Betreff
Mobilitätsuntersuchung 2018 für den Kreis Heinsberg
Vorlage
0401/2018
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr nimmt den Bericht der Verwaltung zur Mobilitätsuntersuchung 2018 für den Kreis Heinsberg zur Kenntnis.

 


In der Sitzung am 28.06.2017 hat der Ausschuss für Umwelt und Verkehr die Verwaltung beauftragt, die Mobilitätsuntersuchung für den Kreis Heinsberg aus dem Jahre 2012 im Jahr 2018 zu wiederholen und hierzu entsprechende Vorbereitungen zu treffen (TOP 5 der Niederschrift). Mit Zustimmung des Kreistages wurde bereits im Frühjahr 2012 eine Mobilitätsuntersuchung für den Kreis Heinsberg in Form einer sog. Modal-Split-Erhebung durch ein Fachbüro für Verkehrswesen durchgeführt.

 

Um die Entwicklung der Mobilität bzw. des Mobilitätsverhaltens zu beobachten und entsprechende Rückschlüsse für administrative und politische Entscheidung treffen zu können, ist eine Wiederholung der Modal-Split-Untersuchung in regelmäßigen Abständen (rund 5 Jahre) empfehlenswert. Da abzusehen ist, dass aufgrund der Ausbaumaßnahmen für den RRX-Vorlaufbetrieb (RE4) im Sommer 2018 der Bahnbetrieb durch eine mehrwöchige Sperrpause erheblich beeinträchtigt wird, ist die Untersuchung für das zweite Quartal 2018 geplant.

 

Im Rahmen der beabsichtigten Mobilitätsuntersuchung werden den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises in einer repräsentativen Haushaltsbefragung zentrale Fragen zum eigenen Mobilitätsverhalten gestellt. Hauptbestandteil ist das sog. Wegeprotokoll eines durch­schnittlichen Werktages. Hierdurch kann nach Auswertung der regionale sowie auch der jeweilige kommunale Modal-Split abgebildet werden. Unterschieden wird hierbei die Nutzung der Verkehrsmittel: z. B. eines Pkw/Motorrades als Fahrer bzw. Mitfahrer, die Nutzung von Bus & Bahn, eines Fahrrades/Pedelecs oder das „zu Fuß Gehen“. Des Weiteren werden regionale Aspekte zur Nutzung und/oder Zufriedenheit mit bestimmten Angeboten zur Mobilität über einen Fragebogen erfasst werden, wie z. B. Fragen bzgl. der Nutzung der Heinsberger Bahn (RB 33), zum ÖPNV oder zum allgemeinen Mobilitätsverhalten.

 

Die Grundlage der Mobilitätsuntersuchung ist die Befragung der Wohnbevölkerung in den kreisangehörigen Kommunen. Der Umfang der Bruttostichprobe wird ca. 8.800 Personen im Alter von >18 Jahren enthalten. Die Befragung richtet sich jedoch immer an alle Personen des jeweiligen Haushaltes. Avisiert wird eine Nettostichprobe von 2.840 Personen im Kreis Heinsberg.

 

Weitere Erläuterungen zur Mobilitätsuntersuchung 2018 werden durch die Verwaltung in der Ausschusssitzung gegeben.