Betreff
Finanzierung bei Tageseinrichtungen für Kinder
Vorlage
0320/2017
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, fristgerecht mit den Trägern in der obigen Rangfolge die entsprechenden Anträge ans Land zu stellen. Der voraussichtlich fehlende Zuschussbetrag  (131.228 ,00 €) wird aus Kreismitteln sichergestellt. Zunächst wird aber abgewartet, ob das Landesjugendamt diesen  aus zurückfließenden Mitteln bewilligen kann.


 


2.1       Notwendigkeit der Übernahme von Trägeranteilen:

 

Durch hohe Elternnachfrage und den Versuch die überbelegten Plätze abzubauen ergibt sich ein erhöhter Bedarf für zusätzliche Plätze in den Tageseinrichtungen für Kinder durch Erweiterungsbauten oder Neubauten.

Bei der Suche nach den Trägern für die entsprechenden Tageseinrichtungen wurde von allen Trägern übereinstimmend erklärt, dass sie nicht mehr in der Lage seien, den gesetzlich festgelegten Trägeranteil zu erbringen.

Auf Nachfrage bestätigten die Spitzenverbände diese Aussagen. Einzige Ausnahme seien neue Elternvereine, die allerdings sehr selten entstehen würden. Diese würden die Finanzierung über Mitgliedsbeiträge leisten.

 

Die Übernahme einer Trägerschaft könne dann geleistet werden, wenn entweder die Kommune oder das Jugendamt den Trägeranteil vertraglich für 20 Jahre übernehmen würden.

 

Diese Problematik wurde am 04.07. und 29.08.2017 mit den Jugendamtskommunen erörtert. Von allen Jugendamtskommunen werden bisher schon erhebliche Trägeranteile übernommen.

Im Oktober 2017 wurden die Bürgermeister der Jugendamtskommunen schriftlich um Stellungnahme zur Problematik gebeten. Von den sechs Jugendamtskommunen hat bisher nur eine geantwortet.

 

Zwei Gründe führen dazu, jetzt eine Entscheidung zu treffen:

 

1.      In Wegberg zeichnet sich ab, dass rund 120 Plätze für das Kindergartenjahr 2018/2019 fehlen werden. Weil sich die Stadt Wegberg in der Haushaltssicherung befindet, sieht sie sich nicht in der Lage, Trägeranteile zusätzlich zu übernehmen.

2.      Bereits zum 10.01.2018 müssen Investitionsanträge entscheidungsreif beim Landesjugendamt vorliegen, damit die budgetierten Mittel aus dem Förderprogramm „0-6 Jahre“ nicht verfallen. Durch Budgetierung sind 931.928,00 € und zusätzlich für Sanierung 310.643,00 € für das Kreisjugendamt Heinsberg reserviert. Sofern die Mittel für Sanierung nicht im vollen Umfang für Erhaltungsmaßnahmen beantragt werden, können sie für die Schaffung neuer Plätze verwendet werden.


Beschlussvorschlag: 

Der Kreis Heinsberg übernimmt per Vertrag die Trägeranteile für zusätzliche Plätze im Stadtgebiet Wegberg. (4 Gruppen Johanniter ca. 52.000  € und 1 Gruppe Kath. Kirche ca. 21.000 € jährlich)

 

 

 

2.2       Investive Maßnahmen bei Tageseinrichtungen für Kinder:

 

A:  Kreiszuschüsse

 

Im Jahr 2012 wurden durch den Kreistag auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses 2.060.273 €  zur Investitionsförderung bei Tageseinrichtungen für Kinder zur Verfügung gestellt.  

 

Von diesen Mitteln sind bisher 1.731.256,86 € verausgabt worden.

 

Zur Verfügung stehen somit 329.016,14 €.

 

-          Christlicher Kindergartenverein Meragel in Frelenberg

Hohe Ausstattungskosten der 4. Gruppe

 

Im Jahr 2015 wurde durch den Investor die 4. Gruppe errichtet. Als Landeszuschuss für die Ausstattung der 10 zusätzlichen Plätze mit Kosten von 44.552,37 € wurden 12.600,00€ bewilligt. Der Verein musste den Rest über Kredit finanzieren, weil durch die Ausstattung der ersten drei Gruppen im Jahr 2012 alle Rücklagen bereits aufgebraucht waren.

 

Die Tilgung und die Zinsen für den Kredit verringern deutlich die pädagogischen Handlungsmöglichkeiten im laufenden Betrieb. Daher beantragt der Verein einen Kreiszuschuss von 11.000,00 €.

