Betreff
Wahl der Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen
Vorlage
0152/2013
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Die Wahl der Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen erfolgt auf der Grundlage des § 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in Verbindung mit dem Erlass über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl für das Schöffen- und Jugendschöffenamt vom 04.03.2009.

 

Alle fünf Jahre tritt bei jedem Amtsgericht ein Ausschuss zusammen, der die Schöffinnen und Schöffen aus einer Vorschlagsliste wählt. Der Ausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzendem und einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzern.

 

Für die Amtsgerichtsbezirke Erkelenz, Geilenkirchen und Heinsberg sind aus den Einwohnern der jeweiligen Amtsgerichtsbezirke jeweils sieben Vertrauenspersonen vom Kreistag zu wählen. Für die Wahl ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, erforderlich.

 

Die Städte und Gemeinden des Kreises sind den Amtsgerichtsbezirken wie folgt zugeordnet:

 

Amtsgerichtsbezirk Erkelenz:                                         Städte Erkelenz, Hückelhoven und Wegberg

Amtsgerichtsbezirk Geilenkirchen:                                       Gemeinde Gangelt, Städte Geilenkirchen

                                                                                                                      und Übach-Palenberg

Amtsgerichtsbezirk Heinsberg:                                                  Gemeinden Waldfeucht und Selfkant,

                                                                                                   Städte Heinsberg und Wassenberg

 

Ein besonderes Wahlverfahren ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend der Vorgehensweise in der Vergangenheit wird vorgeschlagen, das Verfahren nach Hare-Niemeyer anzuwenden. Entsprechend der Sitzverteilung Kreistag ergäbe sich folgende Verteilung für die zu benennenden Vertrauenspersonen: CDU 4, SPD 1, GRÜNE 1, FDP 1.

 

Die Fraktionen wurden mit Schreiben vom 08.07.2013 gebeten, bis zum 17.07.2013 entsprechende Wahlvorschläge für die Vertrauenspersonen zu unterbreiten. Die Vorschläge werden in der Kreistagssitzung als Tischvorlage ausgelegt.


 

Beratungsfolge

Sitzungstermin