Betreff
Beratung über den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Heinsberg im Zeitraum September 2015 bis Dezember 2016
Vorlage
0257/2017/1
Art
Beschlussvorlage/Antrag

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass die Gemeindeprüfungsanstalt NRW die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Heinsberg im Zeitraum September 2015 bis Dezember 2016 durchgeführt und der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 18.10.2017 den Prüfungsbericht beraten hat. Die wesentlichen Inhalte des Prüfungsberichtes  sowie die Stellungnahme der Verwaltung werden vom Kreistag zur Kenntnis genommen.

 


Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) führte nach 2006 und 2011 in der Zeit von September 2015 bis Dezember 2016 zum dritten Mal eine überörtliche Prüfung des Kreises Heinsberg durch.

 

Die Prüfung der GPA NRW stützt sich auf § 53 Abs. 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit § 105 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

 

Die überörtliche Prüfung aller Kreise bzw. der Städteregion Aachen beinhaltete das Prüfgebiet Finanzen, einen Vergleich des Einsatzes der Finanzressourcen sowie eine aufgabenbezogene Personalanalyse. Somit erstreckte sich die Prüfung auf alle Bereiche der Kreisverwaltung. Zum Zwecke der Vergleichbarkeit hat die GPA NRW 130 einheitlich definierte Aufgabenblöcke gebildet.

 

Das Ergebnis der überörtlichen Prüfung hat die GPA NRW mit Bericht in elektronischer Form mitgeteilt. Der Prüfungsbericht besteht aus einem Vorbericht und Teilberichten.

 

Der Vorbericht informiert über wesentliche Ergebnisse der Prüfung für den Kreis Heinsberg. Zudem enthält er Informationen über die strukturellen Rahmenbedingungen des Kreises, zum Prüfungsablauf sowie zur Prüfungsmethodik. Dieser Vorbericht ist den Erläuterungen zur Sitzung beigefügt gewesen.

 

Die Teilberichte beinhalten ausführliche Ergebnisse des Prüfungsgebietes Finanzen und der aufgabenbezogenen Personalanalyse.

 

Die Ergebnisse der Prüfung der Informationstechnik liegen noch nicht vor und werden seitens der GPA NRW zu einem späteren Zeitpunkt in einem gesonderten Bericht übersandt.

 

Der Prüfbericht besteht aus 618 Seiten, dabei umfasst alleine die Personalanalyse 527 Seiten, und ist mit dem Umfang des Jahresabschlusses vergleichbar. Entsprechend der dortigen Verfahrensweise wird aus wirtschaftlichen Gründen auf die Erstellung einer Vielzahl von Exemplaren des Berichts und eine Versendung mit den Erläuterungen verzichtet. Alle Ausschussmitglieder und Kreistagsabgeordneten haben die Möglichkeit, die vollständigen Unterlagen beim Amt für Finanzwirtschaft und Beteiligungen einzusehen. Die GPA hat den Bericht auf ihrer Homepage „www.gpanrw.de“ unter „Prüfung“ und „Prüfberichte“ bzw. „http://gpanrw.de/de/prufung/prufberichte/5_53.html“ eingestellt. Zusätzlich wurden der Verwaltung Daten aus der aufgabenbezogenen Personalanalyse und dem finanzwirtschaftlichen Ressourcenvergleich in Excel-Tabellen zur Verfügung gestellt, die die Daten aller Kreise in NRW und der Städteregion Aachen enthalten. Allen Ausschussmitgliedern und Kreistagsabgeordneten wurde im Vorfeld der Sitzung bei Bedarf eine Übersendung dieser Dateianhänge angeboten; eine Veröffentlichung dieser Tabellen erfolgt nicht durch die GPA.

 

Der abschließende Prüfungsbericht wurde dem Landrat per Mail am 11.07.2017 von der GPA NRW zugesandt. Es liegen keine Beanstandungen im Sinne des § 105 Abs. 6 GO NRW vor, zu denen im weiteren Verfahren eine Stellungnahme gegenüber der GPA NRW und der Aufsichtsbehörde abzugeben ist.

 

Die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung wurden durch die GPA NRW im Rahmen eines Abschlusspräsentation am 27.09.2017 den Fraktionsvorsitzenden, der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses sowie den Leitungen der Ämter und Stabsstellen vorgestellt.

 

Gemäß § 105 Abs. 5 GO NRW legt der Landrat den Prüfungsbericht der überörtlichen Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor.

 

Das Amt für Finanzwirtschaft und Beteiligungen hat die Teilberichte den Fachämtern zugeleitet und eine Stellungnahme zu Handlungsempfehlungen und Handlungsmöglichkeiten erbeten. Eine zusammengefasste Stellungnahme der Verwaltung ist der Einladung zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses beigefügt.

 

Weitere Erläuterungen zum Prüfungsbericht der GPA NRW sind als Anlage 6 der Niederschrift zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses beigefügt.

 

Verschiedene Ausschussmitglieder haben Kritik an der Systematik der Prüfung und der Aussagekraft der Ergebnisse der GPA geübt. Insbesondere die Wertung bezüglich des Straßenvermögens kann nicht nachvollzogen werden. Dies u.a. vor dem Hintergrund, dass eine rein bilanzielle Betrachtung hinsichtlich der Restnutzungsdauer vorgenommen wurde und die Kreisstraßen durch die GPA nicht in Augenschein genommen wurden. Auch seitens der Verwaltung wird bestätigt, dass hier kein Investitionsstau bestehe.

 

Zu den einzelnen Aufgabenblöcken werden konkrete Handlungsempfehlungen vermisst. Des Weiteren wird die fehlende Differenzierung beim Grad der Aufgabenwahrnehmung bei den einzelnen Kreisen kritisiert.

 

Kämmerer Schmitz teilt mit, dass die GPA ihren Prüfauftrag insbesondere in einer Bestandsanalyse sehe und dieser mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt worden sei.