Betreff
Änderung der Entgeltordnung für die Anton-Heinen-Volkshochschule des Kreises Heinsberg
Vorlage
0077/2017
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Die Entgeltordnung der Anton-Heinen-Volkshochschule des Kreises Heinsberg vom 25.06.2015 wird zu Ziffer 3.2 wie folgt ergänzt:

 

„(6) ehrenamtlich tätige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Katastrophenschutzes und Rettungsdienstes des Kreises Heinsberg.“

 


Für den Besuch von Veranstaltungen der Volkshochschule des Kreises Heinsberg werden Entgelte entsprechend der vom Kreistag des Kreises Heinsberg beschlossenen Entgeltordnung erhoben.

 

Mit dem Ziel, das Ehrenamt im Rettungsdienst und Katastrophenschutz zu stärken, fand am 03.09.2016 im Kreishaus ein Workshop zum Thema „Ehrenamt im Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Kreis Heinsberg“ statt. Basierend auf den Ergebnissen des Workshops hat Landrat Pusch in der Sitzung des Kreisausschusses am 13.12.2016 darüber berichtet, dass zur Stärkung des Ehrenamtes verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Unter anderem soll der Kreis prüfen, den ehrenamtlichen Helfern Vergünstigungen bei der Nutzung von Kreiseinrichtungen bzw. kreisnahen Einrichtungen (Volkshochschule, Kreismusikschule, BEGAS-Haus) zu ermöglichen. Für diese Einrichtungen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Einräumung von Vergünstigungen für den berechtigten Personenkreis zu schaffen. Entscheidungen, die die Kreismusikschule betreffen, wurden in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Partnerschaft und Tourismus am 18.05.2017 vorberaten bzw. sind für das BEGAS-Haus durch den Trägerverein Museum Heinsberg zu treffen. Einzuräumende Vergünstigungen, die die Volkshochschule des Kreises Heinsberg betreffen, sind nach Vorbereitung im Kuratorium und im Kreisausschuss im Kreistag zu beschließen.

 

Ziffer 3. Der Entgeltordnung der Anton-Heinen-Volkshochschule des Kreises Heinsberg vom 25.06.2015 lautet wie folgt:

 

„3.       Persönliche Ermäßigung

 

3.1       Empfänger/innen von Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch III, von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II oder von Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten bei Vorlage entsprechender Nachweise in der Regel eine Entgeltermäßigung für Kurse, Arbeitsgemeinschaften und Seminare in Höhe von 75 %. Dieser Personenkreis unterliegt nicht dem Kleingruppentarif gemäß Ziffer 2.1 dieser Entgeltordnung. Eine nachträgliche Entgelterstattung ist nicht möglich. Diese Entgeltermäßigung gilt für Veranstaltungen der Fachbereiche 3 bis 10.

3.2       Eine Ermäßigung der Entgelte für Konzerte, Kabarett, Vorträge, Lesungen und

            ähnliche Veranstaltungen erhalten unter Vorlage entsprechender Nachweise

            (1)     die in Nr. 3.1 genannten Personen,

            (2)     Schüler/innen, Studenten/Studentinnen, Auszubildende und                                                           Praktikanten/Praktikantinnen,

            (3)     Teilnehmer an Freiwilligendiensten,

            (4)     Schwerbehinderte,

            (5)     Inhaber/innen der Jugendleiter/innen-Card, der Eurecard und anderer                     Ermäßigungskarten, soweit deren Anbieter der VHS die Kosten vollständig             erstatten.“

 

Nach Auskunft des für den Rettungsdienst und Katastrophenschutz zuständigen Kreisordnungsamtes könnten ca. 350 Personen, die ehrenamtlich im Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Kreis Heinsberg tätig sind, von den Vergünstigungen profitieren. Derzeit nicht zu prognostizieren ist, in welchem Umfang dieser Personenkreis die Angebote der Volkshochschule des Kreises Heinsberg nutzen wird. Zur Würdigung des ehrenamtlichen Engagements im Rettungsdienst und Katastrophenschutz – für die der Kreis eine originäre und ausschließliche Zuständigkeit hat – befürwortet die Verwaltung eine Einbeziehung der ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen im Rettungsdienst und Katastrophenschutz in die Ermäßigungstatbestände der Ziffer 3.2.