Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Durch Beschluss des Kreisausschusses vom 08.11.2016 ist die Verwaltung beauftragt worden, ein Meinungsbild bei den Schulträgern im Kreis Heinsberg zum „School&Fun-Ticket“ einzu- holen. Um die Schulträger umfassend über die Rahmenbedingungen und Konditionen, die mit der etwaigen Einführung dieses Tickets verbunden sind, zu informieren, wurden alle Schul- träger zu einer Veranstaltung eingeladen, in der der Aachener Verkehrsverbund (AVV) ge- meinsam mit dem Verkehrsunternehmen WestVerkehr GmbH detailliert über das
„School&Fun-Ticket“ informierte. Die mit der Einführung verbundenen Vor- und Nachteile wurden umfassend und eingehend erörtert.
Das vom AVV angebotene „School&Fun-Ticket“ gilt für ein ganzes Schuljahr vom 01.08. des Jahres bis
zum
31.07. des Folgejahres. Es berechtigt zu Fahrten im gesamten AVV-Gebiet sowie in Teilbereichen des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg
(VRS). Das Ticket hat seine Gül- tigkeit – im Gegensatz zur
Schülerjahreskarte – auch in Ferienzeiten, an Wochenenden und
Feiertagen. Der jeweilige Schulträger hat nach der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 SchulG (SchfkVO) für die anspruchsberechtigten Schüler/innen
die Kosten für das School&Fun-Ticket“ zu zahlen, wobei alle Anspruchsberechtigten für eine
Schülerjahreskarte zu einem Eigenanteil in Höhe von 12,00 € (für das 1. Kind) bzw. in Höhe von 6,00 € (für
das
2. Kind) herangezogen
werden können.
Eine Verpflichtung zur
Abnahme des „School&Fun-Tickets“ besteht nicht. Berechtigte nach der SchfkVO, die
von dem Angebot keinen
Gebrauch machen möchten, verlieren ihren Anspruch auf Übernahme
der
Fahrkosten. Der
Schulträger garantiert dem Verkehrsunternehmen
die Einnahme, indem auf
der Basis der
abgenommenen Schülerjahreskarten für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler eine
fiktive Zahllast ermittelt wird, die den Rabatt auf den Schülerjahreskartenpreis berücksichtigt,
den
Schulträger erhalten, die das „School&Fun-Ticket“ eingeführt haben. Auf der Grundlage der im Februar 2017 abgerechneten Schülerjahreskarten errechnet sich für
die Schulen in Kreisträgerschaft ein zu
zahlender Preis für die ausgestellten Schülerjahreskarten in Höhe von ca.
1,9 Mio. € im Jahr.
Der Rabatt bei Einführung
des „School&Fun-Tickets“ würde ca. 50.000,00 € im Jahr betra- gen. Der
Eigenanteil
läge zwischen
180.000,00 € und 360.000,00 €.
Nicht anspruchsberechtigte Schüler/innen können als Selbstzahler das „School&Fun-Ticket“ zu einem Preis von derzeit monatlich 27,50 € erwerben.
Die Vertreter des AVV erklärten, dass eine
Einführung des „School&Fun-Tickets“ in einem Kreisgebiet für
sie nur dann in Betracht käme, wenn nahezu alle Schulträger
vertraglich einer
Einführung des Tickets
zustimmen
würden.
Die kommunalen Schulträger im Kreis wurden im Nachgang zu der Informationsveranstal- tung um
eine interne Meinungsbildung und um eine Stellungnahme zu einer eventuellen Ein- führung des „School&Fun-Tickets“
im Kreis Heinsberg
gebeten.
Im Ergebnis haben
sich alle zehn Städte und
Gemeinden gegen die
Einführung des
„School&Fun-Tickets“
ausgesprochen.
Im Einzelnen wurde weitestgehend
übereinstimmend
Folgendes vorgetragen:
- Von den
Eltern zu zahlender
Eigenanteil,
unabhängig davon,
ob sie ein „School&Fun-
Ticket“ wünschen oder nicht
- Geringer Freizeitnutzen durch fehlende bzw. begrenzte Linienstruktur
- Zunahme von Ganztagsschulangeboten bzw. Unterricht in den Nachmittagsstunden
- Nächstgelegene Schule ist nicht mehr ausschlaggebendes Kriterium, dadurch
Gefahr des „Schultourismus“
- Verwaltungsmehraufwand durch Prüfung und Berechnung des zu zahlenden Eigenanteils für die Schulträger
- Evtl. Notwendigkeit der Einrichtung zusätzlicher Linien
Einige Schulträger verweisen darauf, dass mit dem ebenfalls vom AVV angebotenen „Fun- Ticket“, das zu einem Preis von 19,30 €/Monat bzw. von 16,31 € im Abo (Stand
01.01.2017) monatlich erworben werden kann, die
Freizeitangebote genutzt werden könnten. Dieses Ti-
cket könne bedarfsorientiert
und individuell erworben werden. Es berechtigt die
Schü- ler/innen, montags bis freitags ab 14.00 Uhr bis Betriebsschluss im AVV-Gebiet (AVV-
Buslinien
und Nahverkehrszüge) zu fahren sowie
an
Wochenenden, Feiertagen und in den Schulferien ohne
zeitliche Einschränkung.
Neben den Schulträgern im Kreis Heinsberg
wurden auch die Schulleiter/innen der in der
Trägerschaft des Kreises Heinsberg stehenden Schulen, an denen kein Schülerspezialverkehr
eingerichtet ist, gebeten, ebenfalls zum „School&Fun-Ticket“
Stellung zu nehmen und
das Meinungsbild
der Eltern, soweit möglich,
zu erfragen.
Die Schulleiterin des Kreisgymnasiums teilt mit,
dass die Elternschaft kein Interesse an der
Einführung des „School&Fun-Tickets“ habe. Der Grund liege in der Altersstruktur
der Schü-
lerschaft und der
damit
in diesem Alter nur
schwach ausgeprägten
Mobilität.
Die Schulleitungen der Berufskollegs weisen in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass sich die Ausgangslage in den letzten Jahren verändert habe. Seinerzeit hätten sich die Eltern größten- teils bereit erklärt,
einen zusätzlichen Monatsbeitrag zu entrichten,
um ihren Kindern eine größere Mobilität zu ermöglichen. Das vom AVV derzeit angebotene „Fun-Ticket“ in Ergän- zung mit der bisherigen Schülerjahreskarte würde dem Ansinnen der Eltern und Schüler/innen entsprechen.
Der Kreis Heinsberg als Schulträger schließt sich nach Prüfung und Abwägung dem einheitli- chen Meinungsbild der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie der Schulleitungen der Schulen in Kreisträgerschaft an.