Betreff
Beitritt des Kreises Heinsberg zur Anstalt des öffentlichen Rechts "d-NRW AöR"
Vorlage
0270/2017
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

 a) Der Kreis Heinsberg tritt der Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ rückwirkend zum 01.01.2017 bei. Sofern ein rückwirkender Beitritt nicht möglich sein sollte, erfolgt dieser zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

 

b) Die Interessenvertretung im Verwaltungsrat der Anstalt soll gemäß § 8 des Errichtungsgesetzes über die von den kommunalen Spitzenverbänden benannten Vertreter erfolgen.


Die d-NRW AöR hat – auf der Grundlage des Gesetzes vom 25.10.2016 über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ (Errichtungsgesetz d-NRW AöR, siehe beigefügte Anlage zur Einladung des Kreistages) am 01.01.2017 ihre Arbeit aufgenommen. Die Anstalt ist Rechtsnachfolgerin der d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG und der d-NRW Besitz GmbH Verwaltungsgesellschaft. Träger der neuen Anstalt sind das Land NRW (mit einem Stammkapitalanteil von 1,0 Mio. €) sowie auf freiwilliger Basis nordrhein-westfälische Kommunen (aktuell ca. 190 Städte, Gemeinden, Kreise und beide Landschaftsverbände), die der Anstalt beigetreten sind. Die Nachbarkreise sind bereits alle beigetreten (Kreis Viersen, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren und die Städteregion Aachen), aus dem kreisangehörigen Bereich sind es die Städte Erkelenz und Übach-Palenberg.

 

Die Anstalt unterstützt Ihre Träger und andere öffentliche Stellen beim Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung. d-NRW entwickelt und betreibt für die Träger verwaltungsübergreifende E-Government-Lösungen. Ziele sind die Förderung der kommunal-staatlichen und interkommunalen Zusammenarbeit sowie der Aufbau von modernen, flächendeckenden und wirtschaftlichen E-Government-Komponenten.

 

Die Verwaltung befürwortet einen zeitnahen Beitritt des Kreises Heinsberg, damit gemäß § 17 Abs. 1 des Errichtungsgesetzes der Eintritt rückwirkend zum 01.01.2017 erfolgen kann. Gemäß § 4 Abs. 1 des Errichtungsgesetzes beträgt die Einlage zum Stammkapital 1.000 €. Im Falle eines Austrittes würde das eingebrachte Stammkapital unverzinslich zurück erstattet. Gegenüber diesem geringen Finanzierungsanteil bzw. Risiko überwiegen die Vorteile einer kostenlosen Bereitstellung von Softwareprogrammen und die angestrebte künftige Zusammenarbeit bei E-Government-Lösungen deutlich.

 

Das einzubringende Stammkapital in Höhe von 1.000 € kann aus dem Investitionsabrechnungsobjekt I-1501-004 (Beteiligungen unterhalb der Wertgrenze) bestritten werden. Der Beitritt zur d-NRW AöR unterliegt gem. § 115 GO der Anzeigepflicht bei der Kommunalaufsicht.

 

Auf Nachfrage führt Landrat Pusch aus, dass die Umsetzung des E-Government-Gesetzes möglichst einheitlich zusammen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden angegangen werden solle. Alle Verwaltungen stünden diesbezüglich vor ähnlichen Herausforderungen. Derzeit würden intensive Gespräche mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden darüber geführt, in welcher konkreten Form eine Zusammenarbeit zwecks Erarbeitung und Umsetzung einer gemeinsamen IT-Strategie möglich ist. Auch d-NRW werde sich des Themas E-Government annehmen und Services hierzu anbieten.

 

Ergänzend weist Dezernent Schneider darauf hin, dass d-NRW die elektronische Vergabeplattform betreibt, auf die auch der Kreis zugreift. Da d-NRW seine Kundenbeziehungen neu ordnet und nur noch Mitgliedern seine Produkte anbietet, sei eine Beteiligung des Kreises Heinsberg künftig zwingend, um eine Fortführung der bisherigen Vergabeabwicklung sicherzustellen. Ein finanzielles Risiko werde nicht eingegangen, da das einzubringende Stammkapital im Falle eines Austritts aus der Anstalt in voller Höhe ausgezahlt wird.