Betreff
Vorstellung der Ausführungsplanung zum Neubau von beidseitigen Radfahrstreifen entlang der Kreisstraße 9 zwischen der Ortslage Myhl und der B 221 bei Wassenberg
Vorlage
0244/2017
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr nimmt die erarbeitete Ausführungsplanung zum Neubau der Radfahrstreifen entlang der Kreisstraße 9 zwischen der Ortslage Myhl und der B 221 bei Wassenberg zustimmend zur Kenntnis.

 


Die Kreisstraße 9 führt auf einer Länge von rd. 3,9 km von der L 46 in Altmyhl (Stadt Hückelhoven) in nördlicher Richtung über die Ortslage Myhl (Stadt Wassenberg) bis zur B 221 zwischen Wassenberg und Wildenrath. Sowohl die B 221 als auch die durch die Ortslage Myhl führende L 19 sind mit einem fahrbahnbegleitenden Rad- / Gehweg ausgestattet. Die Kreisstraße 9 ist eine konventionell ausgebaute Kreisstraße mit einer zweistreifigen Fahrbahn mit einem Regelquerschnitt von 6,50 m ohne sonstige Nebenanlagen. Durch den Neubau der beidseitigen Radfahrstreifen entlang der Kreisstraße 9 auf einer Streckenlänge von rd. 1,120 km werden sowohl die bestehende Netzlücke im überörtlichen Radwegenetz zwischen der L 19 und der B 221 geschlossen als auch die nördlich der B 221 bei Wassenberg und Wildenrath befindlichen Natur- und Landschaftsschutzgebiete für den Radtourismus verkehrssicher erschlossen. Durch die Anlage von Einrichtungsradwegen durch eine Verbreiterung der Verkehrsfläche stellt die Neubaumaßnahme auch eine Verbesserung für die Verkehrssicherheit der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer dar. In Abstimmung mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (hier: Straßenverkehrsamt des Kreises) ist geplant, innerhalb der zur Verfügung stehenden Grundflächen entlang der Kreisstraße beidseitige Radfahrstreifen mit einer Breite von jeweils 2,00 m (einschl. einer 0,25 m Breitstrichmarkierung) herzustellen. Dabei soll die Fahrbahnbreite der Kreisstraße durch entsprechende Markierung auf 5,60 m reduziert und durch Anbau von zwei Radfahrstreifen von jeweils 2,00 m je Fahrrichtung auf eine Gesamtbreite von 9,60 m ausgebaut werden. Da die Radfahrstreifen im Bedarfsfall durch landwirtschaftliche Fahrzeuge befahren und im Rahmen der Straßenunterhaltung durch den Kreisbauhof mit seinen Fahrzeugen genutzt werden können (z. B. bei Mäharbeiten des Seitenbanketts oder im Winterdienst), ist vorgesehen, die Radfahrstreifen - wie die bestehende Straßenfläche - mit einem tragfähigen Unterbau auszuführen.

 

Nach Fertigstellung der Ausbauplanung zum Neubau der Radfahrstreifen und erfolgtem Grunderwerb einer kleineren Fläche (rd. 250 m²) reichte die Verwaltung bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach den Förderrichtlinien zur Nahmobilität zur Prüfung ein. Diesem Antrag mit Datum vom 25.04.2017 wurde durch das Land NRW entsprochen. Mit Bescheid vom 06.07.2017 gewährt das Land NRW dem Kreis Heinsberg für die v. g. Radwegebaumaßnahme eine Zuwendung von 75 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die bewilligte Gesamtzuwendung für diese Baumaßnahme beträgt gemäß Zuwendungsbescheid insgesamt 347.300 € (= 75 % der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 463.100 €).

 

Bzgl. der Lage der Radfahrstreifen entlang der Kreisstraße 9 ist der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr ein Übersichtsplan als Anlage beigefügt.

 

In der Ausschusssitzung wird die Verwaltung die erarbeitete Ausführungsplanung der Radwegebaumaßnahme vorstellen und erläutern.