Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung empfiehlt die Umsetzung der in der Auswertung dargestellten
Maßnahmen.
Für die Kommune Gangelt wird
entsprechend dem Antrag der evangelischen Kirche eine Stelle für die Offene
Jugendarbeit eingerichtet.
Die übrigen im Bericht genannten
zusätzlichen Stellen sind entsprechend den von den Trägern der Offenen
Jugendeinrichtungen vorzulegenden Konzeptionen zu der mobilen Arbeit
einzurichten.
Die Sach- und Mobilitätskosten werden
wie vorgeschlagen erhöht.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den
Trägern der Offenen Jugendeinrichtungen die Verträge einvernehmlich anzupassen
und die Entwürfe dem Jugendhilfeausschuss vorzulegen.
Die Schaffung einer weiteren Personalstelle mit 0,5 BU im Kreisjugendamt (Sachgebiet Jugendarbeit) wird befürwortet.
Dem Jugendhilfeausschuss wurde die
Auswertung des Forschungsberichts zur Offenen Jugendarbeit zugeleitet. Die
Auswertung erfolgte auf der Grundlage der im Forschungsbericht aufgezeigten
Handlungsfelder.
Die Jugendarbeit ist eine Pflichtaufgabe
nach § 11 SGB VIII.
Für die
Ausgestaltung und für die Höhe der bereit gestellten Haushaltsmittel
gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Maßgebend ist die Festlegung der
Jugendhilfeplanung nach § 79 SGB VIII.
Sollten alle aufgrund der Auswertung
vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden, würden Mehrkosten von ca.
178.000,00 € p. a. entstehen.
Im Kreisjugendamtsbezirk leben 16.330
Kinder und Jugendliche (junge Volljährige) im Alter von 6 – 21 Jahre.
Eine Erhöhung des Ansatzes um 148.000,00 € p. a. würde 9,06 € je Person und
Jahr bzw. 0,75 € p. m. bedeuten. Dieser Betrag enthält nicht die Personalkosten in Höhe von ca. 30.000,00 für
eine Aufstockung um eine 0,5 Stelle für das Sachgebiet Jugendarbeit im
Kreisjugendamt.
Der Haushaltsansatz würde somit von
derzeit 676.000,00 € auf 824.000,00 € steigen.
Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich
bei der Offenen Jugendarbeit um eine wichtige Aufgabe, die gerade jetzt bei
aufkommendem „Rechts- oder Linkspopulismus“ weiter an Bedeutung gewinnt. Junge
Menschen brauchen bei den sich ständig verändernden Lebensverhältnissen
Anlaufstationen. Der Wandel in der Familie, die Erosion sozialer Strukturen,
zunehmende Armut, aber auch mehr Freizeit und eine stärkere Konsumorientierung
sind einige Faktoren, die das Aufwachsen junger Menschen bestimmen.
Offene Jugendarbeit kann dazu beitragen,
junge Menschen in ihrer Persönlichkeit zu festigen, aber auch zukünftige
staatliche Transferleistungen zu vermeiden.
Im Übrigen wird auf den beigefügten Antrag nach § 5
GeschO der Fraktion Bündnis 90/DIE
GRÜNEN vom 25.08.2017 hingewiesen.