Beschlussvorschlag:
Dem Trägerverbund der Freien Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg wird zur
Durchführung der nicht refinanzierten komplementären sozialen Dienste wie
bisher bis zur Erstellung eines tragfähigen Finanzierungskonzeptes für das Jahr
2018 ein Zuschuss in Höhe von 65.440,00 € gewährt.
In der Sitzung des
Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 06.06.2017 hat die Verwaltung
Überlegungen für die beabsichtigte Neuausrichtung der „Komplementären Dienste“
erläutert. Über den Stand der Gespräche mit dem Trägerverbund der freien
Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg wurde sodann in der Sitzung des Ausschusses
am 29.11.2017 berichtet.
In mehreren Treffen einer Arbeitsgruppe (bestehend aus den Mitgliedern
des Trägerverbundes der freien Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg und
Vertretern des Kreises) wurden auch die beschriebenen und bisher durchgeführten
Aktivitäten des Trägerverbundes im Rahmen der „Komplementären Dienste“
eingehend betrachtet.
Im letzten gemeinsamen Gespräch am 18.04.2018 wurde deutlich, dass – anders als in den dem ursprünglichen
Finanzierungsmodell zugrundeliegenden Gegebenheiten – nun bereits der Großteil
der in der maßgeblichen Vorschrift des § 16 Alten- und Pflegegesetz
Nordrhein-Westfalen (APG NRW) genannten Angebotsformen über Leistungen aus dem
Sozialgesetzbuch, Bücher XI und XII, gegenfinanziert ist.
Ebenfalls erbracht werden punktuell (d.h. nicht flächendeckend) nicht
gegenfinanzierte, ergänzende Leistungen.
Dieses Ergebnis deckt sich mit den Erkenntnissen, die im Rahmen der
laufenden Überlegungen - auch unter Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen - zu einer
Novellierung der Altenhilfe im Kreis Heinsberg gewonnen wurden. Es zeigt sich
nämlich, dass auch die kreisangehörigen Kommunen maßgebliche Akteure für solche
nicht gegenfinanzierten ergänzenden Leistungen sind.
Gegenstand der nächsten Besprechungen sind nun die Beschreibung, die
Benennung möglicher Akteure sowie die Überlegungen
zur Finanzierung von Angebotsformen bzw. Infrastruktur, die für den
individuellen Nachfrager zur Sicherstellung des Vorranges seiner häuslichen
Versorgung erforderlich sind.
Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am
06.06.2017 hat die Verwaltung darauf hingewiesen, das
„Gegenstand der Überlegungen (…) aber auch die Aktualisierung der Finanzierung
der in diese Altenhilfebedarfs- und Pflegeplanung eingebetteten Angebote der
komplementären Dienste sein (muss), die zukünftig transparent, qualitäts-,
leistungs- und / oder personenbezogen sein soll. Das derzeitige Modell der
pauschalen Förderung ist insoweit nicht zielführend“.
Konkretisierende Überlegungen zu einem dementsprechenden, tragenden
Finanzierungsmodell konnten zwischen dem Trägerverbund der freien
Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg und der Verwaltung noch nicht angestellt
werden.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, auch für das Jahr
2018 einen Zuschuss wie in den Vorjahren zu gewähren, der zur Finanzierung der
nicht durch Leistungen auf der Grundlage des SGB XI oder SGB XII
gegenfinanzierten Angebote dienen soll.
Bei der Förderung
der „Komplementären Dienste“ handelt es sich um eine freiwillige Leistung des
Kreises Heinsberg. Der Kreissparkasse Heinsberg wurde jeweils vorgeschlagen,
den genannten jährlichen Zuschuss durch eine Spende in gleicher Höhe zu
kompensieren.