Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt der Kreissparkasse Heinsberg, bis zum Jahr 2020
eine jährliche Spende in Höhe von 100.000 € für die Betreuung der Fund-
und Behördentiere im Tierheim Kirchhoven zu gewähren.
Der Tierschutzverein für den Kreis Heinsberg e.V. ist
Betreiber des Tierheims in Heinsberg-Kirchhoven, in dem u.a. auch sämtliche in
behördliches Gewahrsam genommenen Tiere untergebracht und versorgt werden. Die
Einnahmen für die Fund- und Behördentiere, die das Tierheim für die
Ordnungsbehörden der kreiseigenen Kommunen in Obhut nimmt, decken die dadurch
entstehenden Kosten nicht. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2016 mit den
Vermittlungsbemühungen des Kreises Heinsberg ein neues Vertragswerk mit
angepassten Entgelten zwischen dem Tierschutzverein für den Kreis Heinsberg e.
V. und den kreisangehörigen Kommunen ausgehandelt. Hierbei konnte allerdings
kein Einvernehmen dahingehend erzielt werden, dass die kreisangehörigen
Kommunen ein auskömmliches Entgelt für die abgegebenen Fund- und Behördentiere
entrichten.
Um die akute finanzielle Notlage des Tierschutzvereins
zu entschärfen, hat die Kreissparkasse Heinsberg dem Verein im Jahr 2016 und
2017 im Wege einer entsprechenden Erhöhung der jährlichen Zuwendung an den
Kreis mit einer Spende in Höhe von 100.000 € unterstützt, damit eine Versorgung
der Fund- und Behördentiere weiterhin gewährleistet werden konnte.
Die Beschlussvorlage für den Kreistag wurde nach einer
entsprechenden Vorberatung im Kreisausschuss für das Jahr 2017 dahingehend
modifiziert, dass nur über den Spendenvorschlag im Jahr 2017 entschieden wird.
In der Beratung wurde gefordert, dass die Finanzplanung des Tierheims
mittelfristig auf solide Beine gestellt wird.
Diese Zielsetzung wird auch von der Verwaltung
mitgetragen, jedoch ist die hiesige Einflussnahme hinsichtlich einer
Vertragsgestaltung der Städte und Gemeinden mit dem Tierschutzverein für den
Kreis Heinsberg e.V. begrenzt. Der Tierschutzverein ist aufgrund der
angespannten finanziellen Situation auch nicht in der Lage, die nicht
auskömmlichen Verträge zu kündigen, weil man zur Aufrechterhaltung des Betriebes
auf die Entgelte der kreisangehörigen Kommunen angewiesen ist. Deshalb ist eine
kurzfristige Problemlösung ohne die Gefährdung berechtigter Interessenslagen
ohne eine Spendengewährung durch die Kreissparkasse Heinsberg nicht denkbar.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die aktuelle
Verfahrensweise bis zum Jahr 2020 beizubehalten, damit der Tierschutzverein für
den Kreis Heinsberg e.V. die aktuellen Verträge zum 31.12.2020 kündigen kann
und genügend Zeit bleibt, alle kommunalen Entscheidungsträger in den Prozess
zur Erstellung eines neuen kostendeckenden Vertragswerkes einzubinden. Eine
Zahlungsunfähigkeit des Tierschutzvereins für den Kreis Heinsberg e.V. sollte
im Hinblick auf die Versorgung der Beschäftigten und der Tiere vermieden
werden.
In der Sitzung des Kreisausschusses sagt die
Verwaltung zu, einen Bericht über die Arbeit und die Finanzen des Tierheimes
Kirchhoven nachzureichen.