Betreff
Durchführung der Aufgabe "Ambulante Hilfe zur Pflege" nach dem 7. Kapitel des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII)
Vorlage
0428/2018
Art
Berichtspunkt
Seit dem 01. April
2017 wird die Aufgabe „Ambulante Hilfe zur Pflege“ nach dem 7. Kapitel des SGB
XII nach vorheriger Delegation der Aufgabe auf die kreisangehörigen Kommunen
beim Amt für Soziales des Kreises durchgeführt.
Frau Anja Montforts, Leiterin des Sachgebiets II „Hilfe zur Pflege“ des Amtes für Soziales, wird hierzu berichten.