Betreff
Vorstellung der Ausführungsplanung zur Sanierung der Kreisstraße K 32 in der Ortslage Doveren im Bereich der bestehenden Pflasterstrecke (Stadt Hückelhoven)
Vorlage
0175/2017
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr nimmt die zur Sanierung der Kreisstraße K 32 in der Ortsdurchfahrt Doveren erarbeitete Ausführungsplanung zustimmend zur Kenntnis.

 


Die Kreisstraße K 32 führt von der L 117 bei Doveren durch die Ortslage Doveren an den Ortschaften Hetzerath und Granterath (Stadt Erkelenz) vorbei bis zur L 366 bei Erkelenz-Bellinghoven. In der Ortslage Doveren ist die Fahrbahn der K 32 auf einer Gesamtlänge von rd. 320 m in Betonstein-Pflaster ausgeführt. Diese Fahrbahngestaltung erfolgte in den 1980er Jahren auf Anregung der Stadt Hückelhoven durch den damaligen Straßenbaulastträger, den Landschaftsverband Rheinland (Rheinisches Straßenbauamt). Die Übernahme des Streckenabschnittes in die Baulast des Kreises Heinsberg erfolgte nach Abstufung der damaligen L 45 zur Kreisstraße K 32 mit Zustimmung des Kreistages in der Sitzung am 18.06.1998 (TOP 3 der Niederschrift) mit Wirkung zum 01.01.1999 (Bekanntgabe der Abstufung der L 45 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 26.10. 1998).

 

Seit mehreren Jahren ist die Fahrbahntrasse der K 32 in der Ortslage Doveren insbesondere im Streckenabschnitt der in Betonstein-Pflaster ausgeführten Fahrbahn sehr sanierungsbedürftig. Das Betonstein-Pflaster hat sich dort an vielen Stellen verschoben und angehoben. Der Pflasterverbund im Bereich der Rathausstraße und des Doverener Marktes und in den Übergangsbereichen zur Holzapfelstraße, Robert-Jansen-Straße und Hetzerather Straße weist starke Unebenheiten und Deformationen auf. Durch das bestehende Fahrbahnpflaster sind die Anwohner seit vielen Jahren erheblichen Verkehrsbelastungen durch Lärmemissionen ausgesetzt. Darüber hinaus hält die Kreisstraße, die eine direkte Verkehrsverbindung für den überörtlichen Straßenverkehr zwischen Hückelhoven (L 117) und Erkelenz (B 57) und im weiteren Verlauf zur L 366 bei Erkelenz-Kückhoven darstellt, im genannten Streckenabschnitt zwischenzeitlich den regelmäßigen Verkehrsbelastungen nicht mehr stand. Aus diesem Grunde beantragte die Verwaltung mit Schreiben vom 13.06.2012 die Aufnahme der Kreisstraße zur grundhaften Erneuerung der Ortsdurchfahrt Doveren in das Förderprogramm des Landes NRW zum kommunalen Straßenbau. Diesem Antrag zur Sanierung der K 32 wurde seitens des Landes NRW entsprochen.

 

Nach Abstimmung der Ausbauplanung zur Sanierung der Fahrbahntrasse der K 32 mit der Stadt Hückelhoven, der Kreispolizeibehörde und der WestVerkehr GmbH, Geilenkirchen - vorgesehen sind mit den Straßensanierungsarbeiten auch die barrierefreie Umgestaltung von zwei Bushaltestellen im Ortszentrum von Doveren -, reichte die Verwaltung ihren Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach den Förderrichtlinien zum kommunalen Straßenbau mit Datum vom 17.09.2015 beim Fachdezernat der Bezirksregierung Köln zur Prüfung ein. Darüber hinaus beantragte sie mit Schreiben vom 15.08.2016 beim Land NRW die Zulassung auf vorzeitigen, zuwendungsunschädlichen Maßnahmenbeginn der geplanten Sanierung. Mit Bescheid vom 15.09.2016 wurde dieser Antrag unter Hinweis auf die restriktiven Regelungen der Landeshaushaltsordnung zum vorzeitigen, zuwendungsunschädlichen Maßnahmenbeginn sowie die zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannte Anschlussregelung zu den Ende 2019 auslaufenden Entflechtungsmitteln des Bundes durch das Land NRW nicht zugestimmt sowie eine kurzfristige Förderung nicht in Aussicht gestellt. In der Folgezeit einigten sich der Bund und die Bundesländer über eine Neuordnung der Finanzbeziehungen ab 2020. Im Oktober 2016 verständigten sich Bund und Bundesländer darauf, die ab 2020 entfallenden Entflechtungsmittel des Bundes durch zusätzliche Leistungen des Bundes aus dem Umsatzsteueraufkommen zu kompensieren. Diese Entwicklung hatte im Ergebnis den Effekt, dass einem erneuten Antrag des Straßenbaulastträgers auf vorzeitigen, zuwendungsunschädlichen Maßnahmenbeginn zur Fahrbahnsanierung der K 32 seitens des Landes NRW zugestimmt wurde (Bescheid der Bezirksregierung Köln hierzu vom 04.04.2017). Bei einer zeitnahen Realisierung der Sanierungsmaßnahme ist nunmehr die spätere Maßnahmenförderung durch das Land NRW grundsätzlich gesichert. Bzgl. der Lage der Sanierungsstrecke der K 32 ist der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr ein Übersichtsplan als Anlage beigefügt.

 

In der Ausschusssitzung wird die Verwaltung die zur Sanierung der Kreisstraße K 32 in der Ortsdurchfahrt Doveren erarbeitete Ausführungsplanung vorstellen und erläutern.