Beschlussvorschlag:
Entgegen der Festlegung in § 3 der Elternbeitragssatzung werden die
Elternbeiträge befristet für den Zeitraum 2016/2017 bis 2018/2019 nur um 1,5 %
erhöht.
Die Elternbeitragssatzung in der Fassung der Änderungssatzung vom 17. 11. 2016 enthält in § 3 Abs. 1 Satz 2 folgende Anpassungsklausel für die Erhöhung der Elternbeiträge:
„Die Elternbeiträge werden mit dem Prozentsatz, der für die Erhöhung der Kindpauschalen gilt (§ 19 Abs. Kibiz, derzeit 1,5 %), jährlich angehoben, erstmals zum Kindergartenjahr 2016/2017.“
Das Land hat mit Gesetz vom 8. Juli 2016 § 19 dahingehend geändert, dass die Kindpauschalen für die Kindergartenjahre 2016/2017 bis 2018/2019 um 3 % erhöht werden.
Von daher wären die Elternbeiträge um 3 % zu erhöhen.
Eine Erhöhung der Elternbeiträge um 3 % für das Kindergartenjahr 2016/2017 war wegen der Kürze der Zeit nicht möglich, zumal die Elternbeitragstabelle bereits mit der Erhöhung um 1, 5 % im Internet veröffentlicht war.
Die Stadtjugendämter Erkelenz, Heinsberg und Hückelhoven erhöhen die Elternbeiträge für den obigen Zeitraum (2016/2017 bis 2018/2019) nur um 1,5 %.
Sollte der Kreis um 3 % erhöhen, würde der Kreis von den einheitlichen Elternbeiträgen abweichen. Dies sollte vermieden werden.
Das Stadtjugendamt Geilenkirchen wird schrittweise die Elternbeiträge auf das Niveau der anderen Jugendämter anheben.