Betreff
Meinungsbild der Schulträger im Kreis Heinsberg zum "School&Fun-Ticket"
Vorlage
0036/2017
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.  


Durch Beschluss des Kreisausschusses vom 08.11.2016 ist die Verwaltung beauftragt worden, ein Meinungsbild bei den Schulträgern im Kreis Heinsberg zum „School&Fun-Ticket einzu- holen. Um die Schulträger umfassend über die Rahmenbedingungen und Konditionen, die mit der etwaigen Einführung dieses Tickets verbunden sind, zu informieren, wurden alle Schul- träger zu einer Veranstaltung eingeladen, in der der Aachener Verkehrsverbund (AVV) ge- meinsam   mit   dem   Verkehrsunternehmen   WestVerkehr   GmbH   detailliert   über   das

„School&Fun-Ticket“ informierte. Die mit der Einführung verbundenen Vor- und Nachteile wurden umfassend und eingehend erörtert.

 

Das vom AVV angebotene „School&Fun-Ticket gilt für ein ganzes Schuljahr vom 01.08. des Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres. Es berechtigt zu Fahrten im gesamten AVV-Gebiet sowie in Teilbereichen des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS). Das Ticket hat seine Gül- tigkeit im Gegensatz zur Schülerjahreskarte auch in Ferienzeiten, an Wochenenden und Feiertagen. Der jeweilige Schulträger hat nach der Verordnung zur Ausführung des § 97    Abs. 4 SchulG (SchfkVO) für die anspruchsberechtigten Schüler/innen die Kosten für das School&Fun-Ticket“ zu zahlen, wobei alle Anspruchsberechtigten für eine Schülerjahreskarte zu einem Eigenanteil in Höhe von 12,00 (für das 1. Kind) bzw. in Höhe von 6,00 (für das   2. Kind) herangezogen werden können. Eine Verpflichtung zur Abnahme des „School&Fun-Tickets“ besteht nicht. Berechtigte nach der SchfkVO, die von dem Angebot keinen Gebrauch machen möchten, verlieren ihren Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten. Der Schulträger garantiert dem Verkehrsunternehmen die Einnahme, indem auf der Basis der abgenommenen Schülerjahreskarten für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler eine fiktive Zahllast ermittelt wird, die den Rabatt auf den Schülerjahreskartenpreis becksichtigt, den Schultger erhalten, die das „School&Fun-Ticket“ eingeführt haben. Auf der Grundlage der im Februar 2017 abgerechneten Schülerjahreskarten errechnet sich für die Schulen in Kreistgerschaft ein zu zahlender Preis für die ausgestellten Schülerjahreskarten in Höhe von ca. 1,9 Mio. € im Jahr.

 

Der Rabatt bei Einführung des „School&Fun-Tickets“ würde ca. 50.000,00 im Jahr betra- gen. Der Eigenanteil ge zwischen 180.000,00 € und 360.000,00 €.

 

 

 

Nicht anspruchsberechtigte Schüler/innen können als Selbstzahler das „School&Fun-Ticket“ zu einem Preis von derzeit monatlich 27,50 € erwerben.

 

Die Vertreter des AVV erklärten, dass eine Einführung des „School&Fun-Tickets“ in einem Kreisgebiet für sie nur dann in Betracht käme, wenn nahezu alle Schultger vertraglich einer Einführung des Tickets zustimmen würden.

 

Die kommunalen Schultger im Kreis wurden im Nachgang zu der Informationsveranstal- tung um eine interne Meinungsbildung und um eine Stellungnahme zu einer eventuellen Ein- führung des „School&Fun-Tickets“ im Kreis Heinsberg gebeten.

 

Im Ergebnis haben sich alle zehn Städte und Gemeinden gegen die Einführung des „School&Fun-Tickets“ ausgesprochen.

 

Im Einzelnen wurde weitestgehend übereinstimmend Folgendes vorgetragen:

 

-     Von den Eltern zu zahlender Eigenanteil, unabhängig davon, ob sie ein School&Fun-

       Ticket“ wünschen oder nicht

-     Geringer Freizeitnutzen durch fehlende bzw. begrenzte Linienstruktur

-     Zunahme von Ganztagsschulangeboten bzw. Unterricht in den Nachmittagsstunden

-     Nächstgelegene Schule ist nicht mehr ausschlaggebendes Kriterium, dadurch

       Gefahr des „Schultourismus“

       -      Verwaltungsmehraufwand durch Pfung und Berechnung des zu zahlenden Eigenanteils für die Schulträger

-     Evtl. Notwendigkeit der Einrichtung zusätzlicher Linien

 

Einige Schulträger verweisen darauf, dass mit dem ebenfalls vom AVV angebotenen Fun- Ticket“, das zu einem Preis von 19,30 €/Monat bzw. von 16,31 im Abo (Stand 01.01.2017) monatlich erworben werden kann, die Freizeitangebote genutzt werden könnten. Dieses Ti- cket könne bedarfsorientiert und individuell erworben werden. Es berechtigt die Schü- ler/innen, montags bis freitags ab 14.00 Uhr bis Betriebsschluss im AVV-Gebiet (AVV- Buslinien und Nahverkehrszüge) zu fahren sowie an Wochenenden, Feiertagen und in den Schulferien ohne zeitliche Einschnkung.

 

Neben den Schulträgern im Kreis Heinsberg wurden auch die Schulleiter/innen der in der Trägerschaft des Kreises Heinsberg stehenden Schulen, an denen kein Schülerspezialverkehr eingerichtet ist, gebeten, ebenfalls zum „School&Fun-TicketStellung zu nehmen und das Meinungsbild der Eltern, soweit glich, zu erfragen.

 

Die Schulleiterin des Kreisgymnasiums teilt mit, dass die Elternschaft kein Interesse an der Einführung des „School&Fun-Tickets“ habe. Der Grund liege in der Altersstruktur der Schü- lerschaft und der damit in diesem Alter nur schwach ausgepgten Mobilität.

 

Die Schulleitungen der Berufskollegs weisen in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass sich die Ausgangslage in den letzten Jahren verändert habe. Seinerzeit hätten sich die Eltern größten- teils bereit erklärt, einen zusätzlichen Monatsbeitrag zu entrichten, um ihren Kindern eine gßere Mobilität zu ermöglichen. Das vom AVV derzeit angebotene Fun-Ticket“ in Ergän- zung mit der bisherigen Schülerjahreskarte rde dem Ansinnen der Eltern und Schüler/innen entsprechen.

 

 

Der Kreis Heinsberg als Schulträger schließt sich nach Pfung und Abwägung dem einheitli- chen Meinungsbild der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie der Schulleitungen der Schulen in Kreistgerschaft an.