Betreff
Zuschuss für das Netzwerk „NEPOMUK"
Vorlage
0316/2017
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

    


 


Mit Schreiben vom 10.05.2016 beantragt „ViaNobis – Die Eingliederungshilfe“ in einem Folgeantrag eine Anschlussförderung  für  das  Netzwerk für Kinder und Jugendliche psychisch erkrankter Eltern mit der Bezeichnung „NEPOMUK“. Der Kreistag hatte am 25.06.2015 - abweichend von der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zur Förderung von 2 Jahren - Kreismittel in Höhe von 53.742 € ab Juni 2015 für nur 1 Jahr bewilligt.

Über den Folgeantrag wurde bisher nicht entschieden

 

Mit Schreiben vom 27.04.2017 beantragt  ViaNobis darüber hinaus eine Förderung des Netzwerkes für den Zeitraum 2017 bis 2020 in Höhe von 45.000,00 € pro Jahr.  Hierbei handelt es sich um die Personalkosten, ViaNobis erbringt eine Eigenleistung in Form der Sachkosten.

 

Zielstellungen des Netzwerkes, das sich vorrangig an Familien mit Kindern und Jugendlichen in der Altersspanne von 0-18 Jahren aus dem Kreis Heinsberg wendet, in denen ein oder beide Elternteile psychisch erkrankt sind, sind im Wesentlichen:

-       Beratungsangebote für Kinder/ Jugendliche sowie deren Eltern im Rahmen von Einzel-, Eltern- und/ oder Familiengesprächen

-       Psychoedukative Kinder- und Jugendangebote in Einzel- und Gruppensettings mit kindbezogenen engen Bezügen zu den klassischen biographiebezogenen Methoden

-       Übernahme von Lotsen- und Vermittleraufgaben zwischen den Familien und institutionellen (über) örtlichen Hilfesystemen

-       Entlastungs- und Stabilisierungsmöglichkeit für oftmals bereits verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche wie auch deren Familienangehörige  bis diese in weiterführende Hilfen z. B. des Gesundheitssystems oder von Beratungsstellen, Jugendämtern etc. eingebunden bzw. überführt werden

-       Informations- und Aufklärungsarbeit zum Thema „Kinder psychisch kranker Eltern“

-       Ausgestaltung des monatlich stattfindenden Eltern-Treffs in Heinsberg für Eltern mit psychischen Störungen zwecks gemeinsamen Erfahrungsaustauschs im Erziehungsalltag mit ebenfalls Betroffenen


 

Die Mittel für die Fortführung des Netzwerkes im Jahr 2016 (7 Monate) wurden  größtenteils aus Spenden erbracht. ViaNobis  sieht sich jedoch nicht in der Lage, die Finanzierung des Netzwerkes darüber hinaus sicherzustellen.

 

Mit einer weiteren Förderung von NEPOMUK seitens des Kreises ab dem Jahr 2017 würde somit ein wichtiger präventiver Baustein zur Verhinderung von bleibenden psychischen Schäden und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen gesichert.

 

Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus § 74 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe). Danach sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe anregen; sie sollen sie fördern, wenn der jeweilige Träger

 

1.      die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllt und die Beachtung

der  Grundsätze  und Maßstäbe der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung nach § 79 a gewährleistet,

2.      die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel

bietet,

      3.      gemeinnützige Ziele verfolgt,

      4.      eine angemessene Eigenleistung erbringt und

      5.      die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.

 

Diese Voraussetzungen werden erfüllt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, Mittel für die Jahre 2017 und 2018 zur Verfügung zu stellen und im Jahr 2018 erneut zu beraten, ob eine weitere Förderung durch den Kreis erfolgen soll.  Die Zeit soll genutzt werden, andere Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen. Die Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2017 bereit und sind für den Haushalt 2018 angemeldet.

 

Herr Schweden von der Einrichtungsleitung  der Katharina Kaspar  ViaNobis GmbH wird das Netzwerk in der Sitzung erläutern. Eine Kurzübersicht des Projektes (Stand September 2016) ist als Anlage beigefügt.

 

      Beschlussvorschlag:
      Der Einrichtung „ViaNobis – Die Eingliederungshilfe“ wird für das Netzwerk      

      NEPOMUK  für die Jahre 2017 und 2018 ein jährlicher Zuschuss von 45.000,00 € bewil-     

      ligt.