Betreff
Maßnahmen zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW im Rahmen des Programms „NRW.BANK.Gute Schule 2020“
Vorlage
0170/2017
Art
Beschlussvorlage/Antrag




Der Sportplatz an der Schulsportanlage des Kreisgymnasiums am Klevchen ist dringend sanierungsbedürftig. Durch das Förderprogramm „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ ergibt sich die Gelegenheit, Fördermittel in Höhe von 200.000 € für eine (Teil)Finanzierung dieser baulichen Maßnahme einzuplanen. Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 02.03.2017 dementsprechend beschlossen, die Sportplatzsanierung in den Maßnahmenkatalog aufzunehmen. Wie bereits in den Erläuterungen zur vorgenannten Sitzung dargestellt worden ist, ist für die Aufstellung eines konkreten Sanierungskonzeptes und damit für die Bewertung des tatsächlichen Sanierungsaufwandes die Einholung einer bodengutachterlichen Stellungnahme erforderlich. Insofern wird auf die Erläuterungen und Niederschrift des Kreistages vom 02.03.2017 (TOP 4) verwiesen.

 

Das zwischenzeitlich vorliegende Gutachten hat ergeben, dass eine im Wesentlichen auf die Oberfläche beschränkte Teilsanierung nicht zielführend ist und deutlich umfangreichere Bodenarbeiten zwingend erforderlich sind. Aufgrund der ungünstigen Bodenverhältnisse wird die Erneuerung des Unterbaus der gesamten Laufbahnfläche sowie diese begleitende Maßnahmen gutachterlich dringend angeraten. Dies ist die einzige Möglichkeit zu vermeiden, dass es künftig zu weiteren Hebungen/Senkungen des Erdreiches kommt und in regelmäßigen Abständen Sanierungsarbeiten mit einem erheblichen Kostenumfang durchgeführt werden müssen. Vor dem Hintergrund dieser neuen Erkenntnisse wird es aus Sicht der Verwaltung erforderlich sein, die Sanierung des Sportplatzes entsprechend auszudehnen, mit Unterstützung des Fachplaners ein Sanierungskonzept  zu erstellen und die Maßnahme aus zeitlichen Gründen in das kommende Jahr zu verschieben.

 

In Abstimmung mit dem Kämmerer lässt sich die Finanzierung der Maßnahme in 2018 u.a. im Wege einer Ermächtigungsübertragung von Haushaltsmitteln sicherstellen, da die Maßnahme im Haushalt 2017 ursprünglich ohne Drittmittel veranschlagt worden ist. Ggf. erforderliche zusätzliche Haushaltsmittel wären im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 zu veranschlagen.

 

Landrat Pusch führt hierzu in der Sitzung des Kreisausschusses am 20.06.2017 aus:

 

„Wie Sie den Erläuterungen entnehmen konnten, liegt zwischenzeitlich ein Gutachten zur Untergrundbeschaffenheit der Schulsportanlage im Klevchen vor. Aufgrund des torfhaltigen Bodenaufbaus ist damit zu rechnen, dass es weiterhin zu Hebungen und Senkungen der Laufbahn und hiermit einhergehend zu Rissbildungen kommen wird, die auch in Zukunft umfassende Sanierungsarbeiten erforderlich machen werden. Vor diesem Hintergrund hätten Kreisausschuss und Kreistag nunmehr darüber zu entscheiden, ob weitere Überlegungen angestellt werden sollen, die Sanierungsarbeiten zur Sicherstellung eines dauerhaften Vermögenserhalts über die im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ geplanten Arbeiten auszudehnen und aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren.

 

Nach einem ersten unverbindlichen Vorgespräch mit einem Fachplanungsbüro ist davon auszugehen, dass sich die mit einer vollständigen Bodensanierung verbundenen Mehrkosten auf einen niedrigen 7-stelligen Bereich belaufen werden. Aufgrund dieses erheblichen Kostenvolumens schlage ich vor, zunächst von einer Beschlussfassung Abstand zu nehmen. Die Verwaltung wird Alternativmöglichkeiten zu einer Sanierung Tartanbahn im Klevchen erarbeiten und der Politik anschließend vorstellen.“

 

Der Kreisausschuss stimmt dem Vorschlag des Landrates einstimmig zu und nimmt zunächst Abstand von einer Beschlussfassung.