Beschlussvorschlag:
Das Angebot
der Schulwerkstätten wird für Schülerinnen und Schüler der Realschulen,
Gymnasien und Gesamtschulen erweitert. Die Grundsätze für schulbezogene
Angebote der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) im
Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Heinsberg werden entsprechend
erweitert.
Der
Caritasverband für die Region Heinsberg ist seit dem Jahr 2000 Träger der
Schulwerkstatt in Geilenkirchen und seit dem 01. 09. 2014 in Erkelenz.
Die
vom Jugendhilfeausschuss 30. 04. 2014 beschlossenen Grundsätze für
schulbezogene Angebote der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII (Kinder- und
Jugendhilfe) im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Heinsberg sehen eine
Förderung von Schülerinnen und Schüler
der Haupt- und Förderschulen vor.
Unabhängig
davon, dass Hauptschulen auslaufen
werden, hat die Schulpraxis deutlich gezeigt, dass auch Schülerinnen und
Schüler anderer Schulformen des 9. und 10. Pflichtschuljahres hohe
Schulabzensen aufweisen.
Der
Lenkungskreis des Regionalen Bildungsnetzwerks für die Bildungsregion Heinsberg
hat sich in seiner Sitzung am 07.03.2017 für eine Ausweitung des Angebots für
Schülerinnen und Schüler der Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen
ausgesprochen.