Betreff
Errichtung eines Gebäudes für die Janusz-Korczak-Schule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt "Emotionale und soziale Entwicklung" in der Trägerschaft des Kreises Heinsberg
Vorlage
0417/2018
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:


Die Verwaltung wird beauftragt, den Neubau eines geeigneten Schulgebäudes auf dem kreiseigenen Grundstück an der Siemensstraße in Heinsberg zu realisieren.

 

Die Fördermittel nach dem 2. Kapitel des KInvFöG NRW werden zur anteiligen Finanzierung der Neubaukosten eingesetzt.

 

 


Der Kreistag hat mit Beschluss vom 22.02.2018 entschieden, die Janusz-Korczak-Schule neu zu errichten und die Verwaltung beauftragt, die rechtlichen und baulichen Voraussetzungen zu schaffen. Mit Schreiben vom 06.04.2018 hat die Bezirksregierung Köln unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Bildung die Wiedererrichtung – wegen der vom Land angekündigten Neufassung der maßgeblichen Mindestgrößenverordnung zunächst bis zum 31.07.2019  befristet – genehmigt. Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Kreistages und der Abwägung der verschiedenen alternativen Möglichkeiten ist beabsichtigt, für die Janusz-Korczak-Schule ein geeignetes Gebäude am Standort in Heinsberg zu errichten. Hierfür ist die Lage des kreiseigenen Grundstückes an der Siemensstraße im Bereich des jetzigen Bedienstetenparkplatzes vorgesehen. Die wegfallenden Parkgelegenheiten werden an anderer Stelle hergerichtet. Die zentral im Kreis Heinsberg entstehende Schule entspricht auch der Empfehlung der gutachterlichen Stellungnahme der biregio, Bonn, im Rahmen der kreisweiten Schulentwicklungsplanung zum Thema Förderschulen. Dieser Standort bietet eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr durch Bus und Bahn. Er liegt ferner in unmittelbarer Nähe einer umfangreich vorhandenen Schulinfrastruktur wie Sporthalle, Sportplatz und Hallenschwimmbad. Darüber hinaus befindet sich das baureife Grundstück im Eigentum des Kreises, sodass kein (möglicherweise zeitaufwendiger) Grunderwerb erforderlich ist. Auch verfügt der Standort über eine ausreichende digitale Infrastruktur. Die beabsichtigte Errichtung des Gebäudes soll in einer massiven Systembauweise erfolgen, die einen hohen Qualitätsanspruch und eine geringe Bauzeit gewährleistet, sodass mit einer Fertigstellung bereits zum Schuljahr 2019/2020 bei einer kalkulierten Planungs- und Bauzeit von 12 Monaten ausgegangen werden kann.

 

 

Es ist seitens der Verwaltung beabsichtigt, in der für den 06.06.2018 terminierten gemeinsamen Bau- und Schulausschusssitzung einen konkreten Planungsentwurf mit Raumprogramm vorzustellen.

 

Zur anteiligen Finanzierung der Neubaukosten schlägt die Verwaltung vor, Fördermittel aus dem 2. Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG NRW) einzusetzen. Dem Kreis Heinsberg stehen hiernach Fördermittel von rund 4,95 Mio. € zur Verfügung. Es ist ein Eigenanteil von mindestens 10% erforderlich. Im Kreishaushalt 2018 wurden als Ermächtigungsgrundlage die entsprechenden investiven Ein- und Auszahlungen zur Umsetzung des 2. Kapitels des KInVFöG NRW pauschal veranschlagt.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass eine Förderung der Neubaumaßnahme nach dem 2. Kapitel des KInvFöG NRW möglich ist, jedoch soll die Zulässigkeit zeitnah mit den zuständigen Stellen verbindlich abgeklärt werden.

 

Nach Absprache mit dem Schulzweckverband in Gangelt und den beteiligten Schulleitungen

kann eine notwendige Zwischenlösung bis zum Bezug des Neubaus am Standort der Mercator-Schule in Gangelt (Gebäude der alten Realschule, ergänzt durch moderne Schulcontainer) ermöglicht werden.