Beschlussvorschlag:
Dem Wahlvorschlag wird zugestimmt.
Der Kreis Heinsberg ist für die Landtagswahl am 14. Mai 2017 in die Wahlreise Nr. 9 – Heinsberg I (Gangelt, Geilenkirchen, Heinsberg, Selfkant, Übach-Palenberg, Waldfeucht) und Nr. 10 – Heinsberg II (Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg) eingeteilt.
Für beide Wahlkreise kann nach § 10 Abs. 1
des Landeswahlgesetzes (LWahlG) ein gemeinsamer Kreiswahlausschuss bestellt
werden, der gemäß § 10 Abs. 3 LWahlG aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem
und sechs Beisitzern, die vom Kreistag zu wählen sind, besteht. Nach § 3 der
Landeswahlordnung (LWahlO) soll für jeden Beisitzer ein Stellvertreter berufen
werden.
Sofern für die Bildung des Ausschusses kein
einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommt, sind bei der Wahl die Grundsätze
der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 3 KrO) zu beachten. Hiernach stünde den
Fraktionen folgende Anzahl von Beisitzern zu:
CDU: 3 Beisitzer
SPD: 2 Beisitzer
GRÜNE: 1 Beisitzer
Gemäß §§ 10 Abs. 3 LWahlG und 41 Abs. 5 KrO
können neben Kreistagsmitgliedern auch sachkundige Bürger zu Beisitzern
bestellt werden. Die Zahl der sachkundigen Bürger darf die Zahl der
Kreistagsmitglieder nicht erreichen, sodass höchstens zwei sachkundige Bürger
dem Kreiswahlausschuss angehören können.
Fraktion |
Mitglied |
Stellvertreter |
CDU |
Schlößer, Harald Dahlmanns, Erwin Eßer, Herbert |
Dr. Schmitz, Ferdinand Reyans, Norbert Vergossen, Heinz Theo |
SPD |
Plein, Jürgen Lüngen, Ilse |
Krekels, Gerd Kurth, Waltraud |
GRÜNE |
Baczyk, Frank |
Tillmanns, Sofia |