Beschlussvorschläge:
1. Schulsozialarbeit an
kreiseigenen Schulen und Bauerhofprojekt
Der Kreis wird für 2018 die
Landesmittel beantragen und zur Finanzierung des 40%igen kommunalen Anteils für
3,5 Schulsozialarbeiterstellen an
kreiseigenen Schulen Kreismittel zur
Verfügung stellen. Die Befristung wird auf das Jahr 2018 erweitert.
Im
Übrigen gelten die Beschlüsse des Kreistages vom 12. 03. und 25. 06. 2015.
2. Maßnahmen
der Städte und Gemeinden
Soweit die vorgenannten Städte und
Gemeinden sowie der Schulverband Gangelt-Selfkant die notwendigen
Antragsunterlagen beibringen, wird der Kreis Heinsberg die vom Land NRW zur
Verfügung gestellten Fördermittel, maximal im bisherigen Umfang, auch für das
Jahr 2018 beantragen.
1. Allgemeines
Mit Verfügung vom 07.03.2017 hat die Bezirksregierung
Köln darüber informiert, dass das ursprünglich auf drei Jahre befristete Landesprogramm
zur Förderung der Schulsozialarbeit um ein Jahr verlängert wird. Die Förderung
erfolgt seit dem Jahr 2015 mit einem Festbetrag, der von den durch das Land
errechneten Personal- und Sachkosten eines Schulsozialarbeiters/einer
Schulsozialarbeiterin 60 % umfasst. Über die Inanspruchnahme der Förderung für
die Jahre 2015 bis 2017 wurde mit Beschlüssen des Kreistages vom 12.03.und
25.06.2015 entschieden.
Die Bewilligung der Mittel
für 2018 erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist der Bezirksregierung bis zum
01.07.2017 vorzulegen. Nach Auskunft der Bezirksregierung erfolgt die Förderung
maximal in der bisherigen Höhe. Nunmehr gilt es für das Verlängerungsjahr 2018
die Landesmittel in dem og. Umfang zu beantragen.
2. Schulsozialarbeit an kreiseigenen
Schulen
Aufgrund der og.
Kreistagsbeschlüsse wurden befristet bis 2017 an kreiseigenen Schulen 3,5 Stellen eingerichtet und
Kreismittel zur Verfügung gestellt.
1,0
Berufskolleg Erkelenz
1,0 Berufskolleg Wirtschaft in Geilenkirchen
0,75 Berufskolleg EST in Geilenkirchen
0,75 Kreisgymnasium Heinsberg.
3. Bauernhofprojekt
Die Sozialarbeiterstelle des
Bauernhofprojektes der Janusz-Korczak-Schule wird zu 60 % aus dem
Landesprogramm und zu 40 % aus der vom Land gewährten Inklusionspauschale
finanziert. Kreismittel sind nicht notwendig.
4. Der
Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 13.03.2017 einstimmig für
die Fortführung des Landesprogramms ausgesprochen.
5. Maßnahmen der Städte und Gemeinden
Aktuell werden bei den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden in folgendem Umfang Schulsozialarbeiter im Rahmen der Landesförderung
eingesetzt:
Stadt Erkelenz |
4 Personen |
3,0 |
Stellen |
Schulverband Gangelt-Selfkant |
1 Person |
1,0 |
Stelle |
Stadt Heinsberg |
2 Personen |
2,0 |
Stellen |
Stadt Hückelhoven |
3 Personen |
2,0 |
Stellen |
Stadt Übach-Palenberg |
2 Personen |
1,0 |
Stelle |
Gemeinde Waldfeucht |
1 Person |
0,26 |
Stelle |
Stadt Wassenberg |
1 Person |
0,5 |
Stelle |
Stadt Wegberg |
1 Person |
1,0 |
Stelle |
Gesamt |
|
10,76 |
Stellen |
Zuwendungsempfänger
ist der Kreis Heinsberg, da nur Kreise und kreisfreie Städte antragsberechtigt
sind. Die Weiterleitung der Zuwendungen für die vorgenannten Stellen erfolgt
über Weiterleitungsverträge nach dem von der Bezirksregierung vorgegebenen
Muster.