Betreff
Änderung der Grundsätze für schulbezogene Angebote der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamts Heinsberg
Vorlage
0168/2017
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:
Das Angebot der Schulwerkstätten wird für Schülerinnen und Schüler der Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen erweitert. Die Grundsätze für schulbezogene Angebote der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Heinsberg werden entsprechend erweitert.


Der Caritasverband für die Region Heinsberg ist seit dem Jahr 2000 Träger der Schulwerkstatt in Geilenkirchen und seit dem 01. 09. 2014 in Erkelenz.

Die vom Jugendhilfeausschuss 30. 04. 2014 beschlossenen Grundsätze für schulbezogene Angebote der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Heinsberg sehen eine Förderung von Schülerinnen und Schüler  der Haupt- und Förderschulen vor.

 

Unabhängig davon, dass Hauptschulen  auslaufen werden, hat die Schulpraxis deutlich gezeigt, dass auch Schülerinnen und Schüler anderer Schulformen des 9. und 10. Pflichtschuljahres hohe Schulabzensen aufweisen.

 

Der Lenkungskreis des Regionalen Bildungsnetzwerks für die Bildungsregion Heinsberg hat sich in seiner Sitzung am 07.03.2017 für eine Ausweitung des Angebots für Schülerinnen und Schüler der Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen ausgesprochen.