Betreff
Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffinnen/Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
Vorlage
0468/2018
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Den Vorschlägen zur Wahl der Jugendschöffinnen/Jugendschöffen für die Amtsgerichtsbezirke Erkelenz, Geilenkirchen und Heinsberg für die Wahlperiode 2019 bis 2023 wird zugestimmt.  


Die Präsidenten der Landgerichte Aachen und Mönchengladbach haben die Anzahl der für die Amtsgerichtsbezirke Erkelenz, Geilenkirchen und Heinsberg vom Jugendhilfeausschuss des Kreises Heinsberg vorzuschlagenden Jugendhauptschöffen/innen sowie Jugendhilfsschöffen/innen mitgeteilt.

 

Der Jugendhilfeausschuss ist nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) zuständig für die Aufstellung der Vorschlagslisten für die drei Amtsgerichtsbezirke. Dabei sind in die jeweiligen Vorschlagslisten mindestens die doppelte Zahl der benötigten Schöffen und Hilfsschöffen aufzunehmen. Die vorgeschlagenen Personen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein (§ 35 Absatz 2 JGG).

 

In die Vorschlagslisten der drei Amtsgerichtsbezirke sind deshalb mindestens Jugendschöffinnen/Jugendschöffen in folgender Anzahl aufzunehmen:

 

                Amtsgerichtsbezirk Erkelenz

                6 weibliche Jugendschöffen

                4 männliche Jugendschöffen

 

                Amtsgerichtsbezirk Geilenkirchen

                7 weibliche Jugendschöffen

                7 männliche Jugendschöffen

 

                Amtsgerichtsbezirk Heinsberg

                16 weibliche Jugendschöffen

                16 männliche Jugendschöffen

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste des Jugendhilfeausschusses ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, mindestens jedoch die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich (§ 35 Abs. 3 JGG).


 

Da die Aufstellung der Vorschlagslisten in die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses fällt, hat die Verwaltung die Städte und Gemeinden des Kreisjugendamtsbezirks  und  alle im Jugendhilfeausschuss des Kreises vertretenen Parteien und Gruppierungen gebeten, Vorschläge für die Wahl der Jugendschöffen zu unterbreiten. Dabei wurde jede vorschlagsberechtigte Stelle mit einem Merkblatt über die bei den Vorschlägen zu beachtenden persönlichen Voraussetzungen der vorzuschlagenden Personen informiert.

 

Die beigefügte Aufstellung enthält die für alle drei Amtsgerichtsbezirke vorgeschlagenen Personen getrennt nach Frauen und Männern.