Mit Schreiben vom 10.05.2016 beantragt
„ViaNobis – Die Eingliederungshilfe“ in einem Folgeantrag eine
Anschlussförderung für das
Netzwerk für Kinder und Jugendliche psychisch erkrankter Eltern mit der
Bezeichnung „NEPOMUK“. Der Kreistag
hatte am 25.06.2015 - abweichend von der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses
zur Förderung von 2 Jahren - Kreismittel in Höhe von 53.742 € ab Juni 2015 für
nur 1 Jahr bewilligt.
Über den Folgeantrag wurde bisher nicht
entschieden
Mit Schreiben vom 27.04.2017
beantragt ViaNobis darüber hinaus eine
Förderung des Netzwerkes für den Zeitraum 2017 bis 2020 in Höhe von 45.000,00 €
pro Jahr. Hierbei handelt es sich um die
Personalkosten, ViaNobis erbringt eine Eigenleistung in Form der Sachkosten.
Zielstellungen
des Netzwerkes, das sich vorrangig an Familien mit Kindern und Jugendlichen in
der Altersspanne von 0-18 Jahren aus dem Kreis Heinsberg wendet, in denen ein
oder beide Elternteile psychisch erkrankt sind, sind im Wesentlichen:
-
Beratungsangebote
für Kinder/ Jugendliche sowie deren Eltern im Rahmen von Einzel-, Eltern- und/
oder Familiengesprächen
-
Psychoedukative
Kinder- und Jugendangebote in Einzel- und Gruppensettings mit kindbezogenen
engen Bezügen zu den klassischen biographiebezogenen Methoden
-
Übernahme
von Lotsen- und Vermittleraufgaben zwischen den Familien und institutionellen
(über) örtlichen Hilfesystemen
-
Entlastungs-
und Stabilisierungsmöglichkeit für oftmals bereits verhaltensauffällige Kinder
und Jugendliche wie auch deren Familienangehörige bis diese in weiterführende Hilfen z. B. des
Gesundheitssystems oder von Beratungsstellen, Jugendämtern etc. eingebunden
bzw. überführt werden
-
Informations-
und Aufklärungsarbeit zum Thema „Kinder psychisch kranker Eltern“
-
Ausgestaltung
des monatlich stattfindenden Eltern-Treffs in Heinsberg für Eltern mit
psychischen Störungen zwecks gemeinsamen Erfahrungsaustauschs im
Erziehungsalltag mit ebenfalls Betroffenen
Die Mittel für die Fortführung
des Netzwerkes im Jahr 2016 (7 Monate) wurden
größtenteils aus Spenden erbracht. ViaNobis sieht sich jedoch nicht in der Lage, die
Finanzierung des Netzwerkes darüber hinaus sicherzustellen.
Mit einer weiteren Förderung von NEPOMUK seitens des
Kreises ab dem Jahr 2017 würde somit ein wichtiger präventiver Baustein zur
Verhinderung von bleibenden psychischen Schäden und Erkrankungen bei Kindern
und Jugendlichen gesichert.
Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus § 74 SGB
VIII (Kinder- und Jugendhilfe). Danach sollen die Träger der öffentlichen
Jugendhilfe die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe anregen;
sie sollen sie fördern, wenn der jeweilige Träger
1. die fachlichen Voraussetzungen für die
geplante Maßnahme erfüllt und die Beachtung
der
Grundsätze und Maßstäbe der
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung nach § 79 a gewährleistet,
2. die Gewähr für eine zweckentsprechende und
wirtschaftliche Verwendung der Mittel
bietet,
3. gemeinnützige
Ziele verfolgt,
4. eine
angemessene Eigenleistung erbringt und
5. die
Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.
Diese Voraussetzungen werden erfüllt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, Mittel für die Jahre 2017 und 2018 zur Verfügung zu stellen und im Jahr 2018 erneut zu beraten, ob eine weitere Förderung durch den Kreis erfolgen soll. Die Zeit soll genutzt werden, andere Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen. Die Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2017 bereit und sind für den Haushalt 2018 angemeldet.
Herr Schweden von der Einrichtungsleitung der Katharina Kaspar ViaNobis GmbH wird das Netzwerk in der Sitzung erläutern. Eine Kurzübersicht des Projektes (Stand September 2016) ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Einrichtung „ViaNobis – Die
Eingliederungshilfe“ wird für das Netzwerk
NEPOMUK
für die Jahre 2017 und 2018 ein jährlicher Zuschuss von 45.000,00 €
bewil-
ligt.