Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, fristgerecht mit den Trägern in der obigen
Rangfolge die entsprechenden Anträge ans Land zu stellen. Der voraussichtlich
fehlende Zuschussbetrag (131.228 ,00 €)
wird aus Kreismitteln sichergestellt. Zunächst wird aber abgewartet, ob das
Landesjugendamt diesen aus
zurückfließenden Mitteln bewilligen kann.
2.1 Notwendigkeit der Übernahme von
Trägeranteilen:
Durch hohe Elternnachfrage und den
Versuch die überbelegten Plätze abzubauen ergibt sich ein erhöhter Bedarf für
zusätzliche Plätze in den Tageseinrichtungen für Kinder durch
Erweiterungsbauten oder Neubauten.
Bei der Suche nach den Trägern für die
entsprechenden Tageseinrichtungen wurde von allen Trägern übereinstimmend
erklärt, dass sie nicht mehr in der Lage seien, den gesetzlich festgelegten
Trägeranteil zu erbringen.
Auf Nachfrage bestätigten die
Spitzenverbände diese Aussagen. Einzige Ausnahme seien neue Elternvereine, die
allerdings sehr selten entstehen würden. Diese würden die Finanzierung über
Mitgliedsbeiträge leisten.
Die Übernahme einer Trägerschaft könne
dann geleistet werden, wenn entweder die Kommune oder das Jugendamt den
Trägeranteil vertraglich für 20 Jahre übernehmen würden.
Diese Problematik wurde am 04.07. und
29.08.2017 mit den Jugendamtskommunen erörtert. Von allen Jugendamtskommunen
werden bisher schon erhebliche Trägeranteile übernommen.
Im Oktober 2017 wurden die Bürgermeister
der Jugendamtskommunen schriftlich um Stellungnahme zur Problematik gebeten.
Von den sechs Jugendamtskommunen hat bisher nur eine geantwortet.
Zwei Gründe führen dazu, jetzt eine
Entscheidung zu treffen:
1. In Wegberg
zeichnet sich ab, dass rund 120 Plätze für das Kindergartenjahr 2018/2019
fehlen werden. Weil sich die Stadt Wegberg in der Haushaltssicherung befindet,
sieht sie sich nicht in der Lage, Trägeranteile zusätzlich zu übernehmen.
2. Bereits zum
10.01.2018 müssen Investitionsanträge entscheidungsreif beim Landesjugendamt
vorliegen, damit die budgetierten Mittel aus dem Förderprogramm „0-6 Jahre“
nicht verfallen. Durch Budgetierung sind 931.928,00 € und zusätzlich für
Sanierung 310.643,00 € für das Kreisjugendamt Heinsberg reserviert. Sofern die
Mittel für Sanierung nicht im vollen Umfang für Erhaltungsmaßnahmen beantragt
werden, können sie für die Schaffung neuer Plätze verwendet werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreis
Heinsberg übernimmt per Vertrag die Trägeranteile für zusätzliche Plätze im
Stadtgebiet Wegberg. (4 Gruppen Johanniter ca. 52.000 € und 1 Gruppe Kath. Kirche ca. 21.000 €
jährlich)
2.2 Investive Maßnahmen bei
Tageseinrichtungen für Kinder:
A:
Kreiszuschüsse
Im Jahr 2012 wurden durch den
Kreistag auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses 2.060.273 € zur Investitionsförderung bei
Tageseinrichtungen für Kinder zur Verfügung gestellt.
Von diesen Mitteln sind bisher 1.731.256,86 € verausgabt worden.
Zur Verfügung stehen somit 329.016,14 €.
-
Christlicher
Kindergartenverein Meragel in Frelenberg
Hohe
Ausstattungskosten der 4. Gruppe
Im Jahr 2015
wurde durch den Investor die 4. Gruppe errichtet. Als Landeszuschuss für die
Ausstattung der 10 zusätzlichen Plätze mit Kosten von 44.552,37 € wurden
12.600,00€ bewilligt. Der Verein musste den Rest über Kredit finanzieren, weil
durch die Ausstattung der ersten drei Gruppen im Jahr 2012 alle Rücklagen
bereits aufgebraucht waren.
Die Tilgung und
die Zinsen für den Kredit verringern deutlich die pädagogischen
Handlungsmöglichkeiten im laufenden Betrieb. Daher beantragt der Verein einen
Kreiszuschuss von 11.000,00 €.
-
Mehrkosten
beim Anbau einer 4. Gruppe am Gemeindekindergarten Haaren
Die
Kostenschätzung für den Anbau der 4. Gruppe erreichte 486.400,00€. Zu diesen
Kosten wurden durch Kreis- und Landesmittel 448.218,00 € bewilligt. Rund 70% dieser Zuwendungen
wurden bereits abgerufen. Die Fertigstellung ist für den Jahreswechsel
vorgesehen. Leider haben sich die Bau- und Einrichtungskosten extrem erhöht auf
voraussichtlich 636.400,00 €.
