Betreff
Fortsetzung der aus Bundesmitteln finanzierten Schulsozialarbeit an kreiseigenen Schulen
Vorlage
0478/2018
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

 


Zur Finanzierung sozialer Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes stellt der Haushaltsgesetzgeber seit dem Jahr 2015 jeweils 47,701 Mio EUR für die nordrhein-westfälischen Kommunen bereit. Das Landesprogramm war ursprünglich bis Ende 2017 vorgesehen und wurde erst für das Jahr 2018 und nunmehr bis Ende 2020 verlängert. Ziel und Zweck des Landesprogrammes haben sich seit der Einführung im Jahr 2015 im Wesentlichen nicht geändert.

 

Die Förderung der Schulsozialarbeit durch das Land NRW wird im gleichen finanziellen Umfang wie in den Jahren 2015 bis 2018 auch für die Jahre 2019 und 2020 weitergeführt.

 

Die Schulsozialarbeit wird zu 60% aus Landesmitteln und 40% Kreismittel finanziert.

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung einen Beschlussvorschlag unterbreiten.