Betreff
Schaffung weiterer Übergangslösungen im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung für das Gemeindegebiet Waldfeucht
Vorlage
0149/2013
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

 

Für die notwendigen Übergangslösungen im Gemeindegebiet Waldfeucht wird als Zuschuss die volle Kindpauschale gemäß Kinderbildungsgesetz ohne Abzug des Trägeranteils gewährt. Dies gilt für das Kindergartenjahr 2013/2013.


Im Gemeindegebiet Waldfeucht ergibt sich ein höherer Versorgungsbedarf durch Zuzüge in den letzten Monaten. Alle Tageseinrichtungen haben die geplanten und somit rückfinanzierten Belegzahlen erreicht. Ausschließlich in drei der fünf Tageseinrichtungen wäre im Rahmen der Betriebserlaubnis noch eine weitere Belegung möglich.

 

Gegenüber dem Land wurde am 15.03.2013 der abschließende Zuschussantrag für Betriebskosten gestellt. Im Rahmen einer 10prozentigen Abweichung gibt das Land keine zusätzlichen Fördermittel, so dass sich die Frage nach der Finanzierung der vom Kreis gewünschten Übergangslösungen stellt

 

Vorgeschlagen wird eine Finanzierung mit der vollen Kindpauschale gemäß KiBiz ohne Abzug des Eigenanteils des Trägers.

 

Bei 25 Stunden sind dies:                            4.620,15 €

 

Bei 35 Stunden sind dies:                            6.190,83 €

 

Bei 45 Stunden sind dies:                            7.939,32 €

 

Der Eigenanteil beträgt bei kirchlichem Träger 12 Prozent, bei AWO und Johannitern 9 Prozent und bei Elternvereinen 4 Prozent.

 

Frau Lüngen (SPD) spricht sich gegen die Übernahme der Trägeranteile aus, da dadurch ein Präsenzfall geschaffen würde. Bisher wären Kommunen vor Ort bereit gewesen, Trägeranteile zu übernehmen. Zumindest sollte ihrer Meinung nach eine Begrenzung für ein Kindergartenjahr beschlossen werden. Auch sollte dies nur für Zuzugskinder gelten.

 

Jugendhilfeplaner Sieben erklärt, dass die Einrichtungen auf die Bitte des Kreisjugendamtes bereit sind, die Kinder aufzunehmen. Da die Meldung an das Landesjugendamt bereits zum 15.03.2013 erfolgte, konnten die Zuzugskinder nicht berücksichtigt werden. Auch seien die finanziellen Planungen bei den Trägern abgeschlossen.

 

Finanzielle Mittel stehen nicht mehr zur Verfügung. Da es sich um eine Übergangslösung handelt sollte hier die Bereitschaft bestehen, die Trägeranteile zu überarbeiten.

 

In der weiteren Diskussion schließt sich der Ausschuss der vorgeschlagenen Begrenzung für ein Kindergartenjahr an. Weitere Einschränkungen werden nicht für geboten gehalten.

 


 

Beratungsfolge

Sitzungstermin