Betreff
Durchführung der Aufgabe "Ambulante Hilfe zur Pflege" nach dem 7. Kapitel des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII)
Vorlage
0428/2018
Art
Berichtspunkt

Seit dem 01. April 2017 wird die Aufgabe „Ambulante Hilfe zur Pflege“ nach dem 7. Kapitel des SGB XII nach vorheriger Delegation der Aufgabe auf die kreisangehörigen Kommunen beim Amt für Soziales des Kreises durchgeführt.

 

Frau Anja Montforts, Leiterin des Sachgebiets II „Hilfe zur Pflege“ des Amtes für Soziales, wird hierzu berichten.