Beschlussvorschlag:
Die Anregung des Herrn Boxberg zum Erhalt der Immerather Mühle wird
abgelehnt.
Auf die der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses
am 05.06.2018 beigefügte Anregung des Herrn Boxberg zum Erhalt der Immerather
Mühle wird verwiesen.
Die Stadt Erkelenz hat einen Ratsbeschluss zur
Veräußerung der Immerather Mühle an den Betreiber des Braunkohletagebaus
„Garzweiler II“ herbeigeführt. Aufgrund des genehmigten Rahmenbetriebsplans
würde die im Abbaugebiet des Tagebaus liegende Immerather Mühle andernfalls
enteignet werden. Bereits im Rahmen der Aufstellung des Rahmenbetriebsplans
werden die Anforderungen des Denkmalschutzes bei der Interessensabwägung zur
Inanspruchnahme berücksichtigt. Die Verfahrensweise zum Umgang mit jedem
Denkmal wird konkret zwischen dem Betreiber des Tagebaus und dem LVR-Amt für
Denkmalpflege im Rheinland abgestimmt und berücksichtigt die
denkmalpflegerischen Interessen.
Für die in der Anregung genannten Beschlussvorschläge
besteht aufgrund der Rechtskraft des Rahmenbetriebsplans keine Veranlassung.