Betreff
Antrag auf Übernahme der Planungsvorleistungen in Harbeck
Vorlage
0473/2018
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Erstattung der Planungsvorleistungen für die Kita Rabennest Harbeck in Höhe von 27.077,42 € zu. 


Für die Planungen einer Erweiterung um eine dritte Gruppe sowie um einen Motorikraum im Kindergarten Rabennest Harbeck ist die Kirchengemeinde St. Martin Wegberg in Vorleistung getreten.

Ab dem 01.08.2013 wurde als Übergangslösung ein Container als dritte Gruppe auf dem Gelände der Kita aufgestellt. Seit diesem Zeitpunkt laufen Planungen zur Schaffung einer dauerhaften dritten Gruppe. Zunächst wurden im Sommer 2014 Umbaumöglichkeiten einer Wohnung in der ersten Etage der Kita geprüft. Enorme Kosten und Brandschutzauflagen führten zum Ausschluss dieser Möglichkeit. Rücksprachen mit dem Landesjugendamt bezüglich der Verfahrensweise für eine Betriebserlaubnis der dritten Gruppe erbrachten den Hinweis, dass ab der dritten Gruppe ein Motorikraum erforderlich ist. Also wurde ergänzend nach Möglichkeiten zur Schaffung eines Motorikraumes gesucht. Konkrete Planungen mit Kosten- und Finanzierungsplänen ergaben sich im Frühjahr 2015. Die Bauplanung und  -ausführung sollte die Kirchengemeinde leisten. Die Stadt als Eigentümer sollte im Gegenzug nur eine deutlich geminderte Miete verlangen.

Obwohl im Sommer 2016 die Finanzierung der beiden Projekte „dritte Gruppe und Motorikraum“ durch Zuschüsse, Eigenmittel und Mietverzicht gesichert schien, ergab sich recht unerwartet von allen bis dahin Beteiligten keine Zustimmung des Bistums Aachen. Bei juristischer Prüfung konnten Bedenken in Richtung einer Haftungsproblematik für die Kirchengemeinde nicht ausgeschlossen werden.

 

Die Stadt hat jetzt die Planung vorgenommen und will im Spätsommer 2018 mit der Umsetzung starten.

 

Die Kirchengemeinde beantragt die Erstattung der Vorleistungen für Architekt, Brandschutz, Standsicherheit und Tragwerksplanung, die insgesamt 27.077,42€ betragen.