Betreff
Änderung der Entgeltordnung für die Musikschule des Kreises Heinsberg
Vorlage
0061/2017
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Die Entgeltordnung für die Musikschule des Kreises Heinsberg wird mit Wirkung zum 01.08.2017 entsprechend dem der Einladung zum Ausschuss für Kultur, Partnerschaft und Tourismus als Anlage beigefügten Entwurf um den Punkt 11. ergänzt. 


Für den Besuch der Kreismusikschule werden Entgelte entsprechend der vom Kreistag des Kreises Heinsberg am 05.10.1978 beschlossenen Entgeltordnung, zuletzt geändert durch Beschluss des Kreistages vom 25.06.2015, erhoben.

 

Mit dem Ziel, das Ehrenamt im Rettungsdienst und Katastrophenschutz zu stärken, fand am 03.09.2016 im Kreishaus der erste Workshop zum Thema „Ehrenamt im Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Kreis Heinsberg“ statt. Basierend auf den Ergebnissen des Workshops hat Landrat Pusch in der Sitzung des Kreisausschusses am 13.12.2016 darüber berichtet, dass zur Stärkung des Ehrenamtes verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Unter anderem soll der Kreis prüfen, den ehrenamtlichen Helfern Vergünstigungen bei der Nutzung von Kreiseinrichtungen bzw. kreisnahen Einrichtungen (Volkshochschule, Kreismusikschule, Begas-Haus) zu ermöglichen. Für diese Einrichtungen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Einräumung von Vergünstigungen für den berechtigten Personenkreis zu schaffen. Entscheidungen, die die Volkshochschule betreffen, sind im Kuratorium vorzuberaten bzw. für das Begas-Haus durch den Trägerverein Museum Heinsberg zu treffen. Einzuräumende Vergünstigungen, die die Kreismusikschule betreffen, sind nach Vorberatung im Ausschuss für Kultur, Partnerschaft und Tourismus im Kreisausschuss und Kreistag zu beschließen.

 

In der Kreismusikschule werden überwiegend Kinder und Jugendliche unterrichtet; derzeit sind dies 1.300 Schüler/innen. Darüber hinaus nehmen aktuell ca. 100 Erwachsene das Angebot der Musikschule wahr. Denkbar wäre es, den ehrenamtlich tätigen Erwachsenen und Jugendlichen im Rettungsdienst und Katastrophenschutz das Angebot der Musikschule des Kreises Heinsberg zu einem um 25 % reduzierten Entgelt anzubieten.

 

 

 

 

 

 

 

Es wäre dann für diesen Personenkreis für die einzelnen Musikschulangebote folgendes mtl. Entgelt zu zahlen:

 

 

Kinder/Jugendliche

-€-

Erwachsene

-€-

Instrumentalausbildung (einschl. Gesang)

 

regulär

25 %

reduziert

regulär

25 %

reduziert

Einzelunterricht 45 Min.

67,00

50,00

105,50

 

79,00

Einzelunterricht 30 Min.

50,00

37,50

79,50

 

60,00

Gruppenunterricht mit zwei

Schülern/Schülerinnen, 45 Min.

39,00

29,00

62,00

46,50

Gruppenunterricht ab drei Schüler/innen, 45 Min.

30,50

23,00

47,00

35,00

Vorberufliche Fachausbildung

(45 Min. Hauptinstrument,

45 Min. Nebeninstrument,

45 Min. Gruppenunterricht in Theorie)

119,00

89,00

 

 

Zehnerkarte für Erwachsene – 30 Min.

 

 

240,00

180,00

Zehnerkarte für Erwachsene – 45 Min.

 

 

320,00

240,00

Gruppenunterricht Theorie,

ab 5 Schüler/innen - 45 Min.

20,00

15,00

 

 

 

Nach Auskunft des für den Rettungsdienst und Katastrophenschutz zuständigen Ordnungsamtes könnten ca. 350 Personen, die ehrenamtlich im Rettungsdienst und Katastrophenschutz tätig sind, von den Vergünstigungen profitieren. Derzeit nicht zu prognostizieren ist, in welchem Umfang dieser Personenkreis die Angebote der Musikschule des Kreises Heinsberg nutzen wird. Zur Würdigung des ehrenamtlichen Engagements im Rettungsdienst und Katastrophenschutz - für die der Kreis eine originäre und ausschließliche Zuständigkeit hat -    befürwortet die Verwaltung die Einräumung der dargelegten Vergünstigungen.