundesverkehrswegeplan,
Landesstraßenbedarfsplan NRW, Landesentwicklungsplan NRW),
- besseren
Vermarktung des Rheinlandes und seiner allgemein verbesserten Wahrnehmung nach
außen im Sinne eines professionellen Standortmarketings zur Ansiedlung von
Unternehmen und Gewinnung von Fachkräften,
- Identitätsstiftung
nach innen.
Die Organisation der geplanten
Metropolregion soll in Form eines eingetragenen Vereins erfolgen, dessen
Mitglieder die Kreise und kreisfreien Städte im Rheinland, die Kammern sowie
der Landschaftsverband Rheinland wären. Weitere Institutionen, u.a. der Region
Aachen Zweckverband, sollen „Gaststatus“ erhalten.
Als Organe sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand, als weitere Gremien ein Lenkungskreis, ein Kuratorium sowie Arbeitskreise vorgesehen.
Thematisch soll sich die avisierte interkommunale und interregionale Zusammenarbeit auf die Bereiche Arbeiten, Wohnen, Wirtschaft, Bildung und Forschung, Planung, Verkehr, Tourismus, Kultur und Sport beziehen.
In der Startphase wird mit jährlichen Gesamtkosten von ca. 1 Mio. € gerechnet. Für den Kreis Heinsberg würde ein jährlicher Beitrag von rd. 22.000 € anfallen.
Bis zum 21.12.2016 besteht Gelegenheit zur Stellungnahme. Diese Möglichkeit sollte durch den Kreis Heinsberg genutzt werden, bevor – zeitlich und inhaltlich separat im kommenden Jahr – über die Frage eines Beitritts zum Verein entschieden wird.
Nach dem vorliegenden Zeitplan soll sich die sog. Vollversammlung am 12.01.2017 mit den Entwürfen der Vereinssatzung sowie des Arbeitsprogramms befassen, die Gründungsversammlung ist für den 20.02.2017 geplant.
Folgende Forderungen könnten aus Sicht des Kreises Heinsberg formuliert werden:
1.
Der Mitgliedsbeitrag
sollte einwohnerbezogen berechnet werden, da die Großstädte Köln und Düsseldorf
sowie deren unmittelbar anliegende Gebietskörperschaften nicht nur deutlich
einwohnerstärker als der Kreis Heinsberg sind, sondern voraussichtlich auch
überproportional von der geplanten Metropolregion profitieren werden. Darüber
hinaus ist eine Deckelung des Mitgliedsbeitrages in Erwägung zu ziehen.
Zumindest sollte vor Gründung des Vereins eine Abschätzung des mittelfristigen
Personal- und Finanzbedarfs eingefordert werden.
2.
Es sollte, nicht
zuletzt aus Personal- und Kostengründen, eine Fokussierung des Vereins auf
Kernaufgaben, namentlich die Themen „Fördermittelakquise“ sowie „Positionierung
innerhalb des Rheinlandes und über die Landesgrenzen hinaus“ erfolgen. Eine
Bearbeitung der o.g. vielfältigen Themenfelder lässt sich mit der gebotenen
Quantität und Qualität voraussichtlich nur mit deutlich mehr Personal und
Finanzmitteln bewerkstelligen.
3.
Die Zusammenarbeit mit
der Euregio Maas-Rhein sowie der Euregio Rhein-Maas-Nord sollte thematisch in
die Satzung aufgenommen werden.
4.
Die Besetzung neuer
Themen und die Wahrnehmung neuer Aufgaben sowie Erhöhungen des
Mitgliedsbeitrages sollten unter den Vorbehalt der Zustimmung der jeweiligen
politischen Gremien der Mitglieder gestellt werden.
5.
Im Rahmen der
Vereinsgründung und darüber hinaus ist zwingend darauf zu achten, dass keine
Parallelstrukturen zu bestehenden Einrichtungen aufgebaut werden. Des Weiteren
sollte geprüft werden, welche Aufgaben und Institutionen ggf. wegfallen können.
6.
Die Arbeit und
Kostenentwicklung eines Metropolregion Rheinland e.V. ist zwei Jahre nach
Vereinsgründung zu evaluieren.
Bezogen auf den vorgesehenen „Gaststatus“ des Region Aachen Zweckverbandes ist schließlich kreisseitig in Abstimmung mit dem Zweckverband zu klären, ob dieser bis auf weiteres die Interessen des Kreises Heinsberg innerhalb eines Metropolregion Rheinland e.V. vertreten kann.
In den benachbarten Gebietskörperschaften
(Städteregion Aachen, Kreise Düren und Viersen), ist die Entscheidung über
einen Vereinsbeitritt formal noch nicht gefallen.
Ob und falls ja, welchen konkreten Nutzen eine Mitgliedschaft in einem Metropolregion Rheinland e.V. für den Kreis Heinsberg hätte, ist heute nicht absehbar; eine Einschätzung wird dementsprechend voraussichtlich erst in einigen Jahren möglich sein.
Absehbar ist allerdings schon jetzt, dass aufgrund der Vielzahl der in den Entwürfen der Satzung sowie des Arbeitsprogramms definierten Aufgaben, Projekte, Ziele und Gremien vereinsseitig mittel- bis langfristig mit einer deutlichen Personal- und Kostensteigerung zu rechnen ist, wenn Satzung und Arbeitsprogramm inhaltlich hinreichend konkret „mit Leben“ gefüllt werden sollen.