Betreff
Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2015
Vorlage
0131/2017
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Die Teilfortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2015 wird gemäß Entwurfsfassung vom 13.04.2017 für die Kapitel 6.2 (Notfallrettung) und 6.4.4 (Bedarf Krankentransport) beschlossen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Frage der zusätzlichen Notarzt-Versorgung die Bezirks-regierung Köln um Entscheidung zu bitten. Dabei wird die Einrichtung eines Telenotarztsystems favorisiert. 

 


Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer  (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) vom 24.11.1992 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.01.2016)  stellen die Kreise und kreisfreien Städte Bedarfspläne auf. Hiernach sind in den Bedarfsplänen insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge festzulegen. Der Bedarfsplan ist kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf unter Beteiligung der Verbände der Krankenkassen und des Landesverbandes (West) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, spätestens alle 5 Jahre, fortzuschreiben. Eine turnusmäßige Überarbeitung wäre somit im Jahr 2020 oder im Bedarfsfall erforderlich.

 

Die regelmäßige Überprüfung des Bedarfsplanes hat eine Steigerung der Einsatzzahlen und Veränderungen bei der Hilfsfristerreichung ergeben:

 

In einem Gespräch mit den Verbänden der Krankenkassen im Januar 2017 wurde vereinbart, eine Teilfortschreibung des Bedarfsplanes auf Basis der Einsatzzahlen des Jahres 2016 für den Bereich Notfallrettung durchzuführen.

 

Die Auswertung hat ergeben, dass die rettungsdienstliche Vorhaltung erneut zu erhöhen ist. Dies betrifft insbesondere das Gemeindegebiet Waldfeucht, wo eine Rettungswache mit Rettungswagen und Notarzt eingerichtet werden soll.

 

Der Entwurf der Teilfortschreibung des Bedarfsplanes, der als Anlage beigefügt ist, wurde allen nach § 12 RettG NRW zu beteiligenden Parteien zugeleitet und um Stellungnahme bis zum 17.05.2017 gebeten. Mit den Krankenkassen findet am 30.05.2017 ein Erörterungsgespräch statt.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 06.06.2017 informierte der Geschäftsführer der Rettungsdienst im Kreis Heinsberg gGmbH, Herr Ralf Rademacher, über die Ergebnisse des Erörterungsgesprächs, die als Tischvorlage den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt wurden. Danach sieht der Entwurf der Teilfortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes eine Erhöhung der rettungsdienstlichen Vorhaltung vor:

 

  1. Erhöhung der Rettungswagen-Vorhaltung um 324 Stunden wöchentlich (insbesondere an den Standorten Waldfeucht-NEU und Hückelhoven),

 

  1. Verbesserung der Hilfsfristerreichung der notärztlichen Versorgung im Südkreis durch Schaffung eines weiteren Notarzteinsatzfahrzeuges am Standort Waldfeucht bzw. Teilnahme am Telenotarztsystem Aachen,

 

  1. Erhöhung der Vorhaltung im Krankentransport um 9 Wochenstunden.

 

Folgende Stellungnahmen zur Entwurfsfassung sind eingegangen:

Nr.

Datum

Verfasser

Inhalt

1

10.05.2017

Städt. Krankenhaus Heinsberg

keine Änderungs- und Ergänzungsvorschläge

2

12.05.2017

Kommunale Gesundheitskonferenz

Tagung erst am 28.06.2017, vorab daher keine Stellungnahme möglich, vorab vorbehaltlich des Votums der KG sind Einwendungen aber nicht erkennbar

3

15.05.2017

Gemeinde Waldfeucht

Einrichtung einer Rettungswache mit Stationierung eines RTW und NEF in Haaren wird ausdrücklich begrüßt.

4

16.05.2017

Stadt Heinsberg

Zur Steigerung der Hilfsfristerreichung im kernstädtischen Bereich wird um Erhöhung der rettungsdienstlichen Vorhaltung gebeten.

Zur Steigerung der Hilfsfristerreichung bei der notärztlichen Versorgung wird die Vorhaltung eines weiteren Notarztes befürwortet.

Weitergehende Bedenken bestehen nicht.

5

16.05.2017

Städteregion Aachen

Erweiterung der Vorhaltung wird i.S. einer interkommunalen Zusammenarbeit begrüßt.

Für den Einsatz des RTW Übach-Palenberg im Nordkreis der Städteregion Aachen soll eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung getroffen werden.

Für den RTW Christoph Europa 1 soll eine Trägervereinbarung getroffen werden.

 

Die Verbände der Krankenkassen haben bis zum Fristende (17.05.2017) keine Stellungnahme abgegeben. Als Ergebnis des gemeinsamen Erörterungsgesprächs mit den Krankenkassen haben diese zur Erhöhung der Rettungswagen-Vorhaltung um 324 Wochenstunden (einschließlich Neuerrichtung einer Rettungswache in Waldfeucht) und der Krankentransport-Vorhaltung um 9 Wochenstunden ihr Einvernehmen erteilt.

 

Kein Einvernehmen konnte zur Frage der zusätzlichen Notarzt-Versorgung erzielt werden. Da der Gesetzgeber keine gesonderte Hilfsfrist für das Eintreffen des Notarztes festgelegt hat, wird seitens der Krankenkassen kein Bedarf gesehen, obwohl die im Rettungsdienstbedarfsplan 2015 festgelegte Notarzt-Hilfsfrist im Südkreis nicht erreicht wird.

 

Bei fehlendem Einvernehmen trifft die Bezirksregierung die notwendigen Festlegungen.

 

In der Kreisausschusssitzung am 20.06.2017 weist Landrat Pusch darauf hin, dass nach Fristablauf des Beteiligungsverfahrens mit Datum vom 12.06.2017 – eingegangen am 13.06.2017 – noch eine Stellungnahme der Gemeinde Selfkant zur Entwurfsfassung des Rettungsdienstbedarfsplanes eingegangen ist. Hierin wird die Realisierung eines Notarztstandortes in der Gemeinde Selfkant vorgeschlagen. Da in Bezug auf eine zusätzliche Notarztversorgung kein Einvernehmen mit den Krankenkassen erzielt werden konnte, ist zunächst die Entscheidung der Bezirksregierung Köln abzuwarten. Der Kreis Heinsberg favorisiert die Einführung eines Telenotarztsystems.