Beschlussvorschlag:
Der Kreis Heinsberg
verzichtet darauf, einen eigenen Wahlvorschlag für die Entsendung eines
Mitglieds in die Verbandsversammlung des WVER zu unterbreiten und unterstützt
den Wahlvorschlag der StädteRegion Aachen.
Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten der Mitglieder des
Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER) in der Verbandsversammlung endet am
17.06.2018. Mit Schreiben vom 08.01.2018 hat der WVER die entsprechenden
Beitragseinheiten und Betragsteileinheiten für die Mitgliedergruppe 2 - Kreise
- mitgeteilt. Demnach können die Mitglieder der Gruppe 2 insgesamt 2 Delegierte
in die Verbandsversammlung entsenden.
Zur Gruppe 2 gehören die StädteRegion Aachen sowie die Kreise Düren,
Euskirchen und Heinsberg. Lediglich der Kreis Düren verfügt über eine volle
Beitragseinheit. Da ein Mitglied für jede volle Beitragseinheit einen
Delegierten in die Verbandversammlung des WVER entsenden kann, steht dem Kreis
Düren ein Sitz zu. Entsprechend ihrer Beitragsteileinheiten können die StädteRegion
Aachen sowie die drei o. a. Kreise einen weiteren Delegierten benennen.
Die Beitragsteileinheiten stellen sich derzeit wie folgt dar:
StädteRegion Aachen 0,5518
Kreis Düren 0,3865
Kreis Euskirchen 0,2823
Kreis Heinsberg 0,4834
Zur Vermeidung eines schriftlichen Wahlverfahrens wurde zwischen den
beteiligten Kreisen und der StädteRegion ein Rotationsverfahren vereinbart. Der
den Kreisen im Rahmen der Beitragsteileinheiten zustehende Sitz wird in der
derzeitigen Wahlperiode dem Kreis Euskirchen überlassen. Für die folgende
Wahlperiode steht der Sitz im Rahmen des Rotationsverfahrens der StädteRegion
Aachen zu. Dementsprechend ist vorgesehen, dass die Kreise Euskirchen,
Heinsberg und Düren auf einen eigenen Wahlvorschlag verzichten und den Wahlvorschlag
der StädteRegion Aachen unterstützen.