Betreff
Umsetzung der Ergebnisse aus dem Forschungsbericht der Kath. Hochschule Köln, Abteilung Aachen, “ Offene Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Heinsberg: Bedarfe der Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden vom 28.06.2016
Vorlage
0226/2017
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung der in der Auswertung dargestellten Maßnahmen.

Für die Kommune Gangelt wird entsprechend dem Antrag der evangelischen Kirche eine Stelle für die Offene Jugendarbeit eingerichtet.

Die übrigen im Bericht genannten zusätzlichen Stellen sind entsprechend den von den Trägern der Offenen Jugendeinrichtungen vorzulegenden Konzeptionen zu der mobilen Arbeit einzurichten.

Die Sach- und Mobilitätskosten werden wie vorgeschlagen erhöht.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Trägern der Offenen Jugendeinrichtungen die Verträge einvernehmlich anzupassen und die Entwürfe dem Jugendhilfeausschuss vorzulegen.

Die Schaffung einer weiteren Personalstelle mit 0,5 BU im Kreisjugendamt (Sachgebiet Jugendarbeit) wird befürwortet. 


Dem Jugendhilfeausschuss wurde die Auswertung des Forschungsberichts zur Offenen Jugendarbeit zugeleitet. Die Auswertung erfolgte auf der Grundlage der im Forschungsbericht aufgezeigten Handlungsfelder.

Die Jugendarbeit ist eine Pflichtaufgabe nach § 11 SGB VIII.

Für die  Ausgestaltung und für die Höhe der bereit gestellten Haushaltsmittel gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Maßgebend ist die Festlegung der Jugendhilfeplanung nach § 79 SGB VIII.

 

Sollten alle aufgrund der Auswertung vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden, würden Mehrkosten von ca. 178.000,00 € p. a. entstehen.

 

Im Kreisjugendamtsbezirk leben 16.330 Kinder und Jugendliche (junge Volljährige) im Alter von 6 – 21 Jahre.

Eine Erhöhung des Ansatzes um  148.000,00 € p. a. würde 9,06 € je Person und Jahr bzw. 0,75 € p. m. bedeuten. Dieser Betrag enthält nicht die  Personalkosten in Höhe von ca. 30.000,00 für eine Aufstockung um eine 0,5 Stelle für das Sachgebiet Jugendarbeit im Kreisjugendamt.

 

Der Haushaltsansatz würde somit von derzeit 676.000,00 € auf 824.000,00 € steigen.

 

Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich bei der Offenen Jugendarbeit um eine wichtige Aufgabe, die gerade jetzt bei aufkommendem „Rechts- oder Linkspopulismus“ weiter an Bedeutung gewinnt. Junge Menschen brauchen bei den sich ständig verändernden Lebensverhältnissen Anlaufstationen. Der Wandel in der Familie, die Erosion sozialer Strukturen, zunehmende Armut, aber auch mehr Freizeit und eine stärkere Konsumorientierung sind einige Faktoren, die das Aufwachsen junger Menschen bestimmen.

Offene Jugendarbeit kann dazu beitragen, junge Menschen in ihrer Persönlichkeit zu festigen, aber auch zukünftige staatliche Transferleistungen zu vermeiden.

 

Im Übrigen wird auf den beigefügten Antrag nach § 5 GeschO der Fraktion  Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 25.08.2017 hingewiesen.