Betreff
Verbindliche Pflegeplanung des Kreises Heinsberg; Einrichtung von Nachtpflegeplätzen
Vorlage
0429/2018
Art
Berichtspunkt
In der Sitzung des
Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 29.11.2018 wurde unter TOP 1 „Örtliche
Planung 2017 - 2018 - Verbindliche Bedarfsplanung des Kreises Heinsberg - gemäß
§ 7 Abs. 6 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (2. Aktualisierung
der verbindlichen Planung)“ auch die Einrichtung von Nachtpflegeplätzen
thematisiert. Die Verwaltung wollte die Thematik mit dem Landschaftsverband
erörtern.
Herr Wilhelm Schulze, Leiter der Stabsstelle „Demografischer Wandel und Sozialplanung“ wird zum Stand der Angelegenheit berichten.