Beschlussvorschlag:
Die
durch Ausfall der Ziffer 6 freigewordenen Mittel werden auf die Ziffer 3 „Kita
St. Georg“ übertragen.
Zu den Kosten von 360.000 € werden 294.546 € Landeszuschuss und 32.727 € Kreiszuschuss gemäß KInvFG NRW bewilligt.
Änderungen
bei den vorgesehenen Förderprojekten, die über das
Kommunalinvestitionsfördergesetz (KInvFG) NRW finanziert werden sollen
Aus der beigefügten Tabelle kann die
Ziffer 6 Waldkindergarten Waldgeister nicht umgesetzt werden. Der erforderliche
Grundstückskauf ist gescheitert. Alternativen konnten nicht gefunden werden.
Das Projekt unter Ziffer 3 „Schaffung
einer dritten Gruppe für die Kita St. Georg, Wassenberg“ muss verändert werden:
Zunächst war vorgesehen, den
ursprünglichen Motorikraum im Dachgeschoss dauerhaft zu Gruppenraum und
Nebenraum für die dritte Gruppe umzubauen. Als Übergangslösung wird der
Motorikraum bereits seit August 2013 als dritte Gruppe genutzt. Der Motorikraum sollte in einem Nachbargebäude entstehen.
Bei der Voranfrage wegen Erteilung einer
Betriebserlaubnis wiesen der Spitzenverband und auch das Landesjugendamt darauf
hin, dass bei einem 3gruppigen Kindergarten ein Personalraums erforderlich
ist. Das Nachbargebäude war somit
ungeeignet, auch weil ein bestehendes Mietverhältnis nicht gekündigt werden
sollte.
Die zweite Planung versuchte, durch
einen Anbau die drei Gruppen im Erdgeschoss unterzubringen und den Motorikraum im
Dachgeschoss zu belassen. Wegen der Hanglage der Kita ergaben sich jedoch recht
hohe Gründungskosten. Diese und die Kosten für die erforderliche Umgestaltung
des Außengeländes führten dazu, dass der Träger sich nicht mehr in der Lage
sah, den 10% -igen Eigenanteil aufzubringen.
Umsetzbar erscheint jetzt die folgende
Planung, die bereits mit dem Landesjugendamt bezüglich der Betriebserlaubnis
abgestimmt wurde:
Aus der Übergangslösung im Dachgeschoss
wird eine dauerhafte dritte Gruppe mit Gruppenraum und Nebenraum. Ebenfalls im
Dachgeschoss kann ein Personalraum entstehen durch Umbau eines ehemals durch
die Kirchengemeinde als Archivraum genutzten Raumes.
Durch einen Anbau werden im Erdgeschoss
der Motorikraum und ein Geräteraum entstehen.
Die veranschlagten Kosten für Anbau,
Umbau und Ausstattung belaufen sich auf 360.000 €.
Das KInvFG fordert als Trägerleistung 32.727 €. Die Förderung des Landes beträgt 90
% der Restsumme = 294.546 €, der Kreiszuschuss 10% = 32.727 €.