Betreff
Niederrhein Tourismus GmbH: Absicht des Beitritts des Kreises Heinsberg
Vorlage
0021/2017
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Heinsberg beabsichtigt, der Niederrhein Tourismus GmbH bis spätestens zum 01.01.2018 beizutreten.

 

Der Landrat wird ermächtigt, die hierzu notwendigen vertraglichen Regelungen vorzubereiten und alsdann dem Ausschuss für Kultur, Partnerschaft und Tourismus, dem Kreisausschuss und Kreistag zur Entscheidung vorzulegen.

 


Seit im Kreis Heinsberg vor mehr als zwei Jahrzehnten mit einer strukturierten Tourismusentwicklung und -förderung begonnen wurde, hat sich der Tourismus deutlich verändert. Er schafft nicht nur erkennbar Arbeitsplätze und Wertschöpfung, sondern trägt auch zur positiven Imagebildung für unsere Region bei. In den letzten Jahren zeigt sich zunehmend, dass „Naherholung und Tourismus“ im Kreis Heinsberg ein nicht zu unterschätzendes Element einer zukunftsorientierten regionalen Wirtschafts- und Strukturentwicklung werden kann, wenn man auch in diesem Bereich – ähnlich wie in der klassischen Wirtschaftsförderung – stringent eine zielorientierte Entwicklung vorantreibt.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Heinsberger Tourist Service e.V. (HTS) 2015 ein regionales Tourismuskonzept für den Kreis Heinsberg in Auftrag gegeben. Im Rahmen des im Juni 2016 vorgestellten Endberichts empfiehlt der Gutachter (dwif consult, München) neben einer inhaltlichen Konzentration und einer stringenten Weiterentwicklung der erkennbaren touristischen Stärken des Kreises Heinsberg auch eine organisationsstrategische Neuaufstellung der Tourismusförderung und -entwicklung im Kreis.

 

Dazu gehört zum einen eine engere Verzahnung zwischen dem HTS und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft GmbH für den Kreis Heinsberg (WFG) bzw. eine Integration der Tourismusentwicklung und -förderung in die WFG, um effektiver agieren zu können. Die dazu erforderlichen Vorarbeiten und die Vorbereitung der entsprechenden Beschlüsse sind derzeit im Gange.

 

Aufgrund eines national und international wirkenden touristischen Marketings für den Kreis empfiehlt der Gutachter aber auch eine engere Zusammenarbeit mit überregional tätigen Tourismuseinrichtungen. Der ideale Partner für den Kreis Heinsberg sei in diesem Kontext allerdings nicht die Region Aachen/Eifel, sondern eindeutig die nördlich angrenzende Region Niederrhein. Eine Zusammenarbeit mit dem Niederrhein verspreche nicht nur eine optimierte touristische Vermarktung des Kreises Heinsberg in einem starken Verbund, sondern auch weitere wichtige Impulse für die touristische Entwicklung im Kreis.

 

Die Verwaltung und der HTS bzw. die für das operative Geschäft zuständige WFG haben deswegen Kontakt zur Niederrhein Tourismus GmbH aufgenommen.

 

Die Niederrhein Tourismus GmbH als touristischer Dachverband für die Region Niederrhein mit Sitz in Viersen wurde 2004 gegründet. Gesellschafter sind die Kreise Kleve (Wirtschaftsförderungsgesellschaft – WFG), Viersen (WFG) und Wesel. Die Stadt Krefeld war bis zum 31.12.2013 ebenfalls Gesellschafterin.

 

Die wesentlichen Aufgaben der Niederrhein Tourismus GmbH umfassen:

 

a)      Erstellung und Vertrieb der sog. „Katalogfamilie“ der Dachmarke Niederrhein

b)      Messeauftritte und –beteiligungen national und international

c)       regionale und überregionale touristische Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einschließlich Internetpräsenz

d)      Mitgliedschaft im Dachverband NRW Tourismus e. V.

e)      Netzwerkbildung zwischen der kommunalen und regionalen Ebene sowie den lokalen touristischen Leistungsanbietern

f)       Strategieplanung und Umsetzung im Bereich der Vermarktung und Vertrieb.

 

Die Geschäftskosten beziffern sich für jeden Gesellschafter/jede Gesellschafterin auf derzeit 50.000 € jährlich und beinhalten die Kosten für die Mitgliedschaft im Dachverband Tourismus NRW e. V. sowie Personal- und Sachkosten der Geschäftsstelle. Darüber hinaus beträgt der für alle Gesellschafter gleichwertige Gesellschaftsanteil derzeit einmalig 6.250 €.

 

Zur Finanzierung wird Folgendes angemerkt: Sollte der Vereinsbeitritt im laufenden Jahr 2017 erfolgen, so könnte der einmalige Geschäftsanteil von bis zu max. 6.250 € aus dem Investitionsabrechnungsobjekt I 1501004 – Beteiligung unterhalb der Wertgrenze bestritten werden. Die anteiligen Geschäftskosten (z. B. 25.000 € bei einem Beitritt zum 01.07.2017) wären im Rahmen der Haushaltsabwicklung 2017 bereitzustellen. Sofern der Beitritt zum 01.01.2018 erfolgen sollte, wären die Haushaltsmittel im Haushalt 2018 einzuplanen.