Betreff
Finanzierung von Investitionen bei Tageseinrichtungen für Kinder
Vorlage
0228/2017
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:
Die durch Ausfall der Ziffer 6 freigewordenen Mittel werden auf die Ziffer 3 „Kita St. Georg“ übertragen.

Zu den Kosten von 360.000 € werden 294.546 € Landeszuschuss und 32.727 € Kreiszuschuss gemäß KInvFG NRW bewilligt. 


Änderungen bei den vorgesehenen Förderprojekten, die über das Kommunalinvestitionsfördergesetz (KInvFG) NRW finanziert werden sollen

 

Aus der beigefügten Tabelle kann die Ziffer 6 Waldkindergarten Waldgeister nicht umgesetzt werden. Der erforderliche Grundstückskauf ist gescheitert. Alternativen konnten nicht gefunden werden.

 

Das Projekt unter Ziffer 3 „Schaffung einer dritten Gruppe für die Kita St. Georg, Wassenberg“ muss verändert werden:

 

Zunächst war vorgesehen, den ursprünglichen Motorikraum im Dachgeschoss dauerhaft zu Gruppenraum und Nebenraum für die dritte Gruppe umzubauen. Als Übergangslösung wird der Motorikraum bereits seit August 2013 als dritte Gruppe genutzt. Der Motorikraum sollte in einem Nachbargebäude entstehen.

Bei der Voranfrage wegen Erteilung einer Betriebserlaubnis wiesen der Spitzenverband und auch das Landesjugendamt darauf hin, dass bei einem 3gruppigen Kindergarten ein Personalraums erforderlich ist.  Das Nachbargebäude war somit ungeeignet, auch weil ein bestehendes Mietverhältnis nicht gekündigt werden sollte.

Die zweite Planung versuchte, durch einen Anbau die drei Gruppen im Erdgeschoss unterzubringen und den Motorikraum im Dachgeschoss zu belassen. Wegen der Hanglage der Kita ergaben sich jedoch recht hohe Gründungskosten. Diese und die Kosten für die erforderliche Umgestaltung des Außengeländes führten dazu, dass der Träger sich nicht mehr in der Lage sah, den 10% -igen Eigenanteil aufzubringen.

 

Umsetzbar erscheint jetzt die folgende Planung, die bereits mit dem Landesjugendamt bezüglich der Betriebserlaubnis abgestimmt wurde:

Aus der Übergangslösung im Dachgeschoss wird eine dauerhafte dritte Gruppe mit Gruppenraum und Nebenraum. Ebenfalls im Dachgeschoss kann ein Personalraum entstehen durch Umbau eines ehemals durch die Kirchengemeinde als Archivraum genutzten Raumes.

Durch einen Anbau werden im Erdgeschoss der Motorikraum und ein Geräteraum entstehen.

Die veranschlagten Kosten für Anbau, Umbau und Ausstattung belaufen sich auf 360.000 €.

Das KInvFG fordert  als Trägerleistung  32.727 €. Die Förderung des Landes beträgt 90 % der Restsumme = 294.546 €, der Kreiszuschuss 10% = 32.727 €.