Finanzielle Auswirkungen: |
Jugendamtsumlage |
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Leitbildrelevanz: |
3.1. Familie und Jugend |
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Inklusionsrelevanz |
ja |
Die Anlagen zu Tagesordnungspunkt 3 zeigen die Vorstellungen der Verwaltung des Kreisjugendamtes zu den Haushaltsansätzen für das Haushaltsjahr 2017, welche am 17.11. 2016 in den Kreistag eingebracht wurden.
Anlage 1 enthält einen Gesamtüberblick über die Erträge und Aufwendungen der Haushaltsjahre 2011 bis 2017 in den einzelnen Produktgruppen, welche in die Berechnung der Jugendamtsumlage einfließen. Die Prozentangaben geben die Veränderungen der Erträge bzw. Aufwendungen sowie des Zuschussbedarfs gegenüber dem Haushaltsansatz 2016 an.
Die Erträge und Aufwendungen für die Werkeinrichtung, die Schulwerkstatt für Jugendliche, die Schulsozialarbeit, die Erziehungsberatungsstellen, die Elterngeldstelle und die Jugendzeltplätze des Kreises Heinsberg bleiben unberücksichtigt, da diese Kosten im Rahmen der allgemeinen Kreisumlage finanziert werden.
In Anlage 2 werden sämtliche vom Jugendamt bewirtschafteten Abrechnungsobjekte bzw. Leistungen mit Erläuterungen dargestellt. Die Personal- und Gemeinkosten sind nicht erfasst.
Die Verwaltung wird den Jugendamtsetat in der Sitzung näher erläutern und auf aktuelle Entwicklungen eingehen, insbesondere auf die geplante Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 01.01.2017.