Betreff
Leitlinien für die Kindertagespflege im Kreisjugendamtsbezirk Heinsberg
Vorlage
0165/2017
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:
   1.      Den Leitlinien wird zugestimmt.

   2.      Der Erhöhung der Entgeltsätze zum 1. 8. 2017 wird zugestimmt.

   3.           Die Verwaltung wird beauftragt, mit den anderen Stadtjugendämtern über die Gewährung

            eines  Zuschlags  bei  der  Betreuung  von  weniger  als  5 Kindern  eine einheitliche

           Regelung zu erzielen


Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 24. 03. 2009 Leitlinien für die Kindertagespflege im Kreisjugendamtsbezirk Heinsberg beschlossen.

Die Leitlinien bedürfen einer Anpassung.

Die neuen Leitlinien sowie eine Übersicht über die bisherigen und neuen Entgelte sind beigefügt.

Wesentliche Änderungen:

1.      Redaktionelle Überarbeitung der Leitlinien sowohl im Aufbau als auch in der Formulierung.

2.      Konkrete Benennung der Fördervoraussetzungen  (Ziffer 4).

3.      Ausführliche Aussagen zum Erlaubnisverfahren (Ziffer 5).

4.      Ausführungen zu einer Großtagespflegestelle (Ziffer 6).

5.      Bildung von nur noch drei Qualifikationsstufen, Erhöhung der Entgelte und eine Anpassungsklausel für zukünftige Erhöhungen (Ziffer 7.1).

6.      Regelung zur Erstattung notwendiger Fahrtkosten (Ziffer 7.1.3 letzter Absatz).

7.      Regelung zu Fehlzeiten des Tagespflegekindes durch krankheits- oder urlaubsbedingte Abwesenheit, die keine Auswirkung auf die Zahlung des Entgelts hat (Ziffer 7.3).

 

Die Leitlinien sind inhaltlich bis auf die vg. Ziffer 7 mit den Stadtjugendämtern abgestimmt.

Die Stadtjugendämter haben in ihren Leitlinien festgehalten, dass Abweichungen von mindestens 20 Prozent eine Nachzahlung bzw. Rückforderung des Tagespflegeentgeltes zur Folge hat. Damit sollen Minderzeiten aufgrund von  urlaubs- bzw. krankheitsbedingten Fehlzeiten des Tagespflegekindes abgedeckt werden.

 

Dieser Regelung konnte sich der Kreis nicht anschließen.

Minderzeiten sind im Entgeltsatz des Kreisjugendamtes bereits eingerechnet. Von daher sind die Entgelte höher als bei den Stadtjugendämtern.

Diese Berechnung entspricht auch dem Schema zur Ermittlung von Fachleistungsstunden und eines Tagessatzes für eine stationäre Betreuung.

 

Die Entgeltsätze sind auf die durchschnittliche Betreuung von  5 Kindern ermittelt.

Bei der Betreuung von 4, 3  oder weniger Kindern ergeben sich geringere mtl. Einkünfte. Von daher besteht bei der  Verwaltung des Jugendamtes die Überlegung, in diesen Fällen einen Zuschlag zu gewähren. Dies sollte mit den Stadtjugendämtern abgestimmt werden.