Betreff
Kunterbunt Familienservice gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG) haftungsbe-schränkt
Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
Vorlage
0476/2018
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Die Kunterbunt Familienservice gUG (haftungsbeschränkt) wird gemäß § 75 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) als Träger der freien Jugendhilfe öffentlich anerkannt.

 

 


Mit Schreiben vom 30.05.2018 beantragt die Kunterbunt Familienservice gUG (haftungsbeschränkt) die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.

Die Unternehmergesellschaft  wurde  am  03.05.2018  gegründet und am           im Vereinsregister des Amtsgerichts Aachen unter Nr.            eingetragen. Laut Gesellschaftsvertrag verfolgt die Unternehmergesellschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt ist beantragt.

Die Kunterbunt Familienservice gUG (haftungsbeschränkt) befindet sich zur Zeit in Vorbereitung für die Eröffnung eines Waldkindergartens im Gebiet der Stadt Wassenberg. In Abstimmung mit der Stadt und der Verwaltung des Jugendamtes wird zunächst eine Gruppe eingerichtet. Später soll eine zweite Gruppe den Waldkindergarten komplettieren.

 

Nach § 75 Abs. 1 SGB VIII kommt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe in Betracht für juristische Personen und Personenvereinigungen, die

1.         auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sind,

2.         gemeinnützige Ziele verfolgen,

3.         aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass           sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugend-            hilfe zu leisten imstande sind und

4.         die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

 

Alle Tatbestandsvoraussetzungen des § 75 Abs. 1 SGB VIII sind erfüllt.