Betreff
Erstellung eines schlüssigen Konzeptes zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII
Vorlage
0161/2013
Art
Anfrage

Beschlussvorschlag


Seit dem Inkrafttreten des SGB II und des SGB XII ist das Verfahren zur Ermittlung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft umstritten. Der Kreis Heinsberg hat sich bisher „wie die überwiegende Zahl der örtlichen Sozialhilfeträger“ an den Mietspiegeln der kreisangehörigen Städte und Gemeinden orientiert und eine Höchstgrenze für die Kosten der Unterkunft in Höhe von 4,75 € (Kaltmiete) pro m² festgesetzt. Diese Verfahrensweise ist vom Bundessozialgericht in mehreren Entscheidungen verworfen worden. Das Bundessozialgericht geht davon aus, dass (ausschließlich)  die kommunalen Mietspiegel keine ausreichende Grundlage zur Beurteilung des Wohnungsmarktes in den einzelnen Gebietskörperschaften bieten. Das Gericht geht vielmehr davon aus, dass die Frage der Angemessenheit der Unterkunftskosten anhand eines schlüssigen Konzeptes zu beantworten ist, dem eine repräsentative Erhebung der Vermieter in den einzelnen Kommunen des Kreisgebietes zugrunde liegen muss und das sowohl Angebots- als auch Bestandsmieten enthält. Auch der Kreis Heinsberg befasst sich seit geraumer Zeit mit der Erstellung eines solchen schlüssigen Konzeptes. Die Verwaltung wird in der Sitzung den derzeitigen Sachstand erläutern und Übergangslösungen für die Zeit bis zur Erstellung des schlüssigen Konzeptes darstellen.

Zur Finanzierung der Kosten sind im Haushalt für das Jahr 2013 bei den Abrechnungsobjekten 05020100 und 05010200 insgesamt 50.000,00 € veranschlagt.

 

 

 

 


 

Beratungsfolge

Sitzungstermin