Betreff
Mobilitätserhebung 2018 für den Kreis Heinsberg
Vorlage
0177/2017
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr beauftragt die Verwaltung, die Fortschreibung der Mobilitätserhebung für den Kreis Heinsberg vorzubereiten, damit diese im Frühjahr 2018 durchgeführt werden kann.


Der Kreis Heinsberg hat 2012 eine repräsentative Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten der Bürger des Kreises in einer sog. „Modal-Split-Untersuchung“ durchgeführt. Mit der Durchführung der Mobilitätserhebung wurde nach einer Markterkundung und Leistungsausschreibung das Büro Planersocietät aus Dortmund beauftragt.

 

Die seinerzeit ermittelten Mobilitätsdaten fanden Berücksichtigung in der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Heinsberg und in Klimaschutzkonzepten einzelner kreisangehöriger Kommunen. Auch sind sie Datenbasis für die Kreisentwicklung und für die Verkehrsplanung des Kreises. Vorschläge und Anregungen der Teilnehmer der Befragung wurden allen Kommunen des Kreises zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurde im Vorfeld der Reaktivierung der Wurmtalbahn die Untersuchung genutzt, um die Aufmerksamkeit der Bürger auf die neuen Möglichkeiten der Mobilität im Kreis Heinsberg hinzuweisen.

 

Um die Entwicklung der Mobilität bzw. des Mobilitätsverhaltens zu beobachten und entsprechende Rückschlüsse für politische Entscheidung treffen zu können, ist eine Wiederholung der „Modal-Split-Untersuchung“ in regelmäßigen Abständen empfehlenswert. Die Aktualisierung der Mobilitätserhebung sollte in einem Zeitabstand von 5 Jahren erfolgen.

Aufgrund von diversen Baumaßnahmen im Bereich der Eisenbahn zwischen Heinsberg und Aachen in den Jahren 2015/16, die zu Beeinträchtigungen im Bahnverkehr geführt haben, wird von der Verwaltung vorgeschlagen, eine kreisweite Mobilitätsuntersuchung im Frühjahr 2018 durchführen zu lassen. Es ist bereits heute abzusehen, dass aufgrund der Ausbaumaßnahmen für den RRX-Vorlaufbetrieb der Bahnbetrieb für den RE4 im Sommer 2018 wieder erheblich beeinträchtigt werden wird.


Für die erneute Mobilitätserhebung ist geplant, den Bürgerinnen und Bürgern im Kreisgebiet wieder in einer repräsentativen Haushaltbefragung nachfolgende zentrale Fragen zum eigenen Mobilitätsverhalten zu stellen:

 

·         Wie oft sind wir täglich unterwegs?

·         Welche Wege legen wir im Einzelnen zurück?

·         Wann, wozu und mit welchem Verkehrsmittel?

·         Wie erreichen wir den Arbeitsplatz?

·         Wie kommen wir zum Einkaufen?

·          Wie erreichen die Kinder/ Jugendlichen den Kindergarten, die Schule bzw. die Ausbildungsstelle?

 

Des Weiteren soll in diese Befragung und in Anlehnung an die Befragung von 2012 die Zufriedenheit mit der Reaktivierung der Regionalbahn Heinsberg - Lindern/Aachen, d.h. der Betrieb der RB33, abgefragt werden. Darüber hinaus sind Fragen zur Elektromobilität sowie zu einer Vernetzung der Mobilität in Richtung multimodalem Mobilitätsverhalten angedacht.

 

Die Befragung der Personen mit Wohnsitz im Kreisgebiet soll wieder über einen Haushalts-, Personen-, Wege- und ggf. zusätzlichen Fragebogen durchgeführt werden. Die Ergebnisse sollen nach Kommunen differenziert Hinweise auf das jeweilige Verkehrsmittelwahlverhalten vor Ort geben und u. a. Aussagen treffen zu:

·         Verkehrsaufkommen/ Verkehrsleistung nach Verkehrsmittel und -zweck sowie Verkehrsgebiet

·         Anteil mobiler Personen

·         Tägliche Aufenthaltsdauer im Straßenverkehr und ÖPNV

·         Wege und Etappen pro Tag in der Gesamtbevölkerung und in Bezug auf mobile Personen

·         Ergänzenden Auswertungen, z. B. zur Fahrzeugausstattung der Haushalte, Angaben zur Pkw-Nutzung und zum Verkehrsverhalten von verhaltenshomogenen Gruppen, wie z. B. Schüler oder Senioren

 

Der Kostenrahmen der „Modal-Split-Untersuchung“ im Kreis Heinsberg mit rd. 252.000 Einwohnern und rd.  111.000 Haushalten und einer zu erreichenden 1%-igen Nettostichprobe der Bevölkerung - diese ist erforderlich, um die Repräsentativität zu gewährleisten - wird nach Schätzung der Verwaltung zwischen 65.000 € und 75.000 € liegen. Diese für die Mobilitätsuntersuchung erforderlichen Finanzmittel stehen dem Kreis über die Aufgabenträgerpauschale des Landes NRW zur Verfügung und werden nach Zustimmung des Fachausschusses zu einer erneuten Mobilitätserhebung im Kreis Heinsberg durch die Verwaltung für den Kreishaushalt 2018 (Produkt: 12030100 – ÖPNV) eingeplant werden. Seitens der Verwaltung wird derzeit auch geprüft, zur Durchführung der Mobilitätsuntersuchung  im kommenden Jahr weitere Fördermittel zu akquirieren.