Betreff
Bildung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 14. Mai 2017
Vorlage
0521/2016
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

 

Dem Wahlvorschlag wird zugestimmt.


Der Kreis Heinsberg ist für die Landtagswahl am 14. Mai 2017 in die Wahlreise Nr. 9 – Heinsberg I (Gangelt, Geilenkirchen, Heinsberg, Selfkant, Übach-Palenberg, Waldfeucht) und Nr. 10 – Heinsberg II (Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg) eingeteilt.

 

Für beide Wahlkreise kann nach § 10 Abs. 1 des Landeswahlgesetzes (LWahlG) ein gemeinsamer Kreiswahlausschuss bestellt werden, der gemäß § 10 Abs. 3 LWahlG aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem und sechs Beisitzern, die vom Kreistag zu wählen sind, besteht. Nach § 3 der Landeswahlordnung (LWahlO) soll für jeden Beisitzer ein Stellvertreter berufen werden.

 

Sofern für die Bildung des Ausschusses kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommt, sind bei der Wahl die Grundsätze der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 3 KrO) zu beachten. Hiernach stünde den Fraktionen folgende Anzahl von Beisitzern zu:

 

CDU:         3 Beisitzer

SPD:           2 Beisitzer

GRÜNE:    1 Beisitzer

 

Gemäß §§ 10 Abs. 3 LWahlG und 41 Abs. 5 KrO können neben Kreistagsmitgliedern auch sachkundige Bürger zu Beisitzern bestellt werden. Die Zahl der sachkundigen Bürger darf die Zahl der Kreistagsmitglieder nicht erreichen, sodass höchstens zwei sachkundige Bürger dem Kreiswahlausschuss angehören können.

 

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter

CDU

Schlößer, Harald

Dahlmanns, Erwin

Eßer, Herbert

Dr. Schmitz, Ferdinand

Reyans, Norbert

Vergossen, Heinz Theo

SPD

Plein, Jürgen

Lüngen, Ilse

Krekels, Gerd

Kurth, Waltraud

GRÜNE

Baczyk, Frank

Tillmanns, Sofia