 

-          Mehrkosten beim Anbau einer 4. Gruppe am Gemeindekindergarten Haaren

 

Die Kostenschätzung für den Anbau der 4. Gruppe erreichte 486.400,00€. Zu diesen Kosten wurden durch Kreis- und Landesmittel 448.218,00  € bewilligt. Rund 70% dieser Zuwendungen wurden bereits abgerufen. Die Fertigstellung ist für den Jahreswechsel vorgesehen. Leider haben sich die Bau- und Einrichtungskosten extrem erhöht auf voraussichtlich 636.400,00 €.

 

Die Gemeinde Waldfeucht begründet die Mehrkosten wie folgt: „Die Mehrkosten begründen sich insbesondere durch eine unerwartet hohe Steigerung der Angebotssummen bei fast allen Gewerken gegenüber den geschätzten Baukosten. Durch die baukonjunkturelle Hochphase werden bei fast allen Ausschreibungen deutlich höhere (schlechtere) Ergebnisse erzielt. Dabei muss schon als positiv bewertet werden, wenn überhaupt mehrere Angebote zu einem Gewerk abgegeben werden.“

Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt vor, zu den rund 150.000,00 € Mehrkosten     2/3 = 100.000,00 € zu bewilligen.


Beschlussvorschlag:

Dem Christlichen Elternverein Meragel werden 11.000,00 € zur Mitfinanzierung der Ausstattungskosten der 4. Gruppe und der Gemeinde Waldfeucht 100.000,00 € zur Mitfinanzierung der Mehrkosten bewilligt.

 

 

B:  Landeszuschüsse

 

I.  Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen

 

Durch die neue Förderung können Sanierungsmaßnahmen bezuschusst werden, die ab dem 01.07.2016 durchgeführt werden.

 

 

-          Evangelische Kirchengemeinde Wegberg „Pusteblume“

 

Die Kirchengemeinde hat wegen hoher Dringlichkeit das Dach der Kita Pusteblume sanieren müssen. Hierfür sind Kosten von 16.431,75 € entstanden, zu denen ein richtliniengemäßer Zuschuss mit 70% = 11.502,00 € beantragt wird.

 

 

-          Trägerverein des privaten Kindergartens Wegberg e.V. „Kita Am Feldrain 40“

 

Wegen mangelnder Abdichtung gegen eindringende und aufsteigende Feuchtigkeit mussten die Fundamente der Kita im Herbst 2016 und im Sommer 2017 saniert werden. Zusätzlich steht jetzt die Sanierung der Hausfassade an. Die bereits durchgeführten Sanierungen kosteten 57.600,00 €. Der Kostenvoranschlag der Hausfassadensanierung beläuft sich auf 22.790,00 €. Richtliniengemäß wird ein Zuschuss mit 70% = 56.273,00 € beantragt.

 

 

-          Stadt Wegberg, Kommunale Kita Arsbeck

 

Für voraussichtliche Kosten von 10.000,00 € soll hier die Eingangstüre erneuert sowie ein Blitzschutz angebracht werden.

 

 

-          Stadt Wegberg, Kommunale Kita Klinkum

 

Hier beinhaltet die Sanierung die Anpassung der Heizung sowie die Eingangstüre und einen Blitzschutz. Die Kosten betragen 21.000,00 €.

 

 

-          Stadt Wegberg, Kommunale Kita Merbeck

 

Die Sanierung betrifft hier das Dach, einige Fenster, die Heizung, die Eingangstüre und einen Blitzschutz. Die Kosten sind hier mit 50.000,00 € veranschlagt.

 

Zu den Gesamtkosten der drei kommunalen Kitas wird richtliniengemäß ein Zuschuss mit 70% = 56.700,00 € beantragt.

 


 

Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Landesbewilligung werden die Zuschüsse für Sanierungs-maßnahmen wie beantragt bewilligt.

 

 

 

Landeszuschüsse

 

II. Investive Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Plätze

 

Fristgerecht müssen entscheidungsreife Anträge zum 10.01.2018 beim Landesjugendamt vorliegen. Dabei ist auch eine Rangfolge der Maßnahmen vorzugeben. Nachfolgend werden die Projekte in der seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Rangfolge dargestellt. Eine Übersicht ist als Anlage 1 beigefügt, wobei die ersten fünf die Sanierungsmaßnahmen (s.o.) betreffen.

Als Anlage 2 ist eine Übersicht über die Kommunale Investitionsförderung (KommInvFG NRW) beigefügt.

 

 

-          Elternverein Regenbogen Schierwaldenrath,

Ausstattung der vierten Gruppe

 

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 19.06.2017 einen Zuschuss von 31.482,00 € bewilligt und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, einen Antrag auf Förderung durch Landesmittel zu stellen. Dies ist jetzt im Rahmen des Förderprogramms „0 -6 Jahre“ möglich.

