Es wird auf den der Einladung zur Kreisausschusssitzung als Anlage beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.09.2017 verwiesen.
Landrat Pusch nimmt in der Sitzung des Kreisausschusses wie folgt Stellung:
„In einer Presseinformation vom 29.08.2017 hat die Verwaltung des LVR die Einbringung eines Nachtragshaushaltes 2017 und eine Umlagesenkung von derzeit 16,15 Prozent um 0,5 Prozentpunkte angekündigt. Die Mitgliedskörperschaften sollen damit noch in diesem Jahr um rund 80 Mio. € entlastet werden. Auf den Kreis Heinsberg würde ein Erstattungsbetrag von rund 1,7 Mio. € entfallen.
Zwischenzeitlich hat die große Koalition von CDU und SPD im LVR sogar erklärt, dass sie eine höhere Entlastung für möglich hält und eine Hebesatzsenkung 2017 bis zu 0,75 Prozentpunkte anstrebt. Hieraus würde sich ein Erstattungsbetrag für den Kreis Heinsberg von rund 2,6 Mio. € ergeben. Auch für 2018 signalisiert die große Koalition finanzielle Entlastungen bei der LVR-Umlage, jedoch soll hierüber erst im Laufe des Jahres 2018 entschieden werden, sobald die finanzielle Entwicklung genauer beurteilt werden kann.
An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich beim LVR und allen Beteiligten bedanken und ein Lob für die aktuelle Initiative aussprechen, zumal es in den letzten Jahren auch manche kontroverse Auseinandersetzungen bezüglich der Umlagebelastung gegeben hat.
Auch der Kreis Heinsberg nimmt das Rücksichtnahmegebot gegenüber seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden sehr ernst. Bereits im Frühjahr hat der Kreistag entschieden, die LVR-Erstattung in Höhe von rund 6 Mio. € hälftig an die Kommunen weiterzuleiten und diese an der positiven finanzwirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen.
Zu dem aktuellen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass diese Mittel nicht im Haushaltsjahr 2017 an die Kommunen weitergeleitet werden sollten. Die Gründe hierfür sind wie folgt:
1. Wenn die Landschaftsversammlung am 15.12.2017 abschließend über die Entlastung entscheidet, steht das Haushaltsjahr 2017 zeitlich gesehen schon fast vor dem Abschluss. Da die kreisangehörigen Kommunen für 2017 mit einer Kreisumlage von 127 Mio. € geplant haben und tatsächlich auch nur 124 Mio. € zahlen mussten, erscheint das Haushaltsjahr 2017 nicht der geeignete Zeitpunkt, um eine weitere Entlastung für die Städte und Gemeinden umzusetzen.
2. In der Vergangenheit hat es zum Teil hohe Schwankungen der Kreisumlage gegeben. Nach deutlichen Anstiegen in den Jahren 2009 bis 2011 um insgesamt ca. 16 Mio. € sank die Umlage 2012 um rund 6 Mio. €.
Bis 2014 konnte die Umlage – gestützt durch erheblichen Einsatz der Ausgleichsrücklage – auf nahezu konstant 112 Mio. € p.a. gehalten werden.
Danach stieg die Umlage wieder um 4 bis 6 Mio. € p.a. an, um den Kreishaushalt ausgleichen zu können.
Für den Haushalt des Kreises sowie für die Haushalte der Städte und Gemeinden ist Planungssicherheit ein absolut wichtiges Merkmal.
Die Verwaltung ist daher der Auffassung, dass sich die angekündigte LVR-Erstattung viel wirksamer in zukünftigen Haushaltsjahren, d.h. im Kreishaushalt 2018 und gegebenenfalls darüber hinaus, einsetzen lässt, um damit eine größere Stabilität bei der Kreisumlage zu erreichen.
Diese Einschätzung gilt auch unter Berücksichtigung des besseren Verlaufes des Jahres 2016 und des bisherigen Verlaufes des Haushaltsjahres 2017.
3. Auch die Eigenkapitalstrukturen des Landschaftsverbandes und des Kreises Heinsberg sind derzeit sehr unterschiedlich. Der LVR hat die Ausgleichsrücklage in seinem Jahresabschluss 2016 bis zur Höchstgrenze aufgestockt. Weitere Verbesserungen im LVR-Haushalt könnten somit nur zu einem Drittel der Ausgleichsrücklage zugeführt werden und stehen nicht mehr vollständig als Puffer für den Haushaltsausgleich in der Planung zur Verfügung. Hingegen ist die Ausgleichsrücklage des Kreises Heinsberg in den letzten Jahren deutlich geschrumpft, so dass Verbesserungen wieder der Ausgleichsrücklage zugeführt werden können, um damit die Steuerungsmöglichkeiten in der Zukunft zu verbessern.
Aus den vorgenannten
Gründen plädiert die Verwaltung dafür, dem Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen nicht zuzustimmen.“
Fraktionsvorsitzende Meurer (Bündnis 90/Die Grünen) nimmt die Ausführungen von Landrat Pusch zur Kenntnis und spricht sich dafür aus, wegen Beratungsbedarfs in der Fraktion, zunächst nicht über den Antrag abstimmen zu lassen und den Beschluss in der Kreistagssitzung am 28.09.2017 zu fassen.
Damit erklären sich alle Fraktionen einverstanden.
Landrat Pusch betont, nochmals ausdrücklich – auch im Benehmen mit den Kommunen – die angekündigte LVR-Entlastung zur Stabilisierung der Kreisumlage für das Jahr 2018 und evtl. darüber hinaus verwenden zu wollen. Letztlich komme eine Stabilisierung der Kreisumlage allen Kommunen zu Gute.