Betreff
Prüfung des Jahresabschlusses des Kreises Heinsberg zum 31.12.2016
Vorlage
0254/2017/1
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:


1.)               Der Kreistag des Kreises Heinsberg stellt gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW den geprüften Jahresabschluss des Kreises Heinsberg zum 31.12.2016 mit der Bilanzsumme von 366.075.613 € fest.

 

2.)               Die Kreistagsmitglieder erteilen gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. 96 Abs. 1 GO NRW dem Landrat für den Jahresabschluss des Kreises zum 31.12.2016 vorbehaltlos Entlastung.

 


Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) i.V.m. § 95 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat der Kreis zum Schluss jedes Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises vermitteln. Dabei ist er zu erläutern.

 

Den mit Datum vom 12.09.2017 vom Kreiskämmerer aufgestellten und vom Landrat bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses hat der Kreistag am 28.09.2017 zur Kenntnis genommen und diesen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur weiteren Prüfung zugeleitet.

 

Nach § 53 Abs. 1 KrO i.V.m. § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und bedient sich hierzu nach § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung. § 103 Abs. 5 GO NRW eröffnet die Möglichkeit, dass sich die örtliche Rechnungsprüfung mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses Dritter als Prüfer bedienen kann. Mit Beschluss vom 24.10.2016 hat der Rechnungsprüfungsausschuss auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes der Beauftragung der HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH, Heinsberg, zur Prüfung des Jahresabschlusses 2016 zugestimmt.

 

Der Jahresabschluss war dahingehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt. Die HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH hat mit diesen Maßgaben in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt die Prüfung des Jahresabschlusses durchgeführt und über die Prüfung einen Bericht erstellt. Dieser Bericht schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde durch weitergehende Prüfungen bezogen auf die laufende Überwachung der Haushaltsbewirtschaftung, des Vergabewesens und die Prüfung der Gebührenhaushalte durch das Rechnungsprüfungsamt ergänzt.

 

 

Das Rechnungsprüfungsamt schließt sich dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH an.