 

 

-          Kath. Kirchengemeinde St. Martin Wegberg

4.Gruppe bei der Kita Rath-Anhoven

 

Direkt angrenzend an das Außengelände der kath. Kita steht das ehemalige Wohnhaus des Pfarrers. Durch Umbau soll dieses Gebäude der Betreuung von weiteren 20 Kindern dienen. Die voraussichtlichen Umbaukosten belaufen sich auf 190.000,00 €. Für die Ausstattung wird die maximal anerkennungsfähige Größe mit 20 Plätze x 3.500 € = 70.000 ,00 € veranschlagt. Zu den Gesamtkosten von 260.000,00 €  wird ein Zuschuss mit 90 % = 234.000,00 € beantragt.

 

 

-          Gemeinde Gangelt, Kommunale Kita Stahe

 

Direkt angrenzend an das Außengelände des Kindergartens besitzt die Gemeinde ein Wohnhaus in dem vorrübergehend Asylanten untergebracht waren. Durch Umbau soll in diesem Haus eine Gruppe von 10 U3 Kindern betreut werden können. Für den Umbau und die Ausstattung der neuen Räume sind Kosten mit 169.999,55 € veranschlagt. Die anerkennungsfähigen Kosten betragen per Richtlinien 165.000,00 €. Der entsprechende Zuschuss (90%) mit 148.500,00 € wird beantragt.

 

 

-          Arbeiterwohlfahrt Kreisverband, Neue 4-Gruppen-Kita Carlstr. in Übach-Palenberg

 

Nach den bisherigen Förderrichtlinien konnten für einen neuen Platz bei Neubau 20.000,00 € für Bau- und Ausstattungskosten anerkannt werden. Daher wurden für die Carlstr. die anerkennungsfähigen Kosten auf 1.600.000,00€ begrenzt, obwohl die voraussichtlichen Kosten 2.200.000,00 € betragen. Die dadurch erforderliche Kreditfinanzierung wird voraussichtlich in hohem Maße den pädagogischen Handlungsspielraum im Alltag beeinflussen.

Durch die neuen Richtlinien 0-6 Jahre werden 30.000,00€ je Platz bei Neubau für Bau- und Ausstattung anerkannt. Der Kreisverband hat daher beantragt zu prüfen, ob zusätzliche Kosten anerkannt werden und somit ein höherer Zuschuss bewilligt werden kann. Nach Ansicht der Verwaltung ist dies bei einer klaren Kostentrennung zwischen U3- und Ü3-Plätzen und einer Mischfinanzierung aus Kommunaler Investitionsförderung und dem Landesprogramm „0-6 Jahre“ möglich.

 

Aus der Kommunal-Investitions-Förderung werden 53 Plätze für Ü3-Kinder mit Kosten von 1.590.000,00 € gefördert. Der Träger muss hierzu 1 Elftel Eigenleistung = 144.545,00 € erbringen. Die Restkosten von 1.445.455,00 € werden mit 10% = 144.545,00 € vom Kreis und mit 1.300.910,00 € aus Landesmitteln erbracht.

 

Aus dem Landesförderprogramm „0-6 Jahre“ können 22 Plätze U3 mit Kosten von 440.000,00    anerkannt  werden. Hierzu beträgt der Trägeranteil 10% = 44.000,00 €.

Als Zuschuss werden 90% = 396.000,00€ beantragt.

 

 

-          Johanniter Unfall Hilfe, Kita Regenbogen in Übach-Palenberg

Erweiterung um zwei Gruppen

 

Wegen des hohen Bedarfs insbesondere zur Betreuung der jüngsten Altersgruppe (U2 + U3) möchte der Träger die 4-gruppige Einrichtung um zwei Gruppen erweitern. Für den Erweiterungsbau mit 370m² entstehen voraussichtlich Kosten in Höhe von 970.000,00 €. Es entstehen zusätzlich 30 Plätze. Die Finanzierung soll als Mischfinanzierung einerseits über Kommunale Investitionsförderung und ergänzend über das Landesprogramm „0-6 Jahre“ möglich werden. Bei 30 neuen Plätzen ergeben sich anerkennungsfähige Kosten von 900.000,00 € für Anbau inklusive Erstausstattung.

Von den 30 neuen Plätzen sind 15 Plätze U3 und 15 Plätze Ü3.

Für die Kommunale Investitionsförderung bedeutet das:

Ein Elftel der anteiligen Kosten für Ü3 sind 450.000,00  € durch 11 = 40.909,00 € Trägeranteil. 10 % der verbleibenden Kosten sind Kreiszuschuss = 40.909,00 €. Aus Landesmitteln ergibt sich ein Zuschuss von 368.162,00 €.

Für das Förderprogramm „0-6 Jahre“ ergeben sich anerkennungsfähige Kosten für U3 in Höhe von 450.000,00 €. Der Trägeranteil ergibt sich mit 10 % = 45.000 €. Der Landeszuschuss beträgt 405.000,00 €.