Betreff
Verwendung des Jahresüberschusses 2016
Vorlage
0272/2017
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:
Der Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 1.815.118,21 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.  


Gemäß § 53 Abs. 1 Kreisordnung (KrO NRW) in Verbindung mit § 96 Gemeindeordnung (GO NRW) ist mit der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses durch einen Kreistagsbeschluss zugleich über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Das Haushaltsjahr 2016 weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.815.118,21 € aus. In der Haushaltsplanung 2016 wurde ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 2.989.947,00 € ausgewiesen, so dass sich eine Verbesserung in Höhe von 4.805.065,21 € ergibt. Somit ist der Haushalt im Ergebnis strukturell ausgeglichen. Gemäß § 56a Satz 2 KrO NRW können Jahresüberschüsse der Ausgleichsrücklage durch Beschluss des Kreistages zugeführt werden, soweit ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Drittel des Eigenkapitals erreicht hat. Es gilt folgende Berechnung:

 

Eigenkapital zum 31.12.2016

 60.091.582,32 €

   davon: Allgemeine Rücklage

 44.224.281,41 €

   davon: Ausgleichsrücklage

 14.052.182,70 €

   davon: Jahresüberschuss

 1.815.118,21 €

1/3 des Eigenkapitals                                                   =

Höchstbetrag der Ausgleichsrücklage

 20.030.527,44 €

Differenz bis zum Höchstbetrag der Ausgleichsrücklage =
mögliche Zuführung zur Ausgleichsrücklage

 5.978.344,74 €

Jahresüberschuss 2016

 1.815.118,21 €

   davon: Zuführung zur Ausgleichsrücklage

 1.815.118,21 €

   davon: Zuführung zur Allgemeinen Rücklage

 -  

neue Ausgleichsrücklage zum 01.01.2017

 15.867.300,91 €

neue Allgemeine Rücklage zum 01.01.2017

 44.224.281,41 €

Eigenkapital zum 01.01.2017

 60.091.582,32 €