Betreff
Gebührenkalkulation zur Abfallentsorgung im Kreis Heinsberg für das Haushaltsjahr 2018
Vorlage
0243/2017
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr nimmt die Gebührenkalkulation zur Abfallentsorgung im Kreis Heinsberg ab dem Jahr 2018 zustimmend zur Kenntnis.

 


Für die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ gelten im Haushaltsjahr 2017 die Gebühren der Satzung vom 20.04.2005 in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom 23.12.2016. Diese Gebühren betragen derzeit für Haus- und Sperrmüll, der über die kommunale Sammlung angeliefert wird, und für Abfälle gewerblicher Herkunft einheitlich  119,00 €/t.

 

Für die Anlieferung von Kleinmengen aus privaten Haushaltungen bis  2 m³ (Kleinanlieferer) werden Gebühren zwischen  2,00 € und  32,00 € erhoben. Daneben wird eine Grundgebühr gegenüber den kreisangehörigen Kommunen zur Abdeckung der fixen, mengenunabhängigen Vorhaltekosten von 6,68 €/Einwohner und eine Gebühr zur Finanzierung der Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle aus privaten Haushaltungen, Schulen und Kleingewerbe von 0,75 €/Einwohner erhoben.

 

Die Kosten für den Abfallumschlag in der Umschlaganlage in Gangelt-Hahnbusch, der Transport zur MVA Weisweiler und seit dem 01.04.2013 auch zur MVA Asdonkshof stellen die mit Abstand größten Einzelpositionen bei den Ausgaben des Abfallwirtschaftsbetriebes des Kreises Heinsberg dar.

Der Kreis Heinsberg hat seine Verträge zum Transport und zur Entsorgung von Rest- und Sperrmüll am 12.03.2013 (Fa. EGN, Viersen) bzw. am 22.03.2013 (Fa. Schönmackers, Kempen) abgeschlossen. Beide Verträge laufen seit dem 01.04.2013 für die Dauer von 9 Jahren. Die nach dem Abfallwirtschaftsplan NRW festgelegte Zuweisung zu einer Entsorgungsregion wirkt sich nicht auf die mindestens bis zum Jahr 2022 bestehenden Verträge aus.

 

Der Finanzbedarf im Jahre 2018 wird wie in den vergangenen Jahren von den Kosten der Betriebsführung der Standorte Hahnbusch und Rothenbach einschließlich der Entsorgung der Abfälle maßgeblich beeinflusst. Diese Kosten stehen in Abhängigkeit von der Entwicklung der Preisindizes für Lohn, Geräte, Energie, Betriebsgebäude, Investitionsgüter und Verbraucherpreise. Vor diesem Hintergrund ist folgendes Ergebnis festzustellen:

 

Die Grundgebühr, die sich nach den Einwohnerzahlen und der Anzahl der nicht meldepflichtigen Personen in den Kommunen richtet, ist grundsätzlich den allgemeinen Kostensteigerungen anzupassen. Eine Erhöhung der Grundgebühr von 6,68 € auf 7,74 € je Einwohner wäre hiernach erforderlich.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Grundgebühr für das Jahr 2018 bei 6,68 € je Einwohner zu belassen, da für das Jahr 2018 ein Ausgleich über die Leistungsgebühr erreicht werden kann.

 

Durch die ab dem 01.10.2010 in Betrieb genommene Schadstoffumschlaganlage auf dem Gelände der Umschlaganlage Gangelt-Hahnbusch konnte bereits in den vergangenen Jahren eine Gebührenreduzierung auf zuletzt 0,75 € je Einwohner erfolgen. Diese Gebühr wäre minimal auf 0,77 € je Einwohner zu erhöhen.

Es wird auch hier vorgeschlagen, die Sonderabfallgebühr für das Jahr 2018 bei 0,75 € je Einwohner zu belassen, da für das Jahr 2018 ein Ausgleich über die Leistungsgebühr erreicht werden kann.

 

Die Gewichtsgebühr (= Leistungsgebühr) beinhaltet alle ansonsten nicht abgedeckten Kosten (z. B. Personalaufwendungen, Abschreibungen, u. ä.). Diese Gebühr wird nach den erwarteten Anliefermengen kalkuliert und beträgt derzeit 119,00 €/t.

Für 2018 kann diese Gebühr unverändert bleiben, obwohl die noch verfügbaren Überschüsse und die Betriebsrisikenrückstellung als notwendige Zuführungsbeträge für die Deponierückstellung benötigt werden. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Gewichtsgebühr bei 119,00 €/t zu belassen.

 

Der Vermerk zur Gebührenkalkulation über die Abfallentsorgung im Kreis Heinsberg ab 2018 mit detaillierten Angaben ist der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr als Anlage beigefügt.