Die Gemeinde
Waldfeucht begründet die Mehrkosten wie folgt: „Die Mehrkosten begründen sich
insbesondere durch eine unerwartet hohe Steigerung der Angebotssummen bei fast
allen Gewerken gegenüber den geschätzten Baukosten. Durch die baukonjunkturelle
Hochphase werden bei fast allen Ausschreibungen deutlich höhere (schlechtere)
Ergebnisse erzielt. Dabei muss schon als positiv bewertet werden, wenn
überhaupt mehrere Angebote zu einem Gewerk abgegeben werden.“
Die Verwaltung
des Jugendamtes schlägt vor, zu den rund 150.000,00 € Mehrkosten 2/3 = 100.000,00 € zu bewilligen.
Beschlussvorschlag:
Dem Christlichen
Elternverein Meragel werden 11.000,00 € zur Mitfinanzierung der
Ausstattungskosten der 4. Gruppe und der Gemeinde Waldfeucht 100.000,00 € zur
Mitfinanzierung der Mehrkosten bewilligt.
B: Landeszuschüsse
I. Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen
Durch die neue
Förderung können Sanierungsmaßnahmen bezuschusst werden, die ab dem 01.07.2016
durchgeführt werden.
-
Evangelische
Kirchengemeinde Wegberg „Pusteblume“
Die
Kirchengemeinde hat wegen hoher Dringlichkeit das Dach der Kita Pusteblume
sanieren müssen. Hierfür sind Kosten von 16.431,75 € entstanden, zu denen ein
richtliniengemäßer Zuschuss mit 70% = 11.502,00 € beantragt wird.
-
Trägerverein
des privaten Kindergartens Wegberg e.V. „Kita Am Feldrain 40“
Wegen mangelnder
Abdichtung gegen eindringende und aufsteigende Feuchtigkeit mussten die
Fundamente der Kita im Herbst 2016 und im Sommer 2017 saniert werden.
Zusätzlich steht jetzt die Sanierung der Hausfassade an. Die bereits
durchgeführten Sanierungen kosteten 57.600,00 €. Der Kostenvoranschlag der
Hausfassadensanierung beläuft sich auf 22.790,00 €. Richtliniengemäß wird ein
Zuschuss mit 70% = 56.273,00 € beantragt.
-
Stadt
Wegberg, Kommunale Kita Arsbeck
Für
voraussichtliche Kosten von 10.000,00 € soll hier die Eingangstüre erneuert
sowie ein Blitzschutz angebracht werden.
-
Stadt
Wegberg, Kommunale Kita Klinkum
Hier beinhaltet
die Sanierung die Anpassung der Heizung sowie die Eingangstüre und einen
Blitzschutz. Die Kosten betragen 21.000,00 €.
-
Stadt
Wegberg, Kommunale Kita Merbeck
Die Sanierung
betrifft hier das Dach, einige Fenster, die Heizung, die Eingangstüre und einen
Blitzschutz. Die Kosten sind hier mit 50.000,00 € veranschlagt.
Zu den
Gesamtkosten der drei kommunalen Kitas wird richtliniengemäß ein Zuschuss mit
70% = 56.700,00 € beantragt.
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich
der Landesbewilligung werden die Zuschüsse für Sanierungs-maßnahmen wie
beantragt bewilligt.
Landeszuschüsse
II. Investive Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher
Plätze
Fristgerecht
müssen entscheidungsreife Anträge zum 10.01.2018 beim Landesjugendamt
vorliegen. Dabei ist auch eine Rangfolge der Maßnahmen vorzugeben. Nachfolgend
werden die Projekte in der seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Rangfolge
dargestellt. Eine Übersicht ist als Anlage 1 beigefügt, wobei die ersten fünf
die Sanierungsmaßnahmen (s.o.) betreffen.
Als Anlage 2 ist
eine Übersicht über die Kommunale Investitionsförderung (KommInvFG NRW)
beigefügt.
-
Elternverein
Regenbogen Schierwaldenrath,
Ausstattung der
vierten Gruppe
Der
Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 19.06.2017 einen Zuschuss von
31.482,00 € bewilligt und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, einen Antrag
auf Förderung durch Landesmittel zu stellen. Dies ist jetzt im Rahmen des
Förderprogramms „0 -6 Jahre“ möglich.
-
Kath.
Kirchengemeinde St. Martin Wegberg
4.Gruppe bei der
Kita Rath-Anhoven
Direkt
angrenzend an das Außengelände der kath. Kita steht das ehemalige Wohnhaus des
Pfarrers. Durch Umbau soll dieses Gebäude der Betreuung von weiteren 20 Kindern
dienen. Die voraussichtlichen Umbaukosten belaufen sich auf 190.000,00 €. Für
die Ausstattung wird die maximal anerkennungsfähige Größe mit 20 Plätze x 3.500
€ = 70.000 ,00 € veranschlagt. Zu den Gesamtkosten von 260.000,00 € wird ein Zuschuss mit 90 % = 234.000,00 €
beantragt.
-
Gemeinde
Gangelt, Kommunale Kita Stahe
Direkt
angrenzend an das Außengelände des Kindergartens besitzt die Gemeinde ein
Wohnhaus in dem vorrübergehend Asylanten untergebracht waren. Durch Umbau soll
in diesem Haus eine Gruppe von 10 U3 Kindern betreut werden können. Für den
Umbau und die Ausstattung der neuen Räume sind Kosten mit 169.999,55 €
veranschlagt. Die anerkennungsfähigen Kosten betragen per Richtlinien
165.000,00 €. Der entsprechende Zuschuss (90%) mit 148.500,00 € wird beantragt.
-
Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband, Neue 4-Gruppen-Kita Carlstr. in Übach-Palenberg
Nach den
bisherigen Förderrichtlinien konnten für einen neuen Platz bei Neubau 20.000,00
€ für Bau- und Ausstattungskosten anerkannt werden. Daher wurden für die
Carlstr. die anerkennungsfähigen Kosten auf 1.600.000,00€ begrenzt, obwohl die
voraussichtlichen Kosten 2.200.000,00 € betragen. Die dadurch erforderliche
Kreditfinanzierung wird voraussichtlich in hohem Maße den pädagogischen
Handlungsspielraum im Alltag beeinflussen.
Durch die neuen
Richtlinien 0-6 Jahre werden 30.000,00€ je Platz bei Neubau für Bau- und
Ausstattung anerkannt. Der Kreisverband hat daher beantragt zu prüfen, ob
zusätzliche Kosten anerkannt werden und somit ein höherer Zuschuss bewilligt
werden kann. Nach Ansicht der Verwaltung ist dies bei einer klaren Kostentrennung
zwischen U3- und Ü3-Plätzen und einer Mischfinanzierung aus Kommunaler
Investitionsförderung und dem Landesprogramm „0-6 Jahre“ möglich.
Aus der
Kommunal-Investitions-Förderung werden 53 Plätze für Ü3-Kinder mit Kosten von
1.590.000,00 € gefördert. Der Träger muss hierzu 1 Elftel Eigenleistung =
144.545,00 € erbringen. Die Restkosten von 1.445.455,00 € werden mit 10% =
144.545,00 € vom Kreis und mit 1.300.910,00 € aus Landesmitteln erbracht.
Aus dem
Landesförderprogramm „0-6 Jahre“ können 22 Plätze U3 mit Kosten von
440.000,00 € anerkannt
werden. Hierzu beträgt der Trägeranteil 10% = 44.000,00 €.
Als
Zuschuss werden 90% = 396.000,00€ beantragt.
-
Johanniter
Unfall Hilfe, Kita Regenbogen in Übach-Palenberg
Erweiterung
um zwei Gruppen
Wegen des hohen
Bedarfs insbesondere zur Betreuung der jüngsten Altersgruppe (U2 + U3) möchte
der Träger die 4-gruppige Einrichtung um zwei Gruppen erweitern. Für den
Erweiterungsbau mit 370m² entstehen voraussichtlich Kosten in Höhe von
970.000,00 €. Es entstehen zusätzlich 30 Plätze. Die Finanzierung soll als
Mischfinanzierung einerseits über Kommunale Investitionsförderung und ergänzend
über das Landesprogramm „0-6 Jahre“ möglich werden. Bei 30 neuen Plätzen
ergeben sich anerkennungsfähige Kosten von 900.000,00 € für Anbau inklusive
Erstausstattung.
Von
den 30 neuen Plätzen sind 15 Plätze U3 und 15 Plätze Ü3.
Für
die Kommunale Investitionsförderung bedeutet das:
Ein Elftel der
anteiligen Kosten für Ü3 sind 450.000,00
€ durch 11 = 40.909,00 € Trägeranteil. 10 % der verbleibenden Kosten
sind Kreiszuschuss = 40.909,00 €. Aus Landesmitteln ergibt sich ein Zuschuss
von 368.162,00 €.
Für das
Förderprogramm „0-6 Jahre“ ergeben sich anerkennungsfähige Kosten für U3 in
Höhe von 450.000,00 €. Der Trägeranteil ergibt sich mit 10 % = 45.000 €. Der
Landeszuschuss beträgt 405.000,00 €.