Betreff
Antrag der Fraktion CDU gemäß § 5 GeschO betr. "LVR-Erstattung 2017 hälftig an die Kommunen weitergeben"
Vorlage
0120/2017
Art
Anfrage

Es wird auf den der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses am 02.05.2017 beigefügten Antrag der Fraktion CDU vom 07.03.2017 verwiesen.

 

In der Kreisausschusssitzung teilt Landrat Pusch Folgendes mit:

 

„Die finanziellen Auswirkungen aus der strittigen Frage der Zuständigkeit für Integrationshilfen beschäftigen den LVR und seine Mitgliedskörperschaften bereits seit längerer Zeit. Ende 2016 konnten die Zuständigkeiten endgültig geklärt werden, nachdem die Stadt Köln ihre Klage gegen den LVR zurückgezogen hatte.

 

Für das Kostenrisiko in dieser Sache hatte der LVR in den vergangenen Jahren Rückstellungen gebildet. Insgesamt waren hierfür in den LVR-Haushalten 2012 bis 2016 Aufwendungen von insgesamt 275 Mio. € enthalten, die von den Mitgliedskörperschaften über die Landschaftsumlage mitfinanziert wurden.

 

Im letzten Jahr hat es zahlreiche Anstrengungen seitens des Kreises - auch im Verbund mit anderen Mitgliedskörperschaften - gegeben, um eine Auszahlung der nicht mehr benötigten Rückstellung zu erreichen. Bei der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2017/2018 hatte der LVR diesem Begehren noch nicht entsprochen.

 

Umso erfreulicher ist die Ankündigung der LVR-Fraktionen von CDU und SPD, dass nun doch eine vollständige Erstattung an die Mitgliedskörperschaften erfolgen soll. Die hierfür notwendige Beschlussfassung der Landschaftsversammlung soll am 30.06.2017 erfolgen. Auf den Kreis Heinsberg würde ein Betrag von insgesamt 6.008.118,15 € entfallen. Hierbei handelt es sich um den Anteil nach den Umlagegrundlagen des Haushaltsjahres 2016.

 

Der Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion, hiervon die Hälfte an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden weiterzureichen, wird von der Verwaltung mitgetragen. Auch mit Blick auf die finanziellen Ziele des Kreises - gesunde Kreisfinanzen und Rücksichtnahme auf die wirtschaftlichen Kräfte der kreisangehörigen Kommunen - ist der Vorschlag ausgewogen.

 

Durch die praktische Umsetzung in Form eines Verzichts auf rund 3 Mio. € Kreisumlage würden in diesem Jahr rund 124 statt 127 Mio. € festgesetzt werden. Die Verrechnungsbeträge für die einzelnen Städte und Gemeinden ergäben sich aus dem Verhältnis der Umlagegrundlagen 2016.

 

Die Kreisumlage 2017 würde im Vergleich zum Vorjahr nicht um 4 Mio. €, sondern nur um rund 1 Mio. € steigen. Für die Haushalte der Städte und Gemeinden wäre das eine spürbare Entlastung, zumal ihre Einnahmen aus den Schlüsselzuweisungen in 2017 kreisweit um rund 4,9 Mio. € angestiegen sind.

 

Auch für den Kreishaushalt würde sich bei einem hälftigen Verbleib der LVR-Erstattung eine nennenswerte Entlastung ergeben. Der Kreishaushalt 2017 beinhaltet ein geplantes Defizit von rund 2,7 Mio. €, so dass die LVR-Erstattung bei planmäßigem Verlauf des Haushaltsjahres zu einem knappen Überschuss in Höhe von ca. 0,3 Mio. € führen würde.

 

Angesichts des erheblichen Eigenkapitalverzehrs in den letzten Jahren könnte die Umsetzung des Antrages auch die Kreisfinanzen und die Ausgleichsrücklage stützen. Ende 2017 wären dann noch rund 11,4 Mio. € in der Ausgleichsrücklage. Das setzt eine unveränderte Entnahme für 2016 und den zuvor geschilderten Verlauf für 2017 voraus.

 

Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zuzustimmen.“

 

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FW sehen noch Beratungsbedarf.

 

Der Kreisausschuss befürwortet bei fünf Enthaltungen folgenden Beschlussvorschlag:

 

Die im Jahre 2017 zu erwartende Rückerstattung des LVR an den Kreis Heinsberg in Höhe von rd. 6 Mio. € wird zur Hälfte an die kreisangehörigen Kommunen weitergereicht. Die Abwicklung soll der Einfachheit halber im Wege des Verzichts auf den entsprechenden Teil der Kreisumlage im Verhältnis der maßgebenden Umlagegrundlagen erfolgen.