Betreff
Anregung zum Erhalt der Immerather Mühle
Vorlage
0457/2018
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Die Anregung des Herrn Boxberg zum Erhalt der Immerather Mühle wird abgelehnt. 


Auf die der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses am 05.06.2018 beigefügte Anregung des Herrn Boxberg zum Erhalt der Immerather Mühle wird verwiesen.

 

Die Stadt Erkelenz hat einen Ratsbeschluss zur Veräußerung der Immerather Mühle an den Betreiber des Braunkohletagebaus „Garzweiler II“ herbeigeführt. Aufgrund des genehmigten Rahmenbetriebsplans würde die im Abbaugebiet des Tagebaus liegende Immerather Mühle andernfalls enteignet werden. Bereits im Rahmen der Aufstellung des Rahmenbetriebsplans werden die Anforderungen des Denkmalschutzes bei der Interessensabwägung zur Inanspruchnahme berücksichtigt. Die Verfahrensweise zum Umgang mit jedem Denkmal wird konkret zwischen dem Betreiber des Tagebaus und dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland abgestimmt und berücksichtigt die denkmalpflegerischen Interessen.

 

Für die in der Anregung genannten Beschlussvorschläge besteht aufgrund der Rechtskraft des Rahmenbetriebsplans keine Veranlassung.