Betreff
Tierheim Kirchhoven
Vorlage
0448/2018
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung empfiehlt der Kreissparkasse Heinsberg, bis zum Jahr 2020 eine jährliche Spende in Höhe von 100.000 € für die Betreuung der Fund- und Behördentiere im Tierheim Kirchhoven zu gewähren.


Der Tierschutzverein für den Kreis Heinsberg e.V. ist Betreiber des Tierheims in Heinsberg-Kirchhoven, in dem u.a. auch sämtliche in behördliches Gewahrsam genommenen Tiere untergebracht und versorgt werden. Die Einnahmen für die Fund- und Behördentiere, die das Tierheim für die Ordnungsbehörden der kreiseigenen Kommunen in Obhut nimmt, decken die dadurch entstehenden Kosten nicht. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2016 mit den Vermittlungsbemühungen des Kreises Heinsberg ein neues Vertragswerk mit angepassten Entgelten zwischen dem Tierschutzverein für den Kreis Heinsberg e. V. und den kreisangehörigen Kommunen ausgehandelt. Hierbei konnte allerdings kein Einvernehmen dahingehend erzielt werden, dass die kreisangehörigen Kommunen ein auskömmliches Entgelt für die abgegebenen Fund- und Behördentiere entrichten.

 

Um die akute finanzielle Notlage des Tierschutzvereins zu entschärfen, hat die Kreissparkasse Heinsberg dem Verein im Jahr 2016 und 2017 im Wege einer entsprechenden Erhöhung der jährlichen Zuwendung an den Kreis mit einer Spende in Höhe von 100.000 € unterstützt, damit eine Versorgung der Fund- und Behördentiere weiterhin gewährleistet werden konnte.

 

Die Beschlussvorlage für den Kreistag wurde nach einer entsprechenden Vorberatung im Kreisausschuss für das Jahr 2017 dahingehend modifiziert, dass nur über den Spendenvorschlag im Jahr 2017 entschieden wird. In der Beratung wurde gefordert, dass die Finanzplanung des Tierheims mittelfristig auf solide Beine gestellt wird.

 

Diese Zielsetzung wird auch von der Verwaltung mitgetragen, jedoch ist die hiesige Einflussnahme hinsichtlich einer Vertragsgestaltung der Städte und Gemeinden mit dem Tierschutzverein für den Kreis Heinsberg e.V. begrenzt. Der Tierschutzverein ist aufgrund der angespannten finanziellen Situation auch nicht in der Lage, die nicht auskömmlichen Verträge zu kündigen, weil man zur Aufrechterhaltung des Betriebes auf die Entgelte der kreisangehörigen Kommunen angewiesen ist. Deshalb ist eine kurzfristige Problemlösung ohne die Gefährdung berechtigter Interessenslagen ohne eine Spendengewährung durch die Kreissparkasse Heinsberg nicht denkbar.

 

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die aktuelle Verfahrensweise bis zum Jahr 2020 beizubehalten, damit der Tierschutzverein für den Kreis Heinsberg e.V. die aktuellen Verträge zum 31.12.2020 kündigen kann und genügend Zeit bleibt, alle kommunalen Entscheidungsträger in den Prozess zur Erstellung eines neuen kostendeckenden Vertragswerkes einzubinden. Eine Zahlungsunfähigkeit des Tierschutzvereins für den Kreis Heinsberg e.V. sollte im Hinblick auf die Versorgung der Beschäftigten und der Tiere vermieden werden.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses sagt die Verwaltung zu, einen Bericht über die Arbeit und die Finanzen des Tierheimes Kirchhoven nachzureichen.