Betreff
Neuausrichtung der "komplementären Dienste" gem. APG NRW unter Würdigung sozialräumlicher Erkenntnisse sowie sozialplanerischer Prozesse in Kooperation mit der freien Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg ab 2018
Vorlage
0293/2017
Art
Berichtspunkt
Nach Beratung im
Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 06.06.2017 hat der Kreistag in seiner
Sitzung am 29.06.2017 beschlossen, dass dem Trägerverbund der freien
Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg zur Durchführung der komplementären
sozialen Dienste ein Zuschuss in Höhe von 65.440 EURO gewährt wird.
Im Hinblick auf die
Neuausrichtung der „komplementären
ambulanten Dienste“ ab 2018 hatte die Verwaltung gegenüber den Mitgliedern des
Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 06.06.2017 erklärt, dass man zeitnah
Gespräche mit den beteiligten Akteuren führen werde.
Über den Sachstand
wird die Verwaltung in der Sitzung berichten.