Beschlussvorschlag:
Den Vorschlägen zur Wahl der Jugendschöffinnen/Jugendschöffen für die
Amtsgerichtsbezirke Erkelenz, Geilenkirchen und Heinsberg für die Wahlperiode
2019 bis 2023 wird zugestimmt.
Die Präsidenten der
Landgerichte Aachen und Mönchengladbach haben die Anzahl der für die
Amtsgerichtsbezirke Erkelenz, Geilenkirchen und Heinsberg vom
Jugendhilfeausschuss des Kreises Heinsberg vorzuschlagenden
Jugendhauptschöffen/innen sowie Jugendhilfsschöffen/innen mitgeteilt.
Der
Jugendhilfeausschuss ist nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) zuständig für die
Aufstellung der Vorschlagslisten für die drei Amtsgerichtsbezirke. Dabei sind
in die jeweiligen Vorschlagslisten mindestens die doppelte Zahl der benötigten
Schöffen und Hilfsschöffen aufzunehmen. Die vorgeschlagenen Personen sollen
erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein (§ 35 Absatz 2
JGG).
In die
Vorschlagslisten der drei Amtsgerichtsbezirke sind deshalb mindestens
Jugendschöffinnen/Jugendschöffen in folgender Anzahl aufzunehmen:
Amtsgerichtsbezirk
Erkelenz
6 weibliche Jugendschöffen
4 männliche Jugendschöffen
Amtsgerichtsbezirk
Geilenkirchen
7 weibliche Jugendschöffen
7 männliche Jugendschöffen
Amtsgerichtsbezirk Heinsberg
16 weibliche Jugendschöffen
16 männliche Jugendschöffen
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste des
Jugendhilfeausschusses ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, mindestens jedoch die
Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
erforderlich (§ 35 Abs. 3 JGG).
Da die Aufstellung der Vorschlagslisten in
die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses fällt, hat die Verwaltung die
Städte und Gemeinden des Kreisjugendamtsbezirks
und alle im Jugendhilfeausschuss
des Kreises vertretenen Parteien und Gruppierungen gebeten, Vorschläge für die
Wahl der Jugendschöffen zu unterbreiten. Dabei wurde jede vorschlagsberechtigte
Stelle mit einem Merkblatt über die bei den Vorschlägen zu beachtenden
persönlichen Voraussetzungen der vorzuschlagenden Personen informiert.
Die beigefügte Aufstellung enthält die für
alle drei Amtsgerichtsbezirke vorgeschlagenen Personen getrennt nach Frauen und
Männern.