Beschlussvorschlag:
1. Den
Leitlinien wird zugestimmt.
2. Der Erhöhung der Entgeltsätze zum 1. 8.
2017 wird zugestimmt.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den anderen Stadtjugendämtern über
die Gewährung
eines Zuschlags bei
der Betreuung von
weniger als 5 Kindern
eine einheitliche
Regelung zu erzielen
Der
Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 24. 03. 2009 Leitlinien für die
Kindertagespflege im Kreisjugendamtsbezirk Heinsberg beschlossen.
Die
Leitlinien bedürfen einer Anpassung.
Die
neuen Leitlinien sowie eine Übersicht über die bisherigen und neuen Entgelte
sind beigefügt.
Wesentliche Änderungen:
1. Redaktionelle Überarbeitung der Leitlinien
sowohl im Aufbau als auch in der Formulierung.
2. Konkrete Benennung der
Fördervoraussetzungen (Ziffer 4).
3. Ausführliche Aussagen zum Erlaubnisverfahren
(Ziffer 5).
4. Ausführungen zu einer Großtagespflegestelle
(Ziffer 6).
5. Bildung von nur noch drei
Qualifikationsstufen, Erhöhung der Entgelte und eine Anpassungsklausel für
zukünftige Erhöhungen (Ziffer 7.1).
6. Regelung zur Erstattung notwendiger
Fahrtkosten (Ziffer 7.1.3 letzter Absatz).
7. Regelung zu Fehlzeiten des Tagespflegekindes
durch krankheits- oder urlaubsbedingte Abwesenheit, die keine Auswirkung auf
die Zahlung des Entgelts hat (Ziffer 7.3).
Die
Leitlinien sind inhaltlich bis auf die vg. Ziffer 7 mit den Stadtjugendämtern
abgestimmt.
Die
Stadtjugendämter haben in ihren Leitlinien festgehalten, dass Abweichungen von
mindestens 20 Prozent eine Nachzahlung bzw. Rückforderung des
Tagespflegeentgeltes zur Folge hat. Damit sollen Minderzeiten aufgrund von urlaubs- bzw. krankheitsbedingten Fehlzeiten
des Tagespflegekindes abgedeckt werden.
Dieser
Regelung konnte sich der Kreis nicht anschließen.
Minderzeiten
sind im Entgeltsatz des Kreisjugendamtes bereits eingerechnet. Von daher sind
die Entgelte höher als bei den Stadtjugendämtern.
Diese
Berechnung entspricht auch dem Schema zur Ermittlung von Fachleistungsstunden
und eines Tagessatzes für eine stationäre Betreuung.
Die
Entgeltsätze sind auf die durchschnittliche Betreuung von 5 Kindern ermittelt.
Bei der Betreuung von 4, 3 oder weniger Kindern ergeben sich geringere mtl. Einkünfte. Von daher besteht bei der Verwaltung des Jugendamtes die Überlegung, in diesen Fällen einen Zuschlag zu gewähren. Dies sollte mit den Stadtjugendämtern abgestimmt